Untätigkeitsklage bei Einbürgerung – Wenn Behörden nicht handeln, können Sie aktiv werden
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Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung – So können Sie gegen die Untätigkeit der Behörden vorgehen
Monatelange Wartezeiten bei einem Einbürgerungsantrag sind für viele eine enorme Belastung – sie betreffen nicht nur den Antragsteller, sondern oft auch die ganze Familie. Ohne eine Entscheidung der Ausländerbehörde bleiben wichtige Lebensbereiche wie Familiennachzug, berufliche Perspektiven, Reisefreiheit und langfristige Planung auf Eis.
Besonders bei Anträgen auf die deutsche Staatsbürgerschaft können sich die Verfahren monatelang hinziehen, ohne dass eine Reaktion erfolgt. Diese Unsicherheit verursacht psychischen Druck und kann zu existenziellen Sorgen führen.
Doch Sie müssen diese Untätigkeit nicht hinnehmen. Nach drei Monaten ohne Entscheidung haben Sie das Recht, eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Eine solche Klage bringt die Behörde in Zugzwang und verpflichtet sie, über Ihren Antrag zu entscheiden.
Lassen Sie sich von unseren spezialisierten Anwälten im Migrationsrecht beraten und erfahren Sie, wie Sie mit einer Untätigkeitsklage Ihre Rechte durchsetzen und den Stillstand beenden können.
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3Was tun, wenn die Ausländerbehörde nicht reagiert? Ihre Rechte verstehen und handeln
Lange Wartezeiten bei der Ausländerbehörde sind für viele Antragsteller keine Seltenheit – sei es bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels, der Niederlassungserlaubnis oder der Einbürgerung. Doch was tun, wenn das Warten zur Belastung wird?
Wochen und Monate ohne Rückmeldung bedeuten oft mehr als nur bürokratischen Ärger: Es geht um Ihre Zukunft, Ihre Familie und Ihre Existenz. Die Ungewissheit darüber, wann und ob überhaupt eine Entscheidung fällt, führt bei vielen Betroffenen zu Frust, Stress, Angst und Schlaflosigkeit – besonders dann, wenn frühere Erfahrungen mit der Behörde bereits problematisch waren.
Diese Situation ist nicht nur belastend, sondern auch rechtlich unzulässig. Denn: Sie haben das Recht auf eine zügige Entscheidung. Bleibt die Behörde länger als drei Monate ohne Reaktion, können Sie mit einer Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Untätigkeit vorgehen und die Behörde zur Entscheidung zwingen.
Unsere erfahrenen Anwälte im Migrationsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, den Stillstand zu überwinden und Klarheit zu schaffen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung – wir helfen Ihnen, handlungsfähig zu bleiben.
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Lange Bearbeitungszeiten bei Einbürgerung & Aufenthalt – Die Verantwortung liegt bei der Behörde
Viele Antragsteller erleben es immer wieder: Anträge auf Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung liegen monatelang unbeantwortet bei der Ausländerbehörde – nicht selten dauert es sogar ein Jahr oder länger, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Die Ursachen? Personalmangel, Überlastung und steigende Antragszahlen. Doch für die Betroffenen ist klar: Diese hausgemachten Probleme der Behörde dürfen nicht zu ihren Lasten gehen. Die Überlastung von Behörden und interne Engpässe sind kein rechtlich akzeptabler Grund für lange oder gar überlange Bearbeitungszeiten.
Auch die Gerichte sehen das so:
Das Landgericht Aachen (Beschluss vom 05.10.2005 – 4 O 38/04) urteilte eindeutig: Personalmangel oder Inaktivität führen nicht zu einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren und stellen eine Amtspflichtverletzung dar.
Ebenso das OVG Bautzen (Beschluss vom 14.02.2023 – 3 E 2/23): Auch dauerhafte Überlastung oder normale Krankheitsausfälle dürfen nicht zulasten der Antragsteller gehen und sind kein ausreichender Grund für Verzögerungen.
Fazit: Untätigkeit der Behörde müssen Sie nicht hinnehmen
Versucht die Ausländerbehörde, Verzögerungen mit internen Problemen zu entschuldigen, sollten Sie handeln. Eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht kann den Prozess beschleunigen und die Behörde zur Entscheidung verpflichten.
Unsere Anwälte für Migrationsrecht beraten Sie individuell, prüfen Ihre Erfolgschancen und setzen Ihre Rechte durch. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – wir lassen Untätigkeit nicht zu Ihrem Problem werden!
Was ist eine Untätigkeitsklage?
Ihre rechtliche Möglichkeit bei überlanger Verfahrensdauer
Die Untätigkeitsklage ist ein effektives rechtliches Instrument für Antragsteller, deren Anliegen bei einer Behörde – wie etwa der Ausländerbehörde – über längere Zeit unbeantwortet bleibt. Sie ist in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verankert und dient dazu, die Bearbeitung verzögerter Anträge rechtlich zu erzwingen.
Typische Fälle, in denen eine Untätigkeitsklage erhoben werden kann, sind unter anderem, wenn die Einbürgerung, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragt wurde, aber die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten reagiert, oder wenn gegen eine behördliche Entscheidung Widerspruch eingelegt wurde, aber keine Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt.
Das Ziel der Untätigkeitsklage ist es, die Behörde vor dem Verwaltungsgericht zur Bearbeitung des Antrags zu verpflichten. Dies kann entweder durch die Bescheidung des Antrags in sogenannten Ermessensfällen oder durch die Verpflichtung zur Einbürgerung in sogenannten Anspruchsfällen geschehen. Wird dem Antrag stattgegeben, kann das Urteil auch zwangsweise vollstreckt werden, etwa durch Ordnungsgelder gegen die Behörde. Dabei gelten Ausflüchte wie Personalmangel nicht als rechtlich akzeptable Rechtfertigung.
Die Untätigkeitsklage schafft Bewegung im Verfahren, da durch das Einschalten des Gerichts auch die Prozessabteilung der Behörde involviert wird, was oft zu einer schnelleren Bearbeitung führt. Es gibt zwar keine Garantie für eine positive Entscheidung der Behörde, aber Sie müssen nicht länger tatenlos zusehen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung durch einen erfahrenen Anwalt für Migrationsrecht kann die Klage sicher, zielgerichtet und ohne unnötiges Risiko erhoben werden.
Lange Verfahrensdauer ist kein Schicksal, sondern ein Problem, das Sie rechtlich lösen können. Wenn die Ausländerbehörde schweigt, hilft Ihnen die Untätigkeitsklage, endlich Klarheit zu schaffen. Unsere Anwälte für Migrationsrecht beraten Sie umfassend – kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich zu Ihrer Untätigkeitsklage beraten!

Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage
Wann Sie gegen die Behörde klagen können
Die Untätigkeitsklage ist ein wirksames Mittel, um bei überlangen Bearbeitungszeiten durch die Ausländerbehörde oder andere Behörden aktiv zu werden. Damit die Klage jedoch zulässig und erfolgversprechend ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Zunächst muss ein formeller Antrag gestellt worden sein, zum Beispiel ein Einbürgerungsantrag, ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis oder ein eingelegter Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung. Ein Antrag per E-Mail oder schriftlich ist grundsätzlich ausreichend – ein mündlicher Antrag wird nicht empfohlen. Wichtig ist, dass Sie sich immer eine Eingangsbestätigung sichern, um den Zugang des Antrags nachweisen zu können.
Des Weiteren muss eine angemessene Bearbeitungsfrist von drei Monaten abgelaufen sein. Nach § 75 VwGO muss die Behörde grundsätzlich innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung treffen. Erst danach ist eine Untätigkeitsklage zulässig. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, nicht der Klageeinreichung. Ausnahmen gibt es jedoch, zum Beispiel bei besonders eilbedürftigen Verfahren, wie etwa der Verlängerung eines Aufenthalts bei drohendem Fristablauf. In solchen Fällen ist eine Klage auch vor Ablauf von drei Monaten möglich. Ebenso rechtfertigen eine Verweigerung der Bearbeitung oder Antragsannahme durch die Behörde eine sofortige Klageeinreichung.
Die Bearbeitungszeit darf zudem nicht durch zulässige sachliche Gründe gerechtfertigt sein. Verwaltungsgerichte akzeptieren etwa fehlende Unterlagen, komplexe Sachverhalte, die Beteiligung anderer Behörden (z.B. Sicherheitsbehörden) oder umfangreiche Prüfungen. Nicht anerkannt werden jedoch Personalmangel, interne Überlastung oder eine hohe Zahl an Anträgen.
Wichtig: Eine Untätigkeitsklage ist nur zulässig, wenn die Behörde tatsächlich noch keine Entscheidung getroffen hat. Wurde während des Verfahrens bereits eine Entscheidung getroffen, erledigt sich die Klage automatisch. Das Gericht entscheidet in diesem Fall nur noch über die Verfahrenskosten.
Wenn die Ausländerbehörde untätig bleibt, sollten Sie Ihre Rechte aktiv durch eine Untätigkeitsklage sichern. Unsere spezialisierten Anwälte für Migrationsrecht prüfen Ihren Fall sorgfältig und beraten Sie zu Chancen, Risiken und nächsten Schritten. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung – wir helfen Ihnen, gegen Verzögerungen rechtlich vorzugehen!
Wichtige Überlegungen vor einer Untätigkeitsklage
Bevor Sie eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO einreichen, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten, um unnötige Risiken zu vermeiden und die Erfolgsaussichten zu maximieren.
Obwohl es möglich ist, eine Untätigkeitsklage auch ohne Anwalt einzureichen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt für Migrationsrecht hinzuzuziehen. Dieser wird zunächst prüfen, ob alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, wie etwa ein vollständiger Antrag und der Ablauf der Dreimonatsfrist. Außerdem wird er bewerten, ob tatsächlich ein Anspruch auf Einbürgerung besteht und so das Risiko einer Klageabweisung sowie der Kostenübernahme minimieren. Zudem kann der Anwalt die Behörde vorab anwaltlich mahnen, was häufig dazu führt, dass eine Entscheidung der Behörde schneller getroffen wird – ohne dass eine Klage erforderlich ist. Ein professionelles Mahnschreiben signalisiert der Behörde, dass Sie Ihre Rechte kennen und notfalls gerichtlich durchsetzen werden.
Wer jedoch zu früh klagt, ohne die Voraussetzungen genau zu überprüfen, riskiert eine Abweisung der Klage. Dies kann der Fall sein, wenn der Antrag unvollständig ist, die Dreimonatsfrist noch nicht abgelaufen ist oder kein rechtlicher Anspruch auf Einbürgerung besteht. Eine abgewiesene Klage führt in der Regel zu Kosten für den Antragsteller.
Lassen Sie sich vor einer Untätigkeitsklage von unseren Anwälten für Migrationsrecht beraten. Wir prüfen Ihre Chancen, übernehmen die Kommunikation mit der Behörde und begleiten Sie rechtssicher durch das Verfahren. Vereinbaren Sie noch heute eine Erstberatung – wir setzen uns für Ihre Rechte ein!
Was kostet eine Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung?
Die Untätigkeitsklage stellt ein effektives Mittel dar, um gegen lange Bearbeitungszeiten im Einbürgerungsverfahren vorzugehen. Dabei sollten Antragsteller die entstehenden Kosten genau kennen und realistisch einschätzen.
Die Gerichtskosten bei Untätigkeitsklagen richten sich nach dem Streitwert, der in Einbürgerungssachen in der Regel bei 10.000 Euro liegt. Daraus ergeben sich aktuell Gerichtskosten von 798 Euro. Wichtig zu beachten ist, dass sich der Streitwert und damit auch die Gerichtskosten erhöhen, wenn zusätzliche Familienmitglieder Teil der Klage sind.
Wenn Sie einen Anwalt für Migrationsrecht beauftragen, kommen zusätzlich Anwaltskosten auf Sie zu. Diese richten sich entweder nach einer individuellen Honorarvereinbarung oder nach der gesetzlichen Regelvergütung, die ebenfalls auf dem Streitwert basiert.
Die gute Nachricht: Wenn Ihre Untätigkeitsklage erfolgreich ist, muss die Behörde sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten übernehmen.
Bevor Sie eine Untätigkeitsklage einreichen, empfiehlt es sich, die Erfolgsaussichten durch einen erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. So können unnötige Kosten, die bei einer Klageabweisung entstehen könnten, vermieden werden.
Unsere spezialisierten Anwälte für Migrationsrecht klären Sie transparent über die Kosten, Chancen und Risiken einer Untätigkeitsklage auf und begleiten Sie sicher durch den gesamten Klageprozess. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten – wir helfen Ihnen, Ihr Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen!
Fazit: Untätigkeitsklage bei Einbürgerung – Ihre Rechte gegen behördliche Verzögerung
Lange Bearbeitungszeiten sind ein häufiges Problem, insbesondere bei Einbürgerungsanträgen, die oft über Monate oder sogar Jahre unbearbeitet bleiben. Für Betroffene bedeutet dies oftmals große Unsicherheit und existenzielle Belastung. Gründe wie Personalmangel oder hohe Fallzahlen rechtfertigen jedoch nicht solche Verzögerungen.
Bevor Sie eine Untätigkeitsklage einreichen, sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt zur Behörde aufnehmen, um an Ihren Antrag zu erinnern, eine angemessene Frist zu setzen und bei Bedarf anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Oft kann bereits ein professionelles Schreiben eine Entscheidung der Behörde beschleunigen.
Wenn die Behörde weiterhin untätig bleibt, bietet die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO ein wirksames Mittel, um eine Entscheidung zu erzwingen. Eine solche Klage kann eingereicht werden, wenn ein Antrag oder Widerspruch nach Ablauf von drei Monaten ohne sachliche Begründung unbearbeitet bleibt.
Für eine erfolgreiche Untätigkeitsklage müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antrag oder Widerspruch muss wirksam sein, die Bearbeitungsfrist von mindestens drei Monaten muss abgelaufen sein, und es dürfen keine sachlichen Gründe vorliegen, wie fehlende Unterlagen oder komplexe Prüfverfahren. Sollte die Klage erfolgreich sein, muss die Behörde sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten nach der gesetzlichen Vergütung übernehmen.
Unsere erfahrenen Anwälte für Migrationsrecht beraten Sie individuell zu Ihrer Untätigkeitsklage bei Einbürgerung, prüfen Ihre Erfolgsaussichten und übernehmen die rechtliche Vertretung gegenüber der Behörde. Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Erstberatung – wir bringen Bewegung in Ihr Verfahren!
Ihre Anwälte für Migrationsrecht helfen Ihnen, wenn die Behörde schweigt
Die monatelange Untätigkeit der Ausländerbehörde oder anderer zuständiger Behörden ist für Antragsteller oft nicht nur zermürbend, sondern auch existenziell belastend. Ob bei der Einbürgerung, der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens – wenn die Behörde keine Entscheidung trifft, geraten Lebensplanung, Familiennachzug und berufliche Perspektiven ins Wanken.
Aber Sie müssen dies nicht einfach hinnehmen. Mit der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO haben Sie als Antragsteller ein effektives Instrument, um die Behörde vor dem Verwaltungsgericht zu einer Entscheidung zu zwingen.
Unsere spezialisierten Anwälte für Migrationsrecht unterstützen Sie umfassend, indem sie die Erfolgsaussichten Ihrer Untätigkeitsklage prüfen, die Behörde vorher anwaltlich mahnen und gegebenenfalls eine Frist setzen. Sollte eine Klage erforderlich sein, übernehmen wir die Einreichung und Vertretung Ihrer Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht und begleiten Sie bis zur endgültigen Entscheidung der Behörde.
Die Untätigkeitsklage kann rechtlich komplex sein, weshalb es wichtig ist, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist, keine Klagevoraussetzung übersehen wird und Sie Kostenrisiken vermeiden, während Ihre Chancen optimal genutzt werden. Sollte die Klage erfolgreich sein, übernimmt die Behörde die gesamten Gerichtskosten sowie Anwaltskosten.
Unsere erfahrenen Anwälte für Migrationsrecht wissen, wie belastend lange Wartezeiten sein können. Wir setzen Ihr Recht durch – schnell, effektiv und zuverlässig. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Erstberatung zur Untätigkeitsklage – wir bringen Bewegung in Ihr Verfahren!

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