Checkliste für Arbeitnehmende bei einer Kündigung

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist zunächst ein schwerer Schlag. In der Regel verbringen wir mehr Zeit am Arbeitsplatz als zu Hause, sodass eine Kündigung niemals einfach ist. Von Kündigungen sind in der heutigen Zeit immer mehr Arbeitnehmende betroffen, doch viele wissen nicht welche Rechte ihnen nach einer Kündigung zustehen.

Lassen Sie sich gerade jetzt nicht entmutigen!  Für viele gekündigte Arbeitsnehmende besteht ein allgemeiner gesetzlicher Kündigungsschutz. Dieser wird im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und erstreckt sich auf Arbeitnehmende, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und die nicht in Kleinbetrieben beschäftigt sind. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist immer nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wurden diese nicht eingehalten, ist die Kündigung wohlmöglich unwirksam. Gesetze sind komplex und nicht für jeden sofort verständlich, Sie sollten Ihre Kündigung daher in jedem Fall durch uns prüfen lassen!

Worum Sie sich nach Ihrer Kündigung kümmern müssen

  1. Ruhe bewahren! Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt für unüberlegtes Handeln. 
  2. Sie sollten sich innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitsamt als arbeitslos melden. Anderenfalls droht ihnen eine Sperrzeit.
  3. Holen Sie sich professionelle Unterstützung und lassen Sie sich von uns beraten! Die Erstberatung ist bei uns unverbindlich und kostenlos. Wir prüfen Ihre Kündigung auf Wirksamkeit.
  4. Wir raten Ihnen von einem Aufhebungsvertrag ab. Dieser würde eine Sperrzeit beim Arbeitsamt zur Folge haben. Deshalb sollten Sie niemals ohne professionelle Beratung einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.
  5. Zudem gilt zu beachten, dass die Frist für eine Kündigungsschutzklage 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. Sie sollten sich daher umgehend nach der Ihnen zugegangenen Kündigung an uns wenden, damit wir alle Details mit Ihnen besprechen können und fristgerecht Kündigungsschutzklage für Sie erheben können. 
  6. Schreiben Sie am Besten bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist Bewerbungen. Der Arbeitgeber muss den gekündigten Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freistellen.

Wir bei Rogert & Ulbrich wissen, was zu beachten gilt!

Sie sind sich unsicher, ob Ihr Arbeitgeber die gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet hat oder ob Ihre fristlose Kündigung einen wichtigen Grund beinhaltet? Wir bieten Ihnen eine professionelle und kostenlose Erstberatung. Sie senden uns alle erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, eventuelle Änderungsverträge, Kündigung, Entgeltabrechnung) und wir erstellen für Sie bei Mandatierung innerhalb von 24 Stunden einen Klageentwurf sowie ein außergerichtliches Rückweisungsschreiben an Ihren Arbeitgeber.

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