Diesel-Abgasskandal
Volvo Motoren manipuliert
Vermeiden Sie Wertverlust & profitieren Sie von Ihrem Anspruch auf Schadensersatz
Der schwedisch-chinesische Autokonzern Volvo ist ebenfalls in den Dieselskandal verwickelt, wie unabhängige Abgasuntersuchungen beweisen. So werden die zulässigen Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr um ein vielfaches überschritten. Die getesteten Motoren sind in einer Reihe von Volvo-Modellen verbaut.
Die Abgasreinigung wird mit Hilfe des sog. „Thermofensters“ manipuliert. Volvo bestreitet den Einsatz dieser Technik nicht. Allerdings argumentiert Volvo, dass das vorhandene Thermofenster „Industriestandard“ sei und wie bei anderen Herstellern dem Motorschutz diene.
Jedoch haben die höchsten Gerichte – der europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) – klargestellt, dass Thermofenster unzulässig sind und Betroffene Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15% des Kaufpreises besitzen.
Dank dieser Rechtssprechung haben sich die Aussichten Betroffener auf Schadensersatz deutlich verbessert. Zudem wird sich die Dauer von Dieselklage spürbar verringern.
Überzeugen Sie sich selbst von der Kompetenz und Durchsetzungsstärke der R&U Anwälte. In einer telefonischen Erstberatung prüfen wir gerne, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung für Sie. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin Ihrer Wahl, um unverbindlich informiert zu werden.
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3Beliebte Volvo-Modelle stehen unter Manipulationsverdacht
Seit 2016 unterhält die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Emissions-Kontroll-Institut (EKI), das unabhängige Abgasprüfungen durchführt. Das EKI testete den Volvo Diesel-SUV XC60 2.0 D3 mit der Euro-5-Abgasnorm. Dieses Model überstieg die Grenzwerte um das Fünffache. Zudem wurde der Volvo S90 4D mit der Abgasnorm Euro-6 getestet, der den zulässigen Wert um das 13-fache überstieg.
Laut Internetberichten entdeckte das britische Emissions Analytics Institut erhöhte Stickoxidwerte bei den Geländewagen XC60 und XC90 von Volvo.
Nach derzeitigem Informationsstand stehen folglich folgende Motorenreihen unter Manipulationsverdacht:
D3 (Euro 5) und D4 (Euro 6).
Diese Motorentypen wurden nach Internet-Quellen in den folgenden Fahrzeugen verbaut:
- Volvo S60
- Volvo S80
- Volvo S90
- Volvo V40
- Volvo V60
- Volvo V70
- Volvo V90
- Volvo XC40
- Volvo XC60
- Volvo XC70
- Volvo XC90
Ab 2024 stellt Volvo die Produktion von Dieselmotoren ein
Eine mögliche Konsequenz daraus könnte die Entscheidung des Unternehmens sein bereits ab Anfang 2024 keine Dieselmotoren mehr herzustellen. Zudem will der Konzern Hardware-Nachrüstungen für manipulierte Fahrzeuge anbieten, allerdings auf Kosten der Verbraucher. Das nun der geschädigte Verbraucher nochmals zur Kasse gebeten werden soll, ist untragbar. Bislang hatten die Automobilhersteller die Kosten der notwendig gewordenen Maßnahmen getragen.
Unzulässige Abschalteinrichtung:
Wie funktioniert das Volvo-Thermofenster?
Volvo bestätigt den Einsatz eines Sensors im Außenspiegel zur Steuerung der Abgasreinigung gegenüber div. Medien. Dieses Thermofenster reguliert die Abgasrückführung anhand der Außentemperatur. Das Fahrzeug erkennt, ob es sich im Testbetrieb befindet oder im normalen Straßenverkehr.
Auf dem Prüfstand passt das Thermofenster die Abgasreinigung an, um niedrigere Schadstoffemissionen zu produzieren und Stickoxide zu reduziert. In diesem Modus arbeitet die Abgasnachbehandlung effizienter.
Im normalen Fahrbetrieb auf der Straße werden die Abgasreinigungsmechanismen jedoch gedrosselt bzw. vollständig abgeschaltet, insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen. Dies führt zu einer höheren Schadstoffemission, da die Abgasreinigung weniger effektiv ist.
Solche Systeme, besonders wenn sie dazu dienen, die Abgaswerte gezielt zu manipulieren, sind rechtlich nicht zulässig und berechtigen Sie zum Schadensersatz.
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Welche Abschalttechniken nutzen die Automobilhersteller, um die Abgasreinigung zu manipulieren?
Im Dieselskandal kommen je nach Konzern und Fahrzeugtyp unterschiedliche Abschalttechniken (AE) zum Einsatz, um die Emissionswerte zu manipulieren. „Dreckige“ Diesel erscheinen so zumindest auf dem Prüfstand „sauber“. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße hingegen überschreiten die Fahrzeuge die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches.
Temperatur- oder zeitgesteuerte Abschaltungen (Thermofenster, Aufheizstrategie)
Wenn bestimmte Temperaturen oder Zeiten erreicht werden, schaltet die Motorsteuerungssoftware das Emissionskontrollsysteme ab. Dies kann die Leistung bzw. den Kraftstoffverbrauch verbessern, führt aber zum Ausstoß überhöhter Emissionen.
Defeat Devices (Prüfstands-/ Fahrkurvenerkennung)
Diese Software zur Steuerung der Abgasreinigung erkennt den Prüfzyklus der Abgasuntersuchung und reduziert die Emissionen in den gesetzlich zulässigen Bereich. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße werden die Grenzwerte hingegen um ein Vielfaches überschritten.
Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung
Bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.
Wie ist die rechtliche Situation?
„Ein aufsehenerregendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) vom 29.11.2023 bestätigt unsere Auffassung, dass die seitens Volvo eingesetzte Abschalteinrichtung (AE) illegal ist und zu Schadensersatz berechtigt (OLG Köln 16 U 15/23).“
Rechtsanwalt & Partner
Dr. Marco Rogert
Software-Updates:
Mögliche Folgeschäden für Fahrzeuge und Verbraucher
Nachdem der Dieselskandal 2015 bekannt wurde, erließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Anweisungen an div. Hersteller, die unzulässigen Funktionen zu beseitigen. Als Reaktion darauf wurden hunderttausende Autobesitzer von den Herstellern gebeten, ein Update an ihren Fahrzeugen durchzuführen zu lassen, das unter anderem eine überarbeitete Motorsteuerungssoftware beinhaltete.
Allgemein empfehlen wir, Software Updates zur vermeintlichen Verbesserung der NOx- bzw. Emissionswerte nicht aufspielen zu lassen. Eine Motorsteuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grundsätzlich eine Art „Kompromiss“ vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen.
Folgeschäden sind demnach möglich:
- Kürzere Lebensdauer, schnellerer Verschleiß und verändertes Verhalten des Motors
- Steigender Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch
- Erhöhte Reparaturanfälligkeit der Motorkomponenten & zunehmende Probleme mit der Abgasreinigung
- Leistungseinbußen und verminderte Laufruhe des Motors
- Mangelnde Gewährleistung für Folgeschäden seitens der Hersteller
- Zeit & Aufwand des Werkstattaufenthalts (i.d.R. ohne ein Ersatzfahrzeuge zur Verfügung gestellt zu bekommen)
Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung*
Entschädigung
€ 26.840,-
Kaufpreis:
€ 33.000,-
Nutzungsentschädigung:
– € 6.16,-
Restforderung:
€ 26.840,-
* Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gerichten abweichend beurteilt werden.
DUH klagt gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wegen Untätigkeit
Bislang weigert sich des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Rückrufe für die betroffenen Volvo-Modelle anzuordnen. Schätzungsweise sind rund 10 Millionen Fahrzeuge der Euro-Normen 5 und 6 betroffen, welche ihre Zulassungen nur durch den Einsatz betrügerischer Software erhalten haben.
Aufgrund der fehlenden Maßnahmen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht, vertreten durch das KBA, aufgrund von Untätigkeit. Bereits vor einigen Jahren hatte die DUH über ihr Emissions-Kontroll-Institut (EKI) durch Messungen erstmalig auf solche Abschalteinrichtungen bei Volvo-Dieselfahrzeugen hingewiesen und dies dem KBA mitgeteilt. Trotz dieser und weiterer jüngerer Hinweise blieb die Bundesbehörde bislang untätig. Aus diesem Grund reichte die DUH am 23. Mai 2023 eine Untätigkeitsklage ein, die sich gegen das mangelnde Handeln des KBA als Marktüberwachungsbehörde richtet. Betroffen sind die Volvo-XC60-Modelle der Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c.
Der Konzern plant Nachrüstungen anzubieten. Jedoch sollen diese ausschließlich für bestimmte Modelle verfügbar sein und die Kosten zu Lasten der Verbraucher gehen.
FOCUS online | 27.06.2023:
Bundesgerichtshof erleichtert Diesel-Klagen:
Das kürzlich ergangene BGH-Urteil vom 26.06.2023 hat weitreichende Auswirkungen auf Schadensersatzklagen im Diesel-Abgasskandal. Autokäufer können nun auch dann Entschädigung fordern, wenn die Autohersteller nicht vorsätzlich betrogen, sondern fahrlässig gehandelt haben. Das Gericht hebt seine frühere Rechtsprechung auf und folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023. Das Urteil betrifft über 100.000 Verfahren deutschlandweit.
Welche Optionen auf Entschädigung bieten sich betroffenen Dieselfahrern?
Wenn Ihr Fahrzeug manipuliert ist und eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Welche Klagestrategie Ihnen die besten Chancen und die größte Entschädigung sichert, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Deswegen sollten Sie sich eingehend zu Ihren Optionen durch die Kanzlei R&U anwaltlich beraten lassen. Mit mehr als 15.000 eingereichten Klagen besitzen wir die Erfahrung für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen.
‚Großen‘ Schadensersatz | Rückabwicklung | Auto zurückgeben
§ 826 BGB
Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ermöglicht Ihnen das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Von diesem wird lediglich eine sog. Nutzungsentschädigung für die von Ihnen zurückgelegten Kilometer abgezogen. Berücksichtigt wird seitens des Richters der zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aktuelle Kilometerstand, wobei die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs von Gericht zu Gericht unterschiedlich eingeschätzt werden kann. Für dieses Vorgehen muss der Nachweis der vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung erbracht werden.
Schnell sein lohnt sich:
Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto höher fällt Ihre Entschädigung aus.
Übrigens: Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, können Sie die dafür angefallenen Finanzierungskosten ebenfalls vom Hersteller zurückverlangen.
Differenzschadensersatz | Fahrzeug ist bereits verkauft | Minderwert höher als 15%
§ 826 BGB
Der Differenzschadensersatz ermittelt die Summe zwischen dem tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs und dem Wert, den es ohne die betrügerische Manipulation gehabt hätte. Autobesitzer können diesen Anspruch geltend machen, um die Wertminderung ihres Fahrzeugs auszugleichen. In diesem Fall reicht der Nachweis aus, dass der Hersteller fahrlässig gehandelt hat.
‚Kleinen Schadensersatz‘ | Minderwert
§ 823 BGB
Der ‚kleine Schadensersatz‘ – auch ‚Minderwert‘ – genannt berechnet sich aus dem Wert, den das Fahrzeug hätte, wenn keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wäre, im Vergleich zu dem Wert mit verbauter Abschalteinrichtung und Nichteinhaltung von Umweltstandards. Unserer Erfahrung nach erhalten Autobesitzer bis zu 25% des Kaufpreises als Entschädigung und behalten Ihr Fahrzeug.
Pauschaler Schadensersatz
Der pauschale Schadensersatz, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2023 (VIa ZR: 335/21, 533/21, 1031/22) festgelegt, bezieht sich auf eine Entschädigungsspanne von 5% bis 15% des Kaufpreises. Diese Entschädigung wird auch ohne teure Sachverständigengutachten gewährt. Der Autobesitzer behält sein Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer werden nicht von der Entschädigung abgezogen. Dieser pauschale Schadensersatz gleicht Ihren finanziellen Verlust aus, ohne dass aufwendige Gutachten erforderlich sind.
Aktuelle Urteile im Abgasskandal:
Messen Sie uns an unseren Ergebnissen – wir gratulieren unseren Mandanten
Fahrzeug: BMW xDrive
KM-Stand: km
Fahrzeug: BMW 218d
KM-Stand: 61391 km
Fahrzeug: Audi Q3
KM-Stand: 106417 km
Fahrzeug: VW Caddy
KM-Stand: 70.000 km
Fahrzeug: VW Tiguan
KM-Stand: 135.397 km
Fahrzeug: VW Passat
KM-Stand: 132.736 km
Fahrzeug: Audi A5
KM-Stand: 105.579 km
Fahrzeug: VW Touareg
KM-Stand: 215.138 km
Fahrzeug: VW Phaeton
KM-Stand: 122.912 km
Fahrzeug: VW Tiguan
KM-Stand: 128.053 km
Fahrzeug: VW Multivan
KM-Stand: 152.309 km
Fahrzeug: Audi A6
KM-Stand: 57.115 km
Fahrzeug: Audi SQ5
KM-Stand: 133.130 km
Fahrzeug: Seat Exeo
KM-Stand: 226.190 km
Fahrzeug: Audi A6
KM-Stand: 70.326 km
Fahrzeug: VW Passat
KM-Stand: 115797 km
Fahrzeug: Daimler GLK
KM-Stand: km
Fahrzeug: Daimler GLS
KM-Stand: 58.042 km
Fahrzeug: Daimler GLC 220
KM-Stand: 45.500 km
Fahrzeug: Audi A4 Avant
KM-Stand: 60875 km
Verfügt Ihr Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) betreibt seit 2016 ein Emissions-Kontroll-Institut (EKI), das unabhängige Abgasmessungen durchführt, um festzustellen, ob Fahrzeuge die zulässigen NOx-Grenzwerte einhalten oder über illegale Abschalteinrichtungen (AE) verfügen.
Finden Sie heraus, ob Ihr Fahrzeug nach den DUH-Untersuchungen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurde und ob Sie dadurch einen Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Hersteller haben.
Betroffene Fahrzeuge
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