Unzureichende Abgasreinigung
berechtigt Sie zu Schadensersatz

Deutsche Umwelthilfe deckt mangelnde Abgasreinigung auf

Verfügt Ihr Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung?

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist eine nichtstaatliche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, die bereits seit 2016 ein eigenes Emissions-Kontroll-Institut – das EKI – betreibt und dort unabhängige Abgasmessungen durchführt. Dabei wird festgestellt, ob die nach dem Gesetzzulässigen Grenzwerte an Stickoxiden (NOx) eingehalten werden und ob das Fahrzeug über illegale Abschalteinrichtungen (AE) verfügt. Abschalteinrichtungen lassen den Wagen nur auf dem Prüfstand sauber erscheinen, schallten die Abgasreinigung aber im realen Straßenverkehr ab, so dass es dort zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der Fahrzeuge kommt. Dies ist illegal.

Erfahren Sie, ob auch Ihr Fahrzeug nach den Untersuchungen der DUH mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurde und ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Herstellers zustehen.
Suchen Sie hier selbst nach Ihrem Fahrzeugmodell oder rufen Sie uns an, einfach und unverbindlich. Wir übernehmen die Prüfung dann gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Erstberatung für Sie. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

MarkeHandelsbezeichnungHubraum [ccm]Leistung [kW]MotorkennbuchstabeEmissionsstufeGenehmigungsnummer Gesamtfahrzeug
Alfa RomeoGiulia2143100Euro 6
Alfa RomeoGiulia2143110Euro 6
Alfa RomeoGiulia2143132Euro 6
Alfa RomeoGiulia2143154Euro 6
Alfa RomeoGiulietta159877Euro 5
Alfa RomeoGiulietta159888Euro 6
Alfa RomeoGiulietta1956103Euro 5
Alfa RomeoGiulietta1956110Euro 5
Alfa RomeoGiulietta1956110Euro 6
Alfa RomeoGiulietta1956125Euro 5
Alfa RomeoGiulietta1956129Euro 5
Alfa RomeoGiulietta1956129Euro 6
Alfa RomeoStelvio2143110Euro 6
Alfa RomeoStelvio2143132Euro 6
Alfa RomeoStelvio2143154Euro 6
AUDIA41968125CAHAEU4e1*2001/116*0430
AUDIA41968125CAHAEU5e1*2001/116*0430 e13*2007/46*1084
AUDIA41968120CAHBEU4e1*2001/116*0430
AUDIA41968120CAHBEU5e1*2001/116*0430 e13*2007/46*1084
AUDIA41968130CGLCEU5e1*2001/116*0430 e13*2007/46*1084
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Schadensersatz bei Diesel-Klagen
BGH & EuGH urteilen zugunsten der Verbraucher

Am 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer verbraucherfreundlichen Entscheidung festgestellt, dass Autokäufer, deren Dieselfahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem sogenannten Thermofenster ausgestattet sind, einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dies gilt selbst dann, wenn die Autobauer fahrlässig und nicht betrügerisch gehandelt haben. Mit diesem Urteil schließt sich der BGH der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an, die im März 2023 erging.

‚Kleiner Schadensersatz‘

Wer sein Fahrzeug behalten will, wird im Rahmen des sog. ‚kleinen Schadensersatzes‘ für den Wertverlust entschädigt, den das manipulierte Fahrzeug hat, da es vom Abgasskandal betroffen ist. Dabei wird die Höhe der Wertminderung von Sachverständigen festgestellt.

Offen ist bislang, wie hoch Gutachter den Restwert schätzen und ob dieser womöglich auf Schrottwert fällt.

Unserer Erfahrung nach bekommen Sie bis zu 25% Ihres Kaufpreises zugesprochen.

Gut zu wissen:
Je höher der Wertverlust, desto mehr bekommt der Fahrzeugbesitzer ausbezahlt.

Klar ist, dass im Falle eines positiven Urteils für den geschädigten Verbraucher die Gutachterkosten der beklagte Automobilkonzern trägt. Deswegen könnte es für die Fahrzeughersteller attraktiver sein vorab mit dem klagenden Verbraucher einen Vergleich zu schließen, um diese Kosten zu vermeiden.

‚Großer Schadensersatz‘

Beim ‚großen Schadensersatz‘ erfolgt die Rückabwicklung des Kauf-, als auch des Finanzierungsvertrags und das Fahrzeug wird an den Hersteller zurückgegeben. Für die bis zur Gerichtsverhandlung gefahrenen Kilometer wird dabei ein Nutzungsvorteil vom Kaufpreis abgezogen.

Das bedeutet: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto mehr Kaufpreis bekommen Sie erstattet.

Hierbei ist zu beachten, dass von Rechts wegen der ‚kleine Schadensersatz‘ nicht höher als der ‚große Schadensersatz‘ ausfallen darf.

Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung*

Rechner - AS Schadensersatz
33000,-
1000,-150000,-
0km
0km150000km
56000km
0km300000km
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Entschädigung

€ 28.571,-

Kaufpreis: € 34.000,-
Nutzungsentschädigung: – € 5.428,-

Restforderung: € 28.571,-

* Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gerichten abweichend beurteilt werden.

In nur 3 Schritten zur Entschädigung
Einfach, bequem & schnell – wir setzten Ihr Recht durch.

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Beauftragung

Erteilen Sie uns Ihr Mandat einfach & bequem per Online-Formular von zu Hause.

1

Klage & Prozess

Wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück.

2

Entschädigung

Sie erhalten die Entschädigung direkt auf Ihr Konto und feiern Ihren Erfolg.

3

Lassen Sie sich von Rechtsexperten im Dieselskandal vertreten

Mit mehr als 25.000 Mandaten und über 15.000 eingereichten Klagen zählen wir zu den führenden Abgasskandal-Kanzleien.
Übergeben Sie unseren Profis Ihren Fall – wir setzen Ihr Recht durch.

Top-Themen im Abgasskandal

Abgasskandal V6-Motoren
„Premium“ Dieselskandal

VW, Audi und Porsche täuschen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen.

V6- und V8-Motoren mit Euro 6-Abgasnorm von VW, Audi und Porsche betroffen. Fordern Sie den Kaufpreis Ihres Wagens zurück.

Abgasskandal Fiat Wohnmobile
Wohnmobile

Jetzt auch Fiat Wohnmobile vom Diesel-Abgasskandal betroffen.

Aktuell stehen ​​​​​​immer mehr Fiat-Modelle unter Manipulationsverdacht. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung!

Dieselskandal-Fahrzeuge Expertise
Dieselskandal 2.0

VW täuscht die Verbraucher weiter.

Auch EA288-Motoren von VW sind manipuliert. Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung.

Über
25.000
übernommene Mandate

Mehr als
15.000
eingereichte Klagen

Das sagen unsere Kunden:

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„Stellt man mir die Frage, welche Fahrzeuge eigentlich vom Abgasskandal betroffen sind, antworte ich meist, dass man lieber fragen sollte, welche Fahrzeuge es nicht sind. Tatsächlich sind die meisten Hersteller betroffen. Ein Großteil der Flotte unter der Marke Mercedes Benz ist beispielsweise mit betroffenen Dieselmotoren ausgestattet. Nachdem BMW sich als Saubermann ausgegeben hatte, spricht viel dafür, dass auch dort mit unerlaubten Mitteln gearbeitet wurde. Kürzlich wurde Ford in den USA wegen des Abgassskandals verklagt. Aus dem Hause Ford hatte man sich auch sehr scharf dagegen verwahrt, in den Dunstkreis des Abgasskandals gebracht zu werden. Es gibt einige wenige Fahrzeuge, die laut der Messungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. tatsächlich sauber sind. Die kann man allerdings an einer Hand abzählen und sind meist Euro 6-Fahrzeuge.“

Rechtsanwalt & Partner Dr. Marco Rogert
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Fragen zum Abgasskandal

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