Unzureichende Abgasreinigung
berechtigt Sie zu Schadensersatz

Deutsche Umwelthilfe deckt mangelnde Abgasreinigung auf

Verfügt Ihr Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung?

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist eine nichtstaatliche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, die bereits seit 2016 ein eigenes Emissions-Kontroll-Institut – das EKI – betreibt und dort unabhängige Abgasmessungen durchführt. Dabei wird festgestellt, ob die nach dem Gesetzzulässigen Grenzwerte an Stickoxiden (NOx) eingehalten werden und ob das Fahrzeug über illegale Abschalteinrichtungen (AE) verfügt. Abschalteinrichtungen lassen den Wagen nur auf dem Prüfstand sauber erscheinen, schallten die Abgasreinigung aber im realen Straßenverkehr ab, so dass es dort zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der Fahrzeuge kommt. Dies ist illegal.

Erfahren Sie, ob auch Ihr Fahrzeug nach den Untersuchungen der DUH mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurde und ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Herstellers zustehen.
Suchen Sie hier selbst nach Ihrem Fahrzeugmodell oder rufen Sie uns an, einfach und unverbindlich. Wir übernehmen die Prüfung dann gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Erstberatung für Sie. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

MarkeHandelsbezeichnungHubraum [ccm]Leistung [kW]MotorkennbuchstabeEmissionsstufeGenehmigungsnummer Gesamtfahrzeug
Alfa RomeoGiulia2143100Euro 6
Alfa RomeoGiulia2143110Euro 6
Alfa RomeoGiulia2143132Euro 6
Alfa RomeoGiulia2143154Euro 6
Alfa RomeoGiulietta159877Euro 5
Alfa RomeoGiulietta159888Euro 6
Alfa RomeoGiulietta1956103Euro 5
Alfa RomeoGiulietta1956110Euro 5
Alfa RomeoGiulietta1956110Euro 6
Alfa RomeoGiulietta1956125Euro 5
Alfa RomeoGiulietta1956129Euro 5
Alfa RomeoGiulietta1956129Euro 6
Alfa RomeoStelvio2143110Euro 6
Alfa RomeoStelvio2143132Euro 6
Alfa RomeoStelvio2143154Euro 6
AUDIA41968125CAHAEU4e1*2001/116*0430
AUDIA41968125CAHAEU5e1*2001/116*0430 e13*2007/46*1084
AUDIA41968120CAHBEU4e1*2001/116*0430
AUDIA41968120CAHBEU5e1*2001/116*0430 e13*2007/46*1084
AUDIA41968130CGLCEU5e1*2001/116*0430 e13*2007/46*1084

Schadensersatz bei Diesel-Klagen
BGH & EuGH urteilen zugunsten der Verbraucher

Am 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer verbraucherfreundlichen Entscheidung festgestellt, dass Autokäufer, deren Dieselfahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem sogenannten Thermofenster ausgestattet sind, einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dies gilt selbst dann, wenn die Autobauer fahrlässig und nicht betrügerisch gehandelt haben. Mit diesem Urteil schließt sich der BGH der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an, die im März 2023 erging.

‚Kleiner Schadensersatz‘

Wer sein Fahrzeug behalten will, wird im Rahmen des sog. ‚kleinen Schadensersatzes‘ für den Wertverlust entschädigt, den das manipulierte Fahrzeug hat, da es vom Abgasskandal betroffen ist. Dabei wird die Höhe der Wertminderung von Sachverständigen festgestellt.

Offen ist bislang, wie hoch Gutachter den Restwert schätzen und ob dieser womöglich auf Schrottwert fällt.

Unserer Erfahrung nach bekommen Sie bis zu 25% Ihres Kaufpreises zugesprochen.

Gut zu wissen:
Je höher der Wertverlust, desto mehr bekommt der Fahrzeugbesitzer ausbezahlt.

Klar ist, dass im Falle eines positiven Urteils für den geschädigten Verbraucher die Gutachterkosten der beklagte Automobilkonzern trägt. Deswegen könnte es für die Fahrzeughersteller attraktiver sein vorab mit dem klagenden Verbraucher einen Vergleich zu schließen, um diese Kosten zu vermeiden.

‚Großer Schadensersatz‘

Beim ‚großen Schadensersatz‘ erfolgt die Rückabwicklung des Kauf-, als auch des Finanzierungsvertrags und das Fahrzeug wird an den Hersteller zurückgegeben. Für die bis zur Gerichtsverhandlung gefahrenen Kilometer wird dabei ein Nutzungsvorteil vom Kaufpreis abgezogen.

Das bedeutet: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto mehr Kaufpreis bekommen Sie erstattet.

Hierbei ist zu beachten, dass von Rechts wegen der ‚kleine Schadensersatz‘ nicht höher als der ‚große Schadensersatz‘ ausfallen darf.

Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung*

Rechner - AS Schadensersatz
34000,-
1000,-150000,-
0km
0km150000km
56000km
0km300000km

Entschädigung

€ 28.571,-

Kaufpreis: € 34.000,-
Nutzungsentschädigung: – € 5.428,-

Restforderung: € 28.571,-

* Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gerichten abweichend beurteilt werden.

In nur 3 Schritten zur Entschädigung
Einfach, bequem & schnell – wir setzten Ihr Recht durch.

Beauftragung

Erteilen Sie uns Ihr Mandat einfach & bequem per Online-Formular von zu Hause.

1

Klage & Prozess

Wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück.

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Mit mehr als 25.000 Mandaten und über 15.000 eingereichten Klagen zählen wir zu den führenden Abgasskandal-Kanzleien.
Übergeben Sie unseren Profis Ihren Fall – wir setzen Ihr Recht durch.

Top-Themen im Abgasskandal

Abgasskandal V6-Motoren
„Premium“ Dieselskandal

VW, Audi und Porsche täuschen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen.

V6- und V8-Motoren mit Euro 6-Abgasnorm von VW, Audi und Porsche betroffen. Fordern Sie den Kaufpreis Ihres Wagens zurück.

Abgasskandal Fiat Wohnmobile
Wohnmobile

Jetzt auch Fiat Wohnmobile vom Diesel-Abgasskandal betroffen.

Aktuell stehen ​​​​​​immer mehr Fiat-Modelle unter Manipulationsverdacht. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung!

Dieselskandal-Fahrzeuge Expertise
Dieselskandal 2.0

VW täuscht die Verbraucher weiter.

Auch EA288-Motoren von VW sind manipuliert. Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung.

Über
25.000
übernommene Mandate

Mehr als
15.000
eingereichte Klagen

Das sagen unsere Kunden:

Irene Fichtel
Irene Fichtel
05/09/2023
Beste Kanzlei bei Herrn Ulbrich in besten Händen
Vuk Mihajlovic
Vuk Mihajlovic
14/07/2023
Diese Kanzlei ist Genial! Es hat zwar gedauert, und das Resultat beim Dieselskandal ist unkonventionell gewesen, aber absolut korrekt für beide Seiten. So abgebrüht muss man sein das man das erreichet, das ich immer noch im wunder bin. 😀 Ich kann nur meinen Herzlichen dank übermitteln! Wenn es ein Make my Day gibt, dann ist das heute 😀 Absolut weiter zu empfehlen.
Katharina
Katharina
06/07/2023
Diesel-Schadensersatzklage im Einzelverfahren war mit Hilfe der Kanzlei wesentlich erfolgreicher als die viel gepriesene Musterfeststellungsklage. Hat schon lange gedauert bis zum Gerichtstermin, aber da muss man durchhalten. Eine gute Rechtsschutzversicherung ist von Vorteil. Sehr gute Vertretung auch vor Gericht - wurde von einer Kanzlei in der Region geführt. Laufende Informationen durch Schriftverkehr per Email und eigenem Benutzerkonto auf der Homepage. Kontakt ist förmlich und dauert etwas, aber in der Regel wurde jede Anfrage innerhalb einer Woche beantwortet. Klare Empfehlung!
I E
I E
06/07/2023
Einzelklage gegen VW. Start im Jahre 2018, Abschluss im März 2019. Grund für die Klage: Ich hatte geklagt, weil mein VW Passat (Modell 2012, 2 liter Maschine, 140 PS) betroffen war und stillgelegt werden sollte, weil ich mich gegen das Aufspielen der alternativen Motorsteuerungssoftware entschieden habe. Der Wagen hatte schon mehr als 100000 km Laufleistung und ein Wechsel der Betriebsparameter in einer eingefahrenen Maschine wurde mit einem Risiko für Motor und Abgasrückführungssystem verknüpft. VW wollte damals jedoch in Zusammenhang mit dem Update keine Garantie für diese Komponenten geben. Und eine technische Lösung zur Wandlung der Abgase (z. B. mittels Harnstofffilter) war nicht vorgesehen. Abgesehen davon war bei Kauf des Wagens schon darauf geachtet worden einen Euro 5 Wagen zu holen, der damals nach Stand der Technik mit das Sauberste war, was der Dieselmarkt zu bieten hatte, sonst hätte ich auch alternative PKW kaufen können. Um also der Stilllegung seitens der Zulassungsbehörde zu entgehen, musste ich klagen (oder aber das nicht gewollte Software Update aufspielen lassen). Ablauf: - Ich habe mich an die Rogert & Ulbrich Niederlassung in Düsseldorf gewendet, weil ich in der Nähe von Düsseldorf wohne. Ich war jedoch nie persönlich in der Kanzlei. Die Kommunikation lief hauptsächlich per E-Mail oder aber per Telefon. - Nach dem Schriftverkehr zwischen meiner Anwaltskanzlei und der Gegnerseite kam es zur Gerichtsverhandlung am Landgericht meines Wohnorts. Hier haben wir eine Niederlage einstecken müssen. Dies ist aber für den weiteren Verlauf unerheblich gewesen und darf nicht der Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich angelastet werden, denn wie es so schön heißt: "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". - Spaß bei Seite, egal welche Seite gewinnt: Die Gegnerseite geht in Revision. Dies haben wir getan und der Fall wäre vor dem Oberlandesgericht gelandet. Darauf hatte VW jedoch keine Lust und hat mir einen Vergleich angeboten. Diesem habe ich zugestimmt und der Fall war damit abgeschlossen. Betonen möchte ich, dass ich keinen Kreuzzug gegen VW führen wollte. Ich fühlte mich die ganze Zeit über sehr gut betreut und vertreten und kann die Kanzlei Rogert & Ulbrich weiter empfehlen. Warum ich mich erst jetzt hier mit einer Rezension melde: Ich habe es schlichtweg vergessen und bin nun bei der Durchsicht alter E-Mails nochmal darauf gestoßen. Es ist nur fair, dass ich hier von meiner Erfahrung berichte, wenn auch mit Verspätung. Ich danke den Anwält:innen von Rogert & Ulbrich für den großartigen Support. Beste Grüße, I.E.

„Stellt man mir die Frage, welche Fahrzeuge eigentlich vom Abgasskandal betroffen sind, antworte ich meist, dass man lieber fragen sollte, welche Fahrzeuge es nicht sind. Tatsächlich sind die meisten Hersteller betroffen. Ein Großteil der Flotte unter der Marke Mercedes Benz ist beispielsweise mit betroffenen Dieselmotoren ausgestattet. Nachdem BMW sich als Saubermann ausgegeben hatte, spricht viel dafür, dass auch dort mit unerlaubten Mitteln gearbeitet wurde. Kürzlich wurde Ford in den USA wegen des Abgassskandals verklagt. Aus dem Hause Ford hatte man sich auch sehr scharf dagegen verwahrt, in den Dunstkreis des Abgasskandals gebracht zu werden. Es gibt einige wenige Fahrzeuge, die laut der Messungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. tatsächlich sauber sind. Die kann man allerdings an einer Hand abzählen und sind meist Euro 6-Fahrzeuge.“

Rechtsanwalt & Partner Dr. Marco Rogert
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