Landgericht Köln verurteilt Autohaus zur Rücknahme des Wagens.
Das Landgericht Köln gab der Abgasskandal-Klage des Fahrers eines Porsche Macan S 3.0l statt (LG Köln vom 15.09.2020, Az. 32 O 200/19).
Die Klage richtete sich gegen das Autohaus, bei dem der Wagen gekauft worden ist.
Das Autohaus wurde zur Rücknahme des Wagens und Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt.
Der Kläger bekommt für den Wagen, den er im Dezember 2015 als Neuwagen für 89.496 Euro gekauft hatte, noch 69.464 Euro. Für die gefahrene Strecke von 53.370 km muss er sich eine Nutzungsentschädigung von knapp 15.000 Euro anrechnen lassen. Das Gericht ging bei dem hochpreisigen und für seine Langlebigkeit bekannten Wagen von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.
Verbaute Abschaltvorrichtung verursacht erheblichen Sachmangel
Das Gericht qualifizierte die verbaute Abschaltvorrichtung und den daraus folgenden verpflichtenden Rückruf als erheblichen Sachmangel. Durch den verpflichtenden Rückruf drohe eine Betriebsuntersagung bei Nichtdurchführung der Rückrufmaßnahme und schließt sich damit der Einschätzung des KBA an. Aufgrund der von der Porsche AG eingebauten Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen. Eine Aufheizstrategie, die nur durch beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ anspringt, im realen Verkehr dagegen nicht aktiviert wird, führt dazu, dass der Stickoxidausstoss auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert wird.
Gericht: Software-Update als Nachbesserung nicht geeignet
Nach Ansicht des Gerichts ist das Aufspielen eines Software-Updates nicht geeignet, den Mangel vollständig zu beseitigen. Es reicht nicht aus, wenn der Wagen danach Spuren der Reparatur- oder Austauschmaßnahmen aufweist oder wegen nicht behebbarer Umstände auch in Zukunft Nachbesserungsmaßnahmen benötigt.
Selbst wenn das Fahrzeug nach dem Aufspielen eines Software-Updates die Grenzwerte der Euro-Abgasnorm ohne manipulativen Eingriff in die Motorsteuerung einhalten würde, ohne dabei technische Nachteile zu erleiden, bliebe das Fahrzeug weiterhin mangelhaft, heißt es im Urteil.
Denn die Eigenschaft des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, haftet dem Wagen auch nach dem Software-Update weiterhin als Makel an und kann nicht beseitigt werden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Rekordpreise für Diesel- Jetzt erst RECHT Auto rückabwickeln
Der Diesel befindet sich in Deutschland auf einem Rekordhoch und auch Benzin nähert sich einem…
VTDI-Abgasskandal rund um VW, Audi und Porsche
Für viele deutsche Automobilhersteller ist der Diesel-Abgasskandal noch immer allgegenwärtig, so auch für den VW-Konzern…
Audi AG zur Rücknahme eines Porsche Cayenne S verurteilt
Die Audi AG wurde vom OLG Köln zur Rücknahme eines Porsche Cayenne S 4.2l verurteilt….