11.000+ EUR Schadensersatz für den E-Klasse Fahrer.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler-Benz AG zur Zahlung von 11.327,90 Euro gegen Rücknahme des Fahrzeugs des Klägers, einen Mercedes Benz E-Klasse 220 CDI mit der Schadstoffklasse Euro 5 und dem Motor OM 651.
Der Kläger hatte den Wagen im Jahr 2013 für 35.500 Euro gebraucht gekauft und damit eine Strecke von knapp 155.000 km zurückgelegt. Das Gericht ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.
Das von Mercedes Benz vorgebrachte Argument, dass das Fahrzeug die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Tests einhalte, ließ das Gericht nicht gelten.
Nach der zutreffenden Rechtsprechung seien die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genannten Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb einzuhalten, heißt es im Urteil.
Die Folgen für Mercedes-Besitzer: Wertverlust und drohende Fahrzeug-Stilllegungen.
Die Daimler-Benz AG habe Fahrzeuge in Verkehr gebracht und in diesem Zusammenhang eine EG-Typgenehmigung erlangt, ohne die erforderliche Voraussetzung, dass die Stickoxidemissionen im realen Fahrbetrieb die Grenzwerte nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 71512007 nicht überschreiten, zu erfüllen. Damit ist der Fortbestand der EG-Typgenehmigung gefährdet. Bei einem Widerruf der Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt und einem Erlöschen der Betriebserlaubnis drohe jedem Halter die Stilllegung seines Fahrzeugs. Ebenso sei jedes Fahrzeug von einem massiven Wertverlust bedroht.
Der dadurch entstandene Schaden wurde von den Mitarbeitern der Daimler-Benz AG fahrlässig begangen. Denn es genügt nicht den Sorgfaltsanforderungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens eines Fahrzeugtyps, dass ein Autohersteller annimmt, die Prüfstandtests zu bestehen, sei ausreichend. Die Verordnung und ihr rechtlicher Rahmen liefern keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Annahme.
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