Taubheitsgefühl und Erschöpfung nach der Impfung: Gutachten statt Klageabweisung
Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil des Landgerichts Aachen aufgehoben, das die Klage eines Impfgeschädigten gegen BioNTech ohne Gutachten abgewiesen hatte. Rogert & Ulbrich vertritt den Kläger.
Der Fall
Der Kläger erhielt eine Impfung mit Comirnaty und zwei weitere Impfungen mit einem anderen Impfstoff. Er macht ein Taubheitsgefühl vor allem im rechten Arm und Bein, Atemnot und Erschöpfung geltend. Das Landgericht hielt das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs wegen der Zulassung für positiv und lehnte auch die Auskunft ab.
Die Entscheidung
Das OLG Köln hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück (5 U 84/25). Bewertungen aus dem Zulassungsverfahren ersetzen kein Gutachten, weil es auf den heutigen Wissensstand ankommt. Ob bei einem zeitlichen Abstand von acht Monaten zur Comirnaty-Impfung und bei schweren Vorerkrankungen noch ein Zusammenhang besteht, kann nur ein Sachverständiger beurteilen. Allgemein gilt nach dem Urteil:
- Maßvolle Anforderungen: Von Geschädigten darf kein medizinisches Fachwissen verlangt werden. Konkreter Vortrag zum zeitlichen Zusammenhang genügt.
- Gutachten erforderlich: Medizinische Fragen darf das Gericht nicht ohne Sachverständigen beurteilen.
- Zulassung ersetzt keine Beweisaufnahme: Für das Nutzen-Risiko-Verhältnis zählt der Wissensstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
- Auskunft vorab: Der Auskunftsanspruch nach § 84a AMG darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht einen Schadensersatzanspruch verneint.
Mit der Zurückverweisung ist noch nicht entschieden, ob die Impfung die Beschwerden verursacht hat. Das Landgericht muss nun Beweis erheben, in der Regel durch ein medizinisches Gutachten. Das OLG Köln stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2026 (VI ZR 335/24). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Das Urteil im Volltext
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 5 U 84/25) können Sie hier im Volltext herunterladen: Urteil 5 U 84/25 als PDF. Personenbezogene Daten sind geschwärzt.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Impfschäden
Rogert & Ulbrich vertritt Impfgeschädigte bundesweit gegenüber Impfstoffherstellern und Rechtsschutzversicherern. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen zahlreiche Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz, von der Auskunftsklage bis zur Berufung.
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