VW-Rückruf wegen Brandgefahr – Ihre Rechte bei ID.-Modellen und Cupra Born

Was Halter von ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz und Cupra Born jetzt wissen müssen

Volkswagen ruft Elektroautos der ID.-Familie und den Cupra Born zurück. Einzelne Batteriezellen können überhitzen, im Extremfall droht Brandgefahr. Bis zur Prüfung dürfen betroffene Fahrzeuge nur bis 80 Prozent und nur im Freien geladen werden. Rogert & Ulbrich erklärt, welche Rechte Halter haben.

Was über den Rückruf bekannt ist

Nach Angaben des ADAC sind weltweit rund 72.700 Elektroautos betroffen, davon etwa 68.000 Fahrzeuge von VW und 4.691 Cupra Born. In Deutschland geht es um 9.881 Fahrzeuge: 8.650 von VW und 1.231 Cupra Born.

Betroffen sind folgende Modelle und Produktionszeiträume:

  • Cupra Born: Produktion von September 2022 bis Mai 2024.
  • VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz: Produktion zwischen Juli 2022 und Juni 2025, aufgeteilt auf zwei Rückrufaktionen mit unterschiedlichen Zeiträumen.

Nicht jedes Fahrzeug aus diesen Zeiträumen ist automatisch betroffen. Als Ursache nennt Volkswagen Produktionsfehler bei Zulieferern: Einzelne Hochvolt-Batteriezellen erfüllen die Vorgaben nicht. Dadurch kann es in seltenen Fällen zu einer erhöhten thermischen Belastung kommen, im Extremfall mit Brandgefahr.

Bis die Batterie in einer Werkstatt geprüft wurde, gelten für betroffene Fahrzeuge zwei Einschränkungen: Sie dürfen höchstens bis 80 Prozent geladen werden, und das Laden ist nur im Freien erlaubt. Erst wenn die Batterie als einwandfrei gilt, wird die Ladebegrenzung aufgehoben. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt die Aktion in seiner Rückrufdatenbank.

Es ist nicht der erste Batterie-Rückruf in diesem Jahr. Bereits im März 2026 hatte Volkswagen mehr als 90.000 Elektroautos wegen Problemen mit Hochvolt-Batterien zurückgerufen. In den USA ist zudem der ID.4 aus US-Produktion mit Zellen eines anderen Zulieferers betroffen.

Sie fahren einen ID. oder einen Cupra Born und sind unsicher, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist? Lassen Sie Ihre Situation rechtlich einordnen.

Was Halter jetzt konkret tun sollten

Volkswagen informiert betroffene Halter schriftlich. Wer kein Schreiben erhalten hat, ist nach bisherigen Angaben nicht betroffen. Unabhängig davon sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Fahrzeug prüfen: Gleichen Sie Ihr Fahrzeug über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts oder bei Ihrem Händler ab.
  • Vorgaben einhalten: Laden Sie bis zur Prüfung höchstens bis 80 Prozent und nur im Freien, nicht in der Garage oder Tiefgarage.
  • Werkstatttermin vereinbaren: Melden Sie sich zeitnah bei einer Vertragswerkstatt. Die Prüfung im Rahmen des Rückrufs ist für Sie nicht mit Kosten verbunden.
  • Alles dokumentieren: Bewahren Sie das Rückrufschreiben, Werkstattberichte und den Schriftverkehr auf. Notieren Sie, wie lange die Einschränkungen dauern.
  • Versicherung informieren: Klären Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob Besonderheiten zu beachten sind. Wer die Vorgaben missachtet, riskiert im Schadensfall Streit mit dem Versicherer.

Ein Rückruf ist kein Grund zur Panik, aber ernst zu nehmen. Die Einschränkungen dienen Ihrer Sicherheit und der Sicherheit anderer.

Ihre Werkstatt hat keinen Termin frei oder die Einschränkungen dauern an? Halten Sie die Dauer fest, sie kann für Ihre Ansprüche wichtig werden.

Ist die Ladebegrenzung ein Mangel?

Ein Rückruf allein berechtigt nicht automatisch dazu, das Fahrzeug zurückzugeben. Wer sein Auto im Rahmen eines Rückrufs reparieren lässt, erhält in der Regel genau das, was das Gesetz zunächst vorsieht: die Beseitigung des Mangels.

Rechtlich spricht aber viel dafür, dass ein Fahrzeug mit fehlerhaften Batteriezellen einen Sachmangel hat (§ 434 BGB). Ein Auto muss sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dazu gehört bei einem Elektroauto, dass man die Batterie vollständig laden und das Fahrzeug in der eigenen Garage laden kann.

Die Einschränkungen haben spürbare Folgen. Wer nur bis 80 Prozent laden darf, verliert einen Teil der nutzbaren Reichweite. Wer keinen Stellplatz im Freien hat, kann sein Auto unter Umständen gar nicht mehr zu Hause laden. Solche Nachteile sollten Sie sorgfältig dokumentieren.

Entscheidend ist, wie schnell und wie dauerhaft der Mangel behoben wird. Dauert die Prüfung lange, bleibt die Ladebegrenzung bestehen oder tritt das Problem nach der Reparatur erneut auf, kann die Nacherfüllung als gescheitert gelten. Dann kommen Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises in Betracht. Ob die Schwelle erreicht ist, hängt vom Einzelfall ab.

Die Ladebegrenzung dauert bei Ihnen schon Wochen? Lassen Sie prüfen, ob Sie mehr verlangen können als ein Warten auf den nächsten Werkstatttermin.

Gewährleistung, Garantie und die Frage der Fristen

Ansprüche wegen eines Sachmangels richten sich gegen den Verkäufer, also in der Regel gegen das Autohaus. Bei Neuwagen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe. Viele der betroffenen Fahrzeuge wurden 2022 und 2023 ausgeliefert. Bei ihnen kann diese Frist bereits abgelaufen sein.

Daneben gewährt Volkswagen für die Hochvolt-Batterie seiner ID.-Modelle eine Herstellergarantie. Welche Leistungen sie umfasst und unter welchen Voraussetzungen sie greift, ergibt sich aus den Garantiebedingungen. Eine Garantie ist freiwillig und kann enger gefasst sein als die gesetzliche Gewährleistung.

Für Sie bedeutet das:

  • Übergabedatum prüfen: Stellen Sie fest, wann Ihnen das Fahrzeug übergeben wurde. Davon hängt ab, ob die Gewährleistung noch läuft.
  • Mängel schriftlich anzeigen: Melden Sie Einschränkungen und Probleme schriftlich beim Verkäufer, solange die Frist läuft.
  • Garantiebedingungen lesen: Prüfen Sie, welche Ansprüche Ihnen aus der Herstellergarantie zustehen.

Bei Leasingfahrzeugen gehen die Gewährleistungsrechte meist auf den Leasingnehmer über. Spätestens bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs sollte klar sein, ob der Rückruf erledigt wurde und wer für eventuelle Minderwerte aufkommt.

Ihre Gewährleistung läuft bald ab? Handeln Sie jetzt, bevor Ihre Ansprüche verjähren.

Gebrauchtwagen: Rechte beim Kauf vom Händler oder privat

Viele ID.-Modelle und Cupra Born sind inzwischen als Gebrauchtwagen im Umlauf. Auch hier gilt der Rückruf, denn er hängt am Fahrzeug, nicht am Halter.

Wer bei einem Händler gekauft hat, hat grundsätzlich Gewährleistungsrechte. Beim Gebrauchtwagenkauf beim Händler kann die Frist allerdings auf ein Jahr verkürzt sein. Beim Kauf von privat wird die Gewährleistung häufig ausgeschlossen. Dann bleiben vor allem die Rückrufmaßnahmen des Herstellers und gegebenenfalls die Batteriegarantie.

Hat der Verkäufer von einem bereits bekannten Rückruf gewusst und ihn verschwiegen, kann eine arglistige Täuschung vorliegen. In diesem Fall greift auch ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht.

Wer ein betroffenes Fahrzeug verkaufen möchte, sollte den Rückruf offenlegen. Das schützt vor späteren Ansprüchen des Käufers.

Sie haben einen gebrauchten ID. oder Cupra Born gekauft und erst jetzt vom Rückruf erfahren? Lassen Sie prüfen, ob der Verkäufer davon wusste.

Wenn es zum Brand kommt: Wer haftet?

Brände sind nach Angaben des Herstellers selten. Kommt es dennoch dazu, stellt sich die Haftungsfrage.

Für Schäden an anderen Sachen, etwa an Garage, Haus oder Hausrat, haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn ein fehlerhaftes Produkt den Schaden verursacht hat. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Bei Sachschäden trägt der Geschädigte einen Selbstbehalt von 500 Euro. Der Schaden am Fahrzeug selbst fällt nicht unter das Produkthaftungsgesetz. Hierfür kommen die Kaskoversicherung und vertragliche Ansprüche in Betracht.

Im Brandfall sollten Sie den Schaden umgehend Ihren Versicherungen melden, Beweise sichern und das Fahrzeug nicht vorschnell verwerten lassen. Die Brandursache muss häufig durch einen Sachverständigen festgestellt werden.

Ein Brandschaden ist für Betroffene eine Ausnahmesituation. Holen Sie frühzeitig rechtlichen Rat ein, bevor Fristen ablaufen oder Beweise verloren gehen.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Mängeln am Elektroauto

Rogert & Ulbrich vertritt seit vielen Jahren Autokäufer gegenüber Händlern und Herstellern. Aus dem Abgasskandal kennt die Kanzlei die Auseinandersetzung mit dem Volkswagen-Konzern aus zahlreichen Verfahren. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich verfügen über umfangreiche Erfahrung im Automotive-Bereich, auch bei Mängeln an Elektrofahrzeugen.

Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug einen Sachmangel hat, welche Fristen laufen und ob Sie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangen können. Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Händler und Hersteller durch, außergerichtlich und vor Gericht.

Ihr ID. oder Cupra Born ist vom Rückruf betroffen und die Einschränkungen dauern an? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum VW-Batterie-Rückruf