BYD nimmt E-Auto zurück – Fallbericht aus der Praxis

Wie ein gescheitertes Software-Update zur Rückabwicklung eines BYD Atto 3 führte

Neun Wochen Werkstatt, ein fehlendes Steuergerät und ein Update, das sich nicht installieren ließ: Ein Mandant von Rogert & Ulbrich ist von seinem Kaufvertrag über einen BYD Atto 3 zurückgetreten. BYD hat den Rücktritt akzeptiert und erstattet den Kaufpreis. Der Fall zeigt, wie Käufer bei Softwareproblemen vorgehen können.

Die Chronologie: Vom Neuwagen zum Dauergast in der Werkstatt

Über den Fall hat FOCUS online am 20. Oktober 2026 berichtet. Der Käufer ist dort anonymisiert. Die wichtigsten Stationen:

  • Mai 2026: Kauf eines vollelektrischen BYD Atto 3 Evo für 38.575 Euro einschließlich Überführung. Ein beworbenes Merkmal: Software-Updates per Fernübertragung (Over-the-air).
  • Erstes Update: Die Aktualisierung der Fahrzeugsoftware, unter anderem für das Infotainment, lässt sich trotz mehrerer Versuche nicht aus der Ferne installieren.
  • Werkstatttermin: Auch in der Werkstatt scheitert das Update. Mehrere Versuche, die Software per USB-Stick aufzuspielen, bleiben ohne Erfolg.
  • Weitere Termine: Der Käufer muss mehrfach in die Werkstatt und erhält schließlich ein Ersatzfahrzeug.
  • Diagnose: Die Werkstatt teilt mit, dass ein Steuergerät getauscht werden muss. Das Teil ist nicht vorrätig und wird über Wochen nicht geliefert.
  • Nach neun Wochen: Das Fahrzeug steht weiterhin in der Werkstatt. Der Käufer beauftragt Rogert & Ulbrich und erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrag.
  • Oktober 2026: BYD akzeptiert den Rücktritt. Das Fahrzeug wird abgeholt, der Käufer erhält den Kaufpreis zurück.

Bis zum Oktober hatte der Käufer rund 2.000 Kilometer zurückgelegt. Etwa ein Drittel davon entfiel auf Fahrten zur Werkstatt.

Ihr Auto steht wegen eines Softwareproblems schon länger in der Werkstatt? Lassen Sie prüfen, ob auch in Ihrem Fall ein Rücktritt in Betracht kommt.

Warum der Rücktritt hier möglich war

Wann ein Softwarefehler rechtlich ein Sachmangel ist und welche Rechte Käufer dann haben, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag zu BYD-Softwareproblemen bei App, Navigation und Online-Diensten. Im konkreten Fall kamen mehrere Umstände zusammen, die für einen Rücktritt sprachen.

Der Verkäufer hatte ausreichend Gelegenheit, den Fehler zu beheben. Es gab mehrere erfolglose Versuche, das Update aufzuspielen. Danach lag das Problem an einem Bauteil, das über Wochen nicht verfügbar war. Ein Neuwagen, der rund neun Wochen nicht genutzt werden kann, ist für einen Käufer nicht mehr zumutbar.

Dr. Marco Rogert ordnet den Fall gegenüber FOCUS online so ein: Moderne Fahrzeuge sind zunehmend softwaregesteuerte Produkte. Stehen wesentliche Funktionen wegen eines Softwareproblems nicht zuverlässig zur Verfügung, kann darin ein erheblicher Sachmangel liegen. Käufer müssen solche Einschränkungen nicht dauerhaft hinnehmen. Der Fall zeigt, dass sich Verbraucherrechte auch bei softwarebedingten Mängeln durchsetzen lassen.

Bemerkenswert ist, dass es keines Gerichtsverfahrens bedurfte. Eine gut dokumentierte Mängelhistorie und eine klare rechtliche Begründung erhöhen die Chance auf eine außergerichtliche Lösung.

Steht Ihr Fahrzeug seit Wochen still, ohne dass ein Ende absehbar ist? Lassen Sie prüfen, ob die Zeit für einen Rücktritt gekommen ist.

Kulanz oder Rechtsanspruch: Was hinter der Einigung steht

BYD hat den Rücktritt nach dem Bericht von FOCUS online kulant akzeptiert. Für Betroffene ist der Unterschied zwischen Kulanz und Rechtsanspruch wichtig.

Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen. Ein Hersteller oder Händler kann sie gewähren, muss es aber nicht. Ein Rechtsanspruch besteht dagegen unabhängig vom guten Willen der Gegenseite. Er lässt sich notfalls vor Gericht durchsetzen.

In der Praxis greifen beide Ebenen oft ineinander. Begründet ein Käufer seinen Rücktritt rechtlich sauber und belegt er die Mängelhistorie lückenlos, steigt für die Gegenseite das Risiko eines Prozesses. Eine außergerichtliche Einigung ist dann häufig der wirtschaftlich vernünftigere Weg, auch für den Hersteller.

Umgekehrt gilt: Wer ohne Begründung und ohne Belege um Rücknahme bittet, ist allein auf das Entgegenkommen der Gegenseite angewiesen. Lehnt diese ab, beginnt die Auseinandersetzung oft von vorn.

BYD erklärte gegenüber FOCUS online, man arbeite bei technischen Beanstandungen gemeinsam mit den Servicepartnern an schnellen Lösungen. Seit diesem Jahr würden die Servicepartner über Nacht mit Ersatzteilen beliefert. Im geschilderten Fall war das benötigte Steuergerät nach Angaben der Werkstatt dennoch über Wochen nicht verfügbar.

Ihr Händler bietet Ihnen nur Kulanz an oder vertröstet Sie? Lassen Sie prüfen, welche Ansprüche Ihnen tatsächlich zustehen.

Was vor dem Rücktritt geprüft werden musste

Ein Rücktritt beendet den Kaufvertrag. Er sollte deshalb erst erklärt werden, wenn die Voraussetzungen geprüft sind. Im BYD-Fall standen vor allem diese Fragen im Raum:

  • Liegt ein Mangel vor: Das Update ließ sich nicht installieren, und ein Steuergerät musste getauscht werden. Damit war ein technischer Defekt am Fahrzeug belegt.
  • Ist die Nachbesserung gescheitert: Mehrere Updateversuche per Fernübertragung und per USB-Stick blieben ohne Erfolg. Ein Abschluss der Reparatur war nicht absehbar.
  • Ist weiteres Warten zumutbar: Nach rund neun Wochen in der Werkstatt und ohne verbindlichen Liefertermin für das Ersatzteil sprach viel dagegen.
  • Ist der Mangel erheblich: Ein Neuwagen, der über Wochen nicht zuverlässig nutzbar ist, ist nicht mit einem kleinen Schönheitsfehler vergleichbar.
  • Wer ist der richtige Adressat: Gewährleistungsansprüche richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Im BYD-Fall akzeptierte der Hersteller den Rücktritt. Welche Konstellation vorliegt, ergibt sich aus dem Kaufvertrag.
  • Gibt es weitere Verträge: Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen wirkt sich ein Rücktritt auch auf diese Verträge aus und muss mit ihnen abgestimmt werden.

Jede dieser Fragen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist am Ende die konkrete Mängelhistorie, also was wann gemeldet, versucht und mitgeteilt wurde.

Erklären Sie den Rücktritt nicht auf eigene Faust, bevor diese Fragen geklärt sind. Ein unwirksamer Rücktritt kostet Zeit und schwächt Ihre Verhandlungsposition.

Die Rückabwicklung: Was der Käufer zurückbekommt

Mit dem Rücktritt wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück, BYD erstattet den Kaufpreis. Offen war zum Zeitpunkt des Berichts noch, ob eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird.

Rechtlich ist ein solcher Abzug grundsätzlich zulässig, denn der Käufer hat das Auto eine Zeit lang genutzt. Gängig ist eine Berechnung nach der Formel: Bruttokaufpreis mal gefahrene Kilometer, geteilt durch die erwartete Gesamtlaufleistung. Legt man beispielhaft eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern zugrunde, ergäbe sich bei 38.575 Euro Kaufpreis und 2.000 Kilometern ein Betrag von rund 309 Euro.

In diesem Fall gibt es eine Besonderheit: Rund ein Drittel der Kilometer entfiel auf Fahrten zur Werkstatt. Diese Fahrten hat der Käufer nicht unternommen, um das Auto zu nutzen, sondern um den Mangel beheben zu lassen. Ob und wie solche Kilometer bei der Abrechnung berücksichtigt werden, ist im Einzelfall zu klären. Wer selbst betroffen ist, sollte Werkstattfahrten deshalb von Anfang an getrennt aufzeichnen.

So läuft die Rückgabe praktisch ab

Ist der Rücktritt akzeptiert oder durchgesetzt, folgt die praktische Abwicklung. Im BYD-Fall soll das Fahrzeug abgeholt werden. Typischerweise sind dabei folgende Punkte zu klären:

  • Rückgabetermin: Ort und Zeitpunkt der Übergabe werden vereinbart, im BYD-Fall durch Abholung beim Käufer.
  • Übergabeprotokoll: Zustand, Kilometerstand und Zubehör werden schriftlich festgehalten. Fotos am Übergabetag schützen vor späteren Streitigkeiten.
  • Schlüssel und Zubehör: Alle Schlüssel, Fahrzeugpapiere und mitgeliefertes Zubehör wie Ladekabel gehören zurück.
  • Zulassung und Versicherung: Es ist zu klären, wer das Fahrzeug abmeldet oder umschreibt und ab wann die Versicherung endet.
  • Erstattung: Der Kaufpreis wird zurückgezahlt, gegebenenfalls abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Zahlung und Rückgabe erfolgen in der Regel Zug um Zug.
  • Persönliche Daten: Gekoppelte Smartphones, Nutzerkonten in der Fahrzeug-App und gespeicherte Adressen sollten vor der Rückgabe gelöscht werden.

Nach der Rückgabe steht für viele Käufer die Frage nach einem neuen Fahrzeug an. Der Käufer im BYD-Fall hat sich laut dem Bericht erneut für ein Elektroauto entschieden, diesmal eines anderen Herstellers.

Bevor Sie einer Abrechnung zustimmen oder ein Übergabeprotokoll unterschreiben, lassen Sie prüfen, welche Gesamtlaufleistung und welche Kilometer angesetzt wurden.

Was andere Käufer aus dem Fall lernen können

Der Fall betrifft einen BYD, die Lehren gelten aber für Fahrzeuge aller Hersteller. Software spielt im Auto eine immer größere Rolle, und damit wächst das Risiko von Updatefehlern. Laut dem FOCUS-Bericht ergab eine US-Kundenbefragung von J.D. Power, dass Over-the-air-Updates die bestehenden Probleme in 58 Prozent der Fälle nicht lösten. Nur 27 Prozent der Befragten berichteten von verbesserten Funktionen. Nach 14 Prozent der Updates traten sogar mehr Probleme auf als vorher.

Updates per Fernübertragung sollen Werkstattbesuche überflüssig machen. Scheitern sie, kehrt sich der Vorteil um: Das Fahrzeug muss doch in die Werkstatt, und dort fehlt mitunter das nötige Wissen oder das passende Ersatzteil. Genau das ist im BYD-Fall geschehen.

Fünf Punkte haben sich in diesem Fall als entscheidend erwiesen:

  • Lückenlose Werkstatthistorie: Jeder Termin, jeder Updateversuch und die Diagnose zum Steuergerät waren nachvollziehbar. Das belegt, dass die Nachbesserung nicht gelungen ist.
  • Klare Zeitachse: Die Dauer von neun Wochen ohne nutzbares Fahrzeug machte deutlich, dass weiteres Warten nicht zumutbar war.
  • Schriftliche Mängelanzeigen: Mündliche Beschwerden in der Werkstatt reichen nicht. Jede Mängelmeldung sollte schriftlich erfolgen, etwa per E-Mail, damit sie später nachweisbar ist.
  • Getrennte Kilometererfassung: Fahrten zur Werkstatt sollten gesondert notiert werden, weil sie bei der Nutzungsentschädigung eine Rolle spielen können.
  • Anwaltliche Begleitung: Der Rücktritt wurde rechtlich begründet erklärt. Das schafft Klarheit und vermeidet Fehler, die eine Rückabwicklung gefährden können.

Wie Sie Mängel an E-Autos sauber belegen, zeigt auch unser Beitrag zur Beweissicherung bei Reichweitenmängeln. Die dort beschriebenen Schritte lassen sich auf Softwarefehler übertragen.

Sie stecken in einer ähnlichen Situation? Sichern Sie Ihre Unterlagen und lassen Sie Ihre Optionen prüfen, bevor Sie weitere Werkstatttermine abwarten.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Mängeln am Auto

Rogert & Ulbrich vertritt seit vielen Jahren Autokäufer gegenüber Händlern und Herstellern, vom Abgasskandal bis zu Mängeln an modernen Elektrofahrzeugen. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich verfügen über umfangreiche Erfahrung im Automotive-Bereich, auch bei Software- und Elektronikmängeln.

Wir prüfen Ihre Mängelhistorie, erklären bei Bedarf den Rücktritt und setzen die Rückabwicklung gegenüber Händler oder Hersteller durch. Dazu gehört auch die Prüfung der Nutzungsentschädigung.

Ihr Fahrzeug hat Softwareprobleme, die die Werkstatt nicht löst? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum BYD-Fall