Welche Rechte Käufer haben, wenn ein Update das Fahrzeug beeinträchtigt
Funktionieren nach einem Softwareupdate bei Ihrem BYD die App-Verbindung, die Navigation oder die Online-Dienste nicht mehr zuverlässig, kann ein Sachmangel vorliegen. Scheitert die Nachbesserung, kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Rogert & Ulbrich prüft, welche Ansprüche Ihnen konkret zustehen, und setzt sie gegenüber Verkäufer und Hersteller durch.
Was Fahrer nach dem Update berichten
Moderne Elektrofahrzeuge erhalten regelmäßig Softwareupdates, meist drahtlos über die Datenverbindung des Fahrzeugs (Over-the-Air-Update). Diese Updates sollen Funktionen verbessern oder Fehler beheben. In der Praxis kommt es aber vor, dass nach einer Aktualisierung neue Störungen auftreten.
In einem aktuell von unserer Kanzlei betreuten Fall bestanden bei einem BYD Fahrzeug seit einem Softwareupdate erhebliche Probleme. Betroffen waren insbesondere:
- App-Verbindung: Das Fahrzeug ließ sich nicht mehr zuverlässig mit der Hersteller-App koppeln. Fernfunktionen wie Statusabfragen oder Vorklimatisierung standen nur eingeschränkt zur Verfügung.
- Navigation: Das integrierte Navigationssystem arbeitete fehlerhaft oder fiel zeitweise aus.
- Online-Dienste: Vernetzte Funktionen, die das Fahrzeug laut Ausstattung bieten sollte, waren nicht nutzbar.
Mehrere Nachbesserungsversuche in der Werkstatt blieben ohne Erfolg. In Foren und Erfahrungsberichten schildern auch andere BYD Fahrer Störungen nach Softwareupdates. Ob es sich um einen Fehler handelt, der eine größere Zahl von Fahrzeugen oder ein bestimmtes Modell betrifft, ist bislang nicht offiziell bestätigt. Für Ihre Ansprüche kommt es ohnehin auf den Zustand Ihres eigenen Fahrzeugs an.
Treten bei Ihnen ähnliche Probleme auf? Dokumentieren Sie jeden Ausfall und lassen Sie Ihre Rechte frühzeitig prüfen.
Rechtliche Einordnung: Wann ein Softwarefehler ein Mangel ist
Ein Fahrzeug ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (§ 434 BGB). Dazu gehören auch Funktionen, die nach Prospekt, Ausstattungsliste oder Kaufvertrag zum Fahrzeug gehören. Wer ein Elektroauto mit App-Steuerung, Navigation und Online-Diensten kauft, darf erwarten, dass diese Funktionen dauerhaft arbeiten.
Für Verbraucher gelten zusätzlich besondere Regeln für Waren mit digitalen Elementen (§ 475b BGB). Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass Aktualisierungen bereitgestellt werden, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind. Verursacht ein Update selbst den Fehler, ist das Fahrzeug nicht mehr vertragsgemäß. Das Update kann den Mangel also auslösen, statt ihn zu beheben.
Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Bei Fehlern, die erst durch ein späteres Update entstehen, kommt es zusätzlich auf die Aktualisierungspflicht des Verkäufers an.
Ein Softwarefehler ist kein bloßer Komfortverlust, wenn zugesagte Funktionen fehlen. Lassen Sie sich nicht mit dem Hinweis auf das nächste Update vertrösten.
Nachbesserung, Rücktritt und Minderung
Liegt ein Mangel vor, können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen (§ 439 BGB). Der Verkäufer erhält die Gelegenheit, den Fehler zu beseitigen, etwa durch eine Neuinstallation der Software oder ein korrigiertes Update.
Die Nachbesserung gilt in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen (§ 440 BGB). Dann haben Sie weitergehende Rechte:
- Rücktritt: Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis zurück (§§ 323, 346 BGB). Für die gefahrenen Kilometer wird in der Regel eine Nutzungsentschädigung abgezogen.
- Minderung: Sie behalten das Fahrzeug und verlangen einen Teil des Kaufpreises zurück (§ 441 BGB).
- Schadensersatz: Sind Ihnen zusätzliche Kosten entstanden, etwa für Gutachten oder Ersatzmobilität, können diese unter weiteren Voraussetzungen ersatzfähig sein (§§ 280, 281 BGB).
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB). Ob ein Softwarefehler erheblich ist, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Umfang der ausgefallenen Funktionen und vom Aufwand der Fehlerbehebung. Gerade bei wiederholt gescheiterten Reparaturen spricht viel für eine Erheblichkeit.
Ist die Nachbesserung zweimal gescheitert, sollten Sie nicht weiter abwarten. Lassen Sie prüfen, ob ein Rücktritt in Ihrem Fall möglich ist.
Typische Fehler von Betroffenen
Viele Käufer verlieren Zeit oder schwächen ihre Position, weil sie den Fehler nur mündlich melden oder sich auf unverbindliche Zusagen verlassen. Häufige Fehler sind:
- Fehlende Dokumentation: Ohne Fotos, Videos, Fehlermeldungen und Werkstattberichte lässt sich der Mangel später schwer belegen.
- Keine schriftliche Mängelanzeige: Eine Meldung nur per Telefon oder Hotline reicht oft nicht aus, um Fristen sauber in Gang zu setzen.
- Endloses Warten auf Updates: Wer immer wieder auf das nächste Update vertraut, riskiert, dass Fristen ablaufen. Die Verjährungsfrist beträgt bei Neuwagen in der Regel zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 BGB).
- Falscher Anspruchsgegner: Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Verkäufer. Eine Herstellergarantie (§ 443 BGB) besteht daneben und hat eigene Bedingungen.
- Eigenmächtige Eingriffe: Eigene Softwareeingriffe oder Fremdzubehör können die Ursachenklärung erschweren und Ansprüche gefährden.
Halten Sie jede Werkstattrechnung und jeden Reparaturauftrag fest. Diese Unterlagen sind später entscheidend.
Besonderheiten bei Leasing und Finanzierung
Ist Ihr Fahrzeug geleast, ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin. In den meisten Leasingverträgen werden die Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer abgetreten. Sie können die Rechte dann selbst gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Ein Rücktritt wirkt sich unmittelbar auf den Leasingvertrag aus und muss sorgfältig abgestimmt werden. Weitere Informationen zur Leasing- und Mietwagen-Rückgabe finden Sie hier.
Bei einer Finanzierung über die Herstellerbank oder eine mit dem Händler zusammenarbeitende Bank kann ein verbundenes Geschäft vorliegen. Ein wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag kann dann auch Folgen für den Darlehensvertrag haben. Hier sind Kauf und Finanzierung gemeinsam zu betrachten.
Ähnliche Fragen stellen sich bei anderen Elektrofahrzeugen. Wie eine Rückabwicklung bei abweichenden Leistungsdaten funktioniert, zeigt unser Beitrag zur Rückabwicklung eines E-Autos bei zu geringer Reichweite.
Leasing oder Finanzierung laufen weiter, solange nichts geklärt ist. Lassen Sie beide Verträge gemeinsam prüfen.
So gehen Sie jetzt vor
Wer nach einem Softwareupdate dauerhaft mit Störungen kämpft, sollte strukturiert vorgehen:
- Fehler dokumentieren: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Softwarestand und betroffene Funktion. Fotos und Videos der Fehlermeldungen sichern den Nachweis.
- Mangel schriftlich anzeigen: Melden Sie den Fehler dem Verkäufer schriftlich und fordern Sie die Nachbesserung unter Fristsetzung.
- Werkstattberichte verlangen: Lassen Sie sich jeden Reparaturversuch und das Ergebnis schriftlich bestätigen.
- Nach zwei Fehlversuchen handeln: Ist die Nachbesserung gescheitert, kann der Rücktritt oder die Minderung erklärt werden.
- Anwaltlich prüfen lassen: Vor einer Rücktrittserklärung sollten Erheblichkeit, Fristen und Nutzungsentschädigung geprüft werden.
Im eingangs geschilderten Fall wurde der erklärte Rücktritt ohne gerichtliches Verfahren akzeptiert. Jeder Fall ist jedoch anders zu bewerten. Ob und wie schnell eine Einigung gelingt, hängt von den konkreten Umständen ab.
Sie möchten wissen, welche Rechte Sie haben? Schildern Sie uns Ihren Fall.
Rogert & Ulbrich: Ihre Anwälte im Automotive-Recht
Rogert & Ulbrich vertritt Fahrzeugkäufer seit vielen Jahren bei Mängeln, Rückrufen und Herstellerfehlern. Die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich haben im Abgasskandal, bei Tesla-Mängeln und in zahlreichen weiteren Automotive-Verfahren Erfahrung gesammelt. Die Kanzlei hat über 40.000 Mandate übernommen und über 25.000 Klagen eingereicht. Weitere Informationen zum Bereich Automotive finden Sie hier.
Wir prüfen, ob ein Softwarefehler einen erheblichen Mangel darstellt, begleiten die Mängelanzeige und die Nachbesserung und erklären für Sie den Rücktritt oder die Minderung. Kommt keine Einigung zustande, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.
Ihr BYD funktioniert seit dem Update nicht mehr wie vereinbart, und die Werkstatt findet keine Lösung? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.



