Warum die elektrische Reichweite von PHEV im Alltag hinter dem Prospekt bleibt und wann daraus ein Mangel wird
Ihr Plug-in-Hybrid schafft elektrisch deutlich weniger Kilometer als beworben? Bei Teilzeitstromern klafft die Lücke zwischen Prüfstand und Straße besonders weit. Nicht jede Abweichung ist ein Mangel, doch unter bestimmten Voraussetzungen bestehen Ansprüche. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt und welche Modelle betroffen sind.
Warum die elektrische Reichweite bei PHEV oft enttäuscht
Ein Plug-in-Hybrid, kurz PHEV, kombiniert einen Verbrennungsmotor mit einem aufladbaren Elektroantrieb. Die rein elektrische Reichweite ist das zentrale Verkaufsargument, denn sie entscheidet, wie oft Sie lokal emissionsfrei und günstig fahren können. Genau hier enttäuschen viele Modelle im Alltag.
Eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts ISI mit Realdaten von rund einer Million Plug-in-Hybriden zeigt, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch oft ein Mehrfaches des offiziellen Werts beträgt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der elektrische Anteil und damit die elektrische Reichweite im Alltag häufig weit hinter den Erwartungen bleibt. Wir haben diese Studie auf unserer Seite zum Plug-in-Hybrid im Realitätscheck eingeordnet.
Die Gründe sind vielfältig: ein kaltes oder leeres Akkupaket, hohe Geschwindigkeit, Zuladung, Heizung sowie eine Software, die den Verbrenner früh zuschaltet. Auch das Ladeverhalten spielt eine Rolle, denn wer selten elektrisch lädt, fährt überwiegend mit dem Verbrenner. Eine gewisse Abweichung vom WLTP-Wert ist deshalb normal.
Ihr Plug-in-Hybrid bleibt elektrisch weit hinter der beworbenen Reichweite zurück? Lassen Sie prüfen, ob das noch normal ist oder bereits einen Mangel begründet.
WLTP gegen Realität: die Kluft zwischen Prüfstand und Straße
Die beworbene elektrische Reichweite stammt aus dem WLTP-Verfahren, einem standardisierten Prüfzyklus auf dem Rollenprüfstand. Für Plug-in-Hybride gelten dabei besondere Bedingungen, die den elektrischen Anteil tendenziell hoch ausfallen lassen. In der Praxis wird dieser Idealwert selten erreicht.
Rechtlich entscheidend ist dieselbe Unterscheidung wie bei reinen Elektroautos. Dass die elektrische Reichweite im Alltag bei Kälte oder hoher Geschwindigkeit sinkt, ist erwartbar und für sich genommen kein Mangel. Verfehlt das Fahrzeug den beworbenen WLTP-Wert aber auch unter vergleichbaren Prüfbedingungen erheblich, kann ein Sachmangel vorliegen.
Maßgeblich ist damit der Vergleich unter WLTP-nahen Bedingungen, nicht eine einzelne Alltagsfahrt. Die genauen Grundsätze zum Beweismaßstab und zur Erheblichkeitsschwelle erläutern wir auf unserer Seite zur Rückabwicklung eines E-Autos wegen zu geringer Reichweite.
Sie sind unsicher, ob Ihre Abweichung im normalen Rahmen liegt? Wir ordnen Ihren Fall am richtigen Maßstab ein.
Wann die zu geringe elektrische Reichweite ein Mangel ist
Ein Sachmangel nach § 434 BGB kommt in Betracht, wenn das Fahrzeug nicht die Beschaffenheit aufweist, die Sie aufgrund der Herstellerangaben erwarten durften. Bei PHEV sind vor allem diese Konstellationen relevant.
- WLTP-Wert erheblich verfehlt: Erreicht das Fahrzeug die beworbene elektrische Reichweite auch unter vergleichbaren Prüfbedingungen deutlich nicht, ist ein Mangel naheliegend.
- Vereinbarte Reichweite zugesichert: Wurde eine bestimmte elektrische Reichweite ausdrücklich vereinbart und wird sie verfehlt, liegt eine verbindlichere Beschaffenheitsvereinbarung vor.
- Technischer Defekt: Lädt der Akku nicht richtig oder schaltet die Software den Verbrenner fehlerhaft früh zu, kann ein technischer Mangel vorliegen.
Als Orientierung für die Erheblichkeit dient die Zehn-Prozent-Linie aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Mehrverbrauch bei Verbrennern. Sie lässt sich auf die elektrische Reichweite übertragen. Maßgeblich bleibt stets der Vergleich unter geeigneten Bedingungen.
Ob Ihre Abweichung die Schwelle erreicht, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen, ob ein Mangel vorliegt.
Betroffene Marken und Modelle
Die Problematik ist nicht auf einen Hersteller beschränkt. Plug-in-Hybride werden von vielen großen Marken angeboten, und die Lücke zwischen Prospekt und Straße zeigt sich quer durch das Angebot. Häufig genannt werden unter anderem Modelle von Volkswagen, Mercedes, BMW, Audi und Toyota.
Für die rechtliche Bewertung kommt es jedoch nicht auf die Marke an, sondern auf die konkrete Abweichung Ihres Fahrzeugs vom beworbenen WLTP-Wert. Die Argumentation ist deshalb grundsätzlich auf PHEV verschiedener Hersteller übertragbar. Ob sie im Einzelfall greift, hängt von der gemessenen Abweichung und den Beweismöglichkeiten ab.
Gerade weil viele Fahrzeuge betroffen sein können, lohnt sich eine individuelle Prüfung, statt sich auf allgemeine Aussagen zu verlassen.
Sie fahren einen Plug-in-Hybrid einer dieser Marken? Wir prüfen Ihren konkreten Fall unabhängig vom Hersteller.
Ihre Rechte und wie Sie die Abweichung nachweisen
Bestätigt sich ein Mangel, stehen Ihnen die gestuften Mängelrechte aus § 437 BGB zu. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Ausmaß der Abweichung ab.
- Nacherfüllung: Sie können Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, etwa die Behebung eines Softwarefehlers.
- Minderung: Bei einer dauerhaften, aber begrenzten Abweichung können Sie einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.
- Rücktritt: Bei einer erheblichen Abweichung kommt die Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Betracht.
- Schadensersatz: Zusätzliche Kosten, etwa für ein Gutachten, können ersetzt verlangt werden.
Für den Nachweis kommt es auf eine Messung der elektrischen Reichweite unter WLTP-nahen Bedingungen an, also mit geladenem Akku und vorkonditionierter Batterie. Halten Sie Ihre Werte über mehrere vollständige Ladezyklen fest und bewahren Sie Prospekt, Konfigurator und Kaufvertrag mit der beworbenen Reichweite auf. Den belastbaren Beweis liefert in der Regel ein Sachverständigengutachten.
Die Beweisführung bei Abweichungen von Herstellerangaben ist Rogert & Ulbrich aus zahlreichen Fahrzeugverfahren des Abgasskandals vertraut und lässt sich auf die Reichweitenfälle bei Plug-in-Hybriden übertragen.
Je früher Ihr Fall geprüft wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Sichern Sie Ihre Ansprüche, solange die Fristen laufen.
Fristen und was Sie jetzt tun sollten
Mängelansprüche gegen den Händler verjähren bei einem Neuwagen regelmäßig in zwei Jahren ab Übergabe. Ein Vorteil beim Kauf vom Händler als Verbraucher: Im ersten Jahr nach Übergabe wird vermutet, dass ein gezeigter Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Warten Sie daher nicht zu lange.
- Reichweite dokumentieren: Halten Sie über mehrere Ladezyklen fest, wie weit Sie rein elektrisch kommen, und notieren Sie die Bedingungen.
- Herstellerangaben sichern: Bewahren Sie Prospekt, Konfigurator-Ausdruck und Kaufvertrag mit der beworbenen elektrischen Reichweite auf.
- Mangel anzeigen: Zeigen Sie die Abweichung schriftlich gegenüber dem Händler an, bevor Sie verbindliche Erklärungen abgeben.
Nehmen Sie kein Vergleichsangebot an und unterschreiben Sie keine Verzichtserklärung, bevor Ihr Fall geprüft ist.
Ihr Plug-in-Hybrid fährt elektrisch viel kürzer als versprochen? Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, solange die Fristen laufen.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im E-Auto-Mängelrecht
Rogert & Ulbrich vertritt Verbraucher bundesweit im Fahrzeugmängelrecht und verfügt über einen eigenen Automotive-Bereich sowie eine gebündelte Seite zu Tesla-Mängeln. Die Kanzlei von Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich hat im Abgasskandal über viele Jahre in großem Umfang Verbraucher vertreten und Fahrzeugverfahren gegen Hersteller geführt. Diese Durchsetzungserfahrung kommt jetzt Fahrern von Elektro- und Hybridfahrzeugen zugute.
Wir prüfen, ob Ihr Plug-in-Hybrid die beworbene elektrische Reichweite verfehlt, sorgen für die richtige Messung und beziffern Ihre Ansprüche. Außergerichtlich verhandeln wir mit Händler und Hersteller. Kommt keine angemessene Lösung zustande, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch, von der Nacherfüllung über die Minderung bis zum Schadensersatz.
Ihr Plug-in-Hybrid hält die zugesagte elektrische Reichweite nicht? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.



