Wie Kapazitätsgarantien funktionieren, wo sie sich von der gesetzlichen Gewährleistung unterscheiden und welche Fallen lauern
Die meisten Hersteller werben mit einer Garantie auf die Antriebsbatterie, oft über acht Jahre. Doch die Zusage ist enger, als viele denken. Dieser Beitrag erklärt, was eine Batteriegarantie tatsächlich leistet, wie sie sich von der gesetzlichen Gewährleistung unterscheidet und worauf Sie achten müssen, damit die Garantie im Ernstfall auch greift.
Was die Herstellergarantie auf die Batterie zusagt
Die Batteriegarantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers. Üblich ist eine Laufzeit von acht Jahren oder 160.000 Kilometern, je nachdem, was zuerst erreicht wird. Einzelne Hersteller gehen darüber hinaus, etwa mit zehn Jahren oder einer deutlich höheren Laufleistung.
Inhaltlich sichern die Hersteller in der Regel zu, dass die nutzbare Kapazität der Batterie in diesem Zeitraum nicht unter einen bestimmten Wert fällt, meist etwa 70 Prozent. Sinkt die Kapazität darunter, liegt ein Garantiefall vor. Der Hersteller tauscht dann einzelne Module oder die komplette Batterie aus.
Wichtig ist, was die Garantie nicht abdeckt. Sie betrifft den schleichenden Kapazitätsverlust unterhalb der Schwelle, nicht jeden beliebigen Defekt und nicht jede Reichweiteneinbuße. Für andere Mängel bleiben die gesetzlichen Rechte entscheidend.
Ihr Akku verliert spürbar an Kapazität, und Sie fragen sich, ob die Garantie greift? Lassen Sie den Fall prüfen.
Garantie oder Gewährleistung? Der entscheidende Unterschied
Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dinge. Beide können nebeneinander bestehen.
- Gewährleistung: Ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer. Bei einem Neuwagen besteht es regelmäßig zwei Jahre ab Übergabe. Im ersten Jahr wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass ein gezeigter Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
- Garantie: Eine freiwillige vertragliche Zusage, meist des Herstellers. Sie geht über die gesetzlichen Rechte hinaus, gilt aber nur zu den Bedingungen, die der Hersteller festlegt.
Für Sie ist das wichtig, weil die beiden Wege unterschiedlich funktionieren. Die Gewährleistung richtet sich gegen den Händler und greift bei jedem Sachmangel, der bereits bei Übergabe angelegt war. Die Garantie richtet sich gegen den Hersteller und greift nur, wenn die konkrete Kapazitätsschwelle unterschritten und die Garantiebedingungen eingehalten wurden.
Sie wissen nicht, welcher Weg in Ihrem Fall trägt? Wir prüfen Garantie und Gewährleistung parallel.
Die Fallen der Batteriegarantie
Die Batteriegarantie klingt großzügig, hat aber einige Haken, die Sie kennen sollten.
- Wiederherstellung nur bis zur Schwelle: Im Garantiefall bringt der Hersteller die Batterie in der Regel nur auf die garantierte Schwelle zurück, etwa 70 Prozent, nicht auf den Neuzustand. Eine fabrikneue Batterie dürfen Sie also nicht erwarten.
- Hohe Eingangsschwelle: Solange die Kapazität über der Schwelle liegt, greift die Garantie nicht. Ein spürbarer Verlust von beispielsweise 20 Prozent kann damit außerhalb der Garantie liegen, obwohl er im Alltag deutlich stört.
- Strenge Bedingungen: Viele Garantien verlangen die Einhaltung von Wartungsvorgaben, das Durchführen vorgeschriebener Software-Updates und schonendes Laden. Auch eine Tiefentladung durch lange Standzeiten kann die Garantie gefährden.
- Nachweisbare Nutzungshistorie: Die Hersteller speichern Batteriedaten und können die Nutzung nachvollziehen. Eine unsachgemäße Behandlung lässt sich dadurch belegen und kann zum Ausschluss führen.
Gerade weil die Garantie an Bedingungen geknüpft ist, lohnt sich ein genauer Blick in die Garantiebestimmungen, bevor Sie sich allein auf sie verlassen.
Der Hersteller lehnt einen Garantiefall ab oder verweist auf Ihre Nutzung? Wir prüfen, ob die Ablehnung berechtigt ist.
Wenn die Garantie nicht greift: die Gewährleistung
Gerade weil die Garantieschwelle hoch ist und an Bedingungen hängt, bleibt die gesetzliche Gewährleistung oft der wichtigere Hebel. Sie setzt nicht erst bei 70 Prozent an.
Verliert die Batterie schneller an Kapazität, als es bei Alter und Laufleistung zu erwarten wäre, kann darin ein Sachmangel liegen, auch wenn die Kapazität noch über der Garantieschwelle liegt. Dann greifen die gesetzlichen Rechte gegenüber dem Händler, also Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.
Sinkt durch den Kapazitätsverlust die Reichweite erheblich unter den beworbenen Wert, gilt dieselbe Linie wie beim reinen Reichweitenmangel, die wir auf unserer Seite zur Rückabwicklung eines E-Autos wegen zu geringer Reichweite erläutern.
Die Garantie wurde abgelehnt, aber Ihr Akku altert auffällig schnell? Wir prüfen die Gewährleistung als Alternative.
Besonderheiten beim Gebrauchtwagen
Beim gebrauchten Elektroauto ist die Batteriegarantie ein Kernthema, denn Alter und Laufleistung zehren bereits an der Restlaufzeit der Garantie. Prüfen Sie daher, wie viel Garantiezeit und welche Kilometer noch übrig sind.
Ein zweiter Punkt ist die Übertragbarkeit. Die Garantie ist meist fahrzeugbezogen und läuft mit dem Fahrzeug weiter. Manche Hersteller verlangen jedoch eine ausdrückliche Abtretung oder Umschreibung auf den neuen Besitzer. Wird das versäumt, kann der Garantieanspruch verloren gehen.
Daneben bestehen beim Kauf vom Händler die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wobei die Frist vertraglich verkürzt sein kann. Worauf es beim Gebrauchtwagenkauf beim Händler bei Mängeln ankommt, erläutern wir gesondert. Ein Gutachten zum Gesundheitszustand der Batterie vor dem Kauf schafft Sicherheit.
Sie kaufen oder besitzen ein gebrauchtes Elektroauto? Wir prüfen Garantiezeit, Übertragbarkeit und Gewährleistung.
Was Sie tun sollten
Damit Sie im Ernstfall nicht leer ausgehen, sollten Sie einige Dinge beachten.
- Garantiebedingungen lesen: Prüfen Sie Schwelle, Laufzeit, Pflichten und Ausschlüsse, bevor Sie sich auf die Garantie verlassen.
- Pflichten einhalten: Halten Sie Wartungen und Software-Updates ein und laden Sie schonend, um die Garantie nicht zu gefährden.
- Zustand dokumentieren: Lassen Sie den Gesundheitszustand der Batterie messen und bewahren Sie die Ergebnisse auf.
- Beide Wege prüfen: Verlassen Sie sich nicht allein auf die Garantie, sondern lassen Sie auch die Gewährleistung prüfen.
Die juristische Mechanik hinter Batterie- und Herstelleransprüchen ist Rogert & Ulbrich aus zahlreichen Fahrzeugverfahren des Abgasskandals vertraut und lässt sich auf die Batteriefälle bei Elektroautos übertragen.
Nehmen Sie eine Ablehnung des Herstellers nicht ungeprüft hin. Je früher Ihr Fall geprüft wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im E-Auto-Mängelrecht
Rogert & Ulbrich vertritt Verbraucher bundesweit im Fahrzeugmängelrecht und verfügt über einen eigenen Automotive-Bereich sowie eine gebündelte Seite zu Tesla-Mängeln. Die Kanzlei von Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich hat im Abgasskandal über viele Jahre in großem Umfang Verbraucher vertreten und Fahrzeugverfahren gegen Hersteller geführt. Diese Durchsetzungserfahrung kommt jetzt Käufern von Elektroautos zugute.
Wir prüfen Ihre Garantiebedingungen, bewerten den Zustand Ihrer Batterie und setzen Ansprüche sowohl aus der Garantie als auch aus der Gewährleistung durch. Außergerichtlich verhandeln wir mit Händler und Hersteller. Kommt keine angemessene Lösung zustande, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch.
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