Wie geht es weiter?
Am Freitag hat Volkswagen die Gespräche zu einer außergerichtlichen Einigung mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), welche Rogert und Ulbrich als Anwälte in der Musterfeststellungsklage vertreten, platzen lassen. Die Verhandlungen mit dem VZBV sind gescheitert, „weil Volkswagen bislang nicht zu Transparenz und Sicherheitsmaßnahmen bereit war“, erklärte VZBV-Vorstand Klaus Müller in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz. Auf dieser Seite erhalten betroffene Dieselfahrer alle Informationen zu den offenen Fragen rund um die Musterfeststellungsklage und den Vergleich von VW. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des VZBV.
Was ist genau passiert?
Obwohl ein Vergleich zum Greifen nahe war, hatte Volkswagen die Vergleichsverhandlungen mit dem vzbv am Freitag über die Presse für gescheitert erklären lassen und angekündigt, selbst ein Vergleichsangebot unterbreiten zu wollen. Dies kommentierte der VZBV wie folgt:
Nach fast fünf Jahren Dieselskandal ist es natürlich eine erfreuliche Nachricht, dass Volkswagen auch in Deutschland Zahlungen leisten will. In den Vergleichsverhandlungen war Volkswagen nicht bereit, alle betrogenen Kunden zu entschädigen. Wenn es VW jetzt wirklich um Fairness geht, sollte der Konzern das Angebot allen Betroffenen unterbreiten und nicht nur denen, die im Klageregister der Musterfeststellungsklage stehen. Bislang sind jedoch noch keine Details des Angebots bekannt. Darum sollten alle betroffenen Kunden, die nun einen Vergleich von VW erhalten, diesen sehr sorgfältig prüfen.
Über die Art, wie die Gespräche von VW abgebrochen wurden und den Verhandlungsstil von VW zeigt sich der VZBV irritiert, wie das Handelsblatt im Interview mit Klaus Müller berichtete.
Wie hoch ist der angebliche VW Vergleich?
Zunächst muss man klarstellen, dass der vzbv der öffentlichen Darstellung von Volkswagen widerspricht, dass es einen „bereits ausgehandelten Vergleich“ gegeben habe. Zuletzt war über eine Entschädigungssumme von rund 15 Prozent des Kaufpreises sowie eine Korrekturklausel diskutiert worden. Bei der Anzahl der Registrierten in der Musterfeststellungsklage ergibt sich daraus eine Entschädigungssumme von insgesamt rund 830 Millionen Euro. Darüber hinaus gilt es bei der Abwicklung der Entschädigung das Gesamtpaket im Blick zu haben, um Transparenz zu gewährleisten und „sicherzustellen, dass das Geld in der vereinbarten Größenordnung bei den Verbrauchern auch ankommt“ so der VZBV.
Was passiert, wenn ich dem Angebot von VW zustimme?
Wenn Sie das direkte Entschädigungsangebot von VW annehmen, müssen sie im Rahmen der Musterfeststellungsklage nichts weiter tun. Die Formalien regeln Sie direkt mit VW – wir Anwälte vom VZBV können dann nichts mehr für Sie tun. Aus dem Klageregister zur VW Musterfeststellungsklage müssen Sie sich nicht austragen lassen. Kommt es aber zu einem positiven Feststellungsurteil im Rahmen der Sammelklage, soll der von VW angebotene Einzelvergleich dazu führen, dass Sie nicht noch einmal individuell Schadensersatz gegenüber VW einfordern können. Bitte prüfen Sie genau, ob Sie das VW Angebot wirklich annehmen wollen.
Was passiert, wenn ich das Angebot von VW nicht annehme?
Ganz einfach: Die Musterfeststellungsklage läuft weiter – mit der Möglichkeit, für die Dieselfahrer deutlich höhere Summen zu erstreiten, die allerdings nach dem Urteil einzeln eingeklagt werden müssen. Das heißt: Alle Verbraucher, die sich in das Klageregister eingetragen haben und nicht auf das VW-Angebot eingehen, sind nach wie vor an den Ausgang der Musterfeststellungklage gebunden. Daran ändert auch der Abbruch der Gespräche zu einer außergerichtlichen Einigung durch VW nichts.
Wie geht es jetzt mit der Musterfeststellungsklage weiter?
Das Oberlandesgericht Braunschweig wird einen neuen Termin ansetzen – und die Anwälte von Rogert & Ulbrich werden weiter alles geben, um das bestmögliche Urteil für die betroffenen VW-Kunden vor Gericht zu erwirken. Die Tendenz der Rechtsprechung im VW-Abgasskandal gibt großen Anlass zur Hoffnung. Im Mai wird außerdem ein Urteil des Bundesgerichtshofs erwartet, das die bisherige Regelung der „Nutzungsentschädigung“ kippt. Dazu konnte die Kanzlei Rogert & Ulbrich erst kürzlich ein weiteres wegweisendes Urteil erzielen. Nicht zuletzt darum versucht der Volkswagen-Konzern, möglichst viele Fälle, die von so einem BGH-Urteil profitieren könnten, vorher durch einen „Direktvergleich“ abzuschließen.
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