Arglistige Täuschung beim Wohnmobilkauf – Anfechtung nach § 123 BGB bei Vorschaden und Unfallhistorie
Ein verschwiegener Unfallschaden oder eine geschönte Historie macht die Anfechtung nach § 123 BGB zum tragfähigen Weg, auch wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Der Beitrag zeigt die Offenbarungspflichten, die Beweisanzeichen für Arglist, den Lauf der Jahresfrist und die Rechtsfolgen.
