Wasserschaden

Wasserschaden mit Schwammbefall – was die Gebäudeversicherung zahlen muss

Was das OLG Köln zur Schwamm-Ausschlussklausel in der Wohngebäudeversicherung entschieden hat Nach einem Leitungswasserschaden zahlt die Gebäudeversicherung nicht automatisch auch für Schwammschäden. Das OLG Köln

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