Verspätete Ablehnung

Saarländisches OLG: Verspätete Ablehnung – Rechtsschutz muss Impfschadenklage zahlen

Zu späte Ablehnung: DEVK muss Klage gegen Moderna wegen Impfschaden decken

Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 4. Februar 2026 entschieden, dass die DEVK Rechtsschutz für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Impfschadens gewähren muss. Der Versicherer hatte die Deckungsanfrage zu spät abgelehnt.

Der Fall

Die Klägerin ist in der Rechtsschutzversicherung ihres Ehemanns mitversichert. Sie macht einen Impfschaden nach einer Impfung mit Spikevax geltend und will von der Herstellerin Moderna 50.000 Euro Schadensersatz verlangen. Ihre Deckungsanfrage ging am 2. November 2022 beim Versicherer ein. Die begründete Ablehnung kam erst knapp zwölf Wochen später.

Die Entscheidung

Das Gericht hat die Berufung des Versicherers zurückgewiesen (5 U 37/25). Die Kernpunkte:

  • Unverzügliche Prüfung: Der Versicherer muss eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht unverzüglich mitteilen. Angemessen sind in der Regel zwei bis drei Wochen.
  • Fristversäumnis hat Folgen: Wer deutlich länger braucht, verliert den Einwand der fehlenden Erfolgsaussicht.
  • Auch für die Klage: Der Verlust gilt auch für die gerichtliche Geltendmachung in erster Instanz, weil sich die Deckungsanfrage erkennbar bereits darauf bezog.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Urteil im Volltext

Die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az. 5 U 37/25) können Sie hier im Volltext herunterladen: Urteil 5 U 37/25 als PDF. Personenbezogene Daten sind geschwärzt.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Impfschäden

Rogert & Ulbrich vertritt Impfgeschädigte bundesweit gegenüber Impfstoffherstellern und Rechtsschutzversicherern. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen zahlreiche Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz, von der Auskunftsklage bis zur Berufung.

Ihr Rechtsschutzversicherer lässt sich mit der Antwort Zeit oder lehnt ab? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs zum Urteil des Saarländischen OLG