Post-Vac und Auskunft

LG Kassel: BioNTech muss Auskunft über Nebenwirkungen erteilen

Teilurteil: Auskunftsanspruch nach § 84a AMG bei diagnostiziertem Post-Vac-Syndrom

Das Landgericht Kassel hat die BioNTech Manufacturing GmbH durch Teilurteil verurteilt, einer Impfgeschädigten Auskunft über die bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen von Comirnaty zu erteilen. Rogert & Ulbrich vertritt die Klägerin.

Der Fall

Bei der Klägerin wurde nach der Impfung mit Comirnaty am Universitätsklinikum Gießen und Marburg ein Post-Vac-Syndrom diagnostiziert. Das Versorgungsamt stellte unter anderem deswegen einen Grad der Behinderung von 30 fest. Sie verlangt von der Herstellerin Auskunft, Schadensersatz und die Feststellung der Ersatzpflicht.

Die Entscheidung

Das Gericht hat über die Auskunft vorab entschieden (8 O 1796/22). Die Kernpunkte:

  • Plausibilität genügt: Die Klägerin muss nicht beweisen, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat. Es reicht, dass die Verursachung ernsthaft möglich erscheint.
  • Indizien überzeugen: Diagnose, Grad der Behinderung und die Schilderung der Klägerin zu ihrer Gesundheit vor und nach der Impfung begründen diese Annahme.
  • Umfassende Auskunft: BioNTech muss über alle bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen seit dem 21. Dezember 2020 Auskunft geben, nicht nur über das Krankheitsbild der Klägerin.
  • Nur Tatsachen: Einen Katalog von Einzelfragen hat das Gericht abgewiesen, weil er auf Bewertungen statt auf Tatsachen zielte.

Über Schadensersatz und Schmerzensgeld entscheidet das Gericht später. Das Teilurteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Impfschäden

Rogert & Ulbrich vertritt Impfgeschädigte bundesweit gegenüber Impfstoffherstellern und Rechtsschutzversicherern. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen zahlreiche Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz, von der Auskunftsklage bis zur Berufung.

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FAQs zum Urteil des LG Kassel