EA 288 Klagen sind erfolglos – von wegen! Jetzt geht es erst richtig los!

VW erneut zu Schadensersatz wegen eines EA 288 2 Liter Euro 6 Fahrzeugs verurteilt.

Dass es für Käufer eines Fahrzeugs mit dem Motor EA 288 völlig aussichtslos ist, Schadensersatz zu verlangen, wollte der große VW Konzern dem kleinen Mann auf der Straße weiß machen. Hierzu startete VW im Herbst 2020 sogar eine eigene Medienkampagne. Doch die Realität sieht anders aus.

Bereits 10 Landgerichte haben Schadensersatzklagen beim EA 288 stattgegeben: LG Düsseldorf AZ 11 O 190/18, LG Offenburg AZ 3 O 38/18, LG Regensburg AZ 73 O 1181/19, LG München II AZ 3 O 4218/20, LG Duisburg AZ 1 O 1181/19, LG Heilbronn 6 O 257/19, LG Darmstadt AZ 13 O 88/20, LG Potsdam AZ 11 O 167/20, LG München II AZ 3 O 13321/19, LG Hannover 11 O 189/20.

Viele weitere Landgerichte sind im Umbruch und ändern ihre anfänglich abweisende Haltung. Auch Oberlandesgerichte in Celle, Oldenburg und Köln und München nehmen die Fälle sehr genau unter die Lupe und werden daher für VW unangenehm.

Dr. Rogert: „In den ersten Monaten nach Bekanntwerden des Abgasskandals 2.0 (Baureihe EA288 Euro 6) sprang uns seitens der Gerichte eine unumwunden geäußerte Skepsis entgegen, ob diese Fahrzeugtypen tatsächlich entgegen den Beteuerungen des VW Konzerns ebenfalls manipuliert sind. Diese Skepsis ist Neugierde gewichen. Die Richter wollen es jetzt genau wissen. Wir können uns vor Beweisbeschlüssen gar nicht mehr retten, täglich gehen mehrere ein. Das bedeutet, dass die Gerichte von der inhaltlichen Nachvollziehbarkeit (Schlüssigkeit) unseres Vortrages ausgehen. Mit anderen Worten, die Gerichte gehen gerade dazu über, durch eine sog. Beweiserhebung selbst nachzuprüfen, ob auch beim EA 288 eine manipulative Software eingesetzt wird, die bewirkt, dass die Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, um das Fahrzeug genehmigt zu bekommen. Mittlerweile haben 11 verschieden Landgerichte bundesweit Klagen wegen manipulierte EA 288 Motoren stattgegeben. Für die Kläger positive Beschlüsse haben die Oberlandesgerichte Celle, Oldenburg, München und Köln erlassen. Das Ganze erinnert extrem an die Entwicklungen im Frühstadium der rechtlichen Aufarbeitung des EA 189 – Skandals. Nach meinem Gefühl geht es gerade erst richtig los.“

Der EA 288 ist der Nachfolgemotor vom Skandal Motor EA 189 des VW Konzerns, mit dem der Abgasskandal bekannt geworden ist. Ihn gibt es mit der Schadstoffklasse Euro 5 und Euro 6 und er ist in den 1,2 bis 2,0 Liter Modellen der Marken VW, Seat, Skoda und Audi ab 2015 verbaut worden.

EA 288- VW will neue Klagewelle beim Nachfolger des Skandalmotors verhindern – offenbar mit allen Mitteln

Dr. Rogert: „Viele Verbraucher sind immer noch verunsichert. Ist mein Fahrzeug, dass den Nachfolgemotor des EA 189, also den EA 288 verbaut hat, auch vom Abgasskandal betroffen oder nicht. Es gibt ja außer beim VW T6 noch keinen Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt. Die Antwort lautet: Ja! Den Angaben des Herstellers sollte man dabei nicht definitiv vertrauen.“

Damit setzt sich auch mit eindrucksvollen Worten ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung dieser Woche, im siebten Jahr des Abgasskandals auseinander. https://bit.ly/3nMJhyU Hier heißt es:

„Autos fürs Leben“ lautet einer der Slogans von Volkswagen. Ebenso gut würde sich der Spruch „Zeit bringt Geld“ als Firmenmotto eignen. VW hat nach der Enthüllung der Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen vor gut einem halben Jahrzehnt vor allem ein Interesse gehabt: nämlich den meisten der mehr als zehn Millionen betroffenen Kunden keinen oder kaum Schadenersatz zahlen zu müssen. Die trickreiche Strategie der Konzernspitze war ebenso einfach wie erfolgreich: möglichst wenig von den mutmaßlich kriminellen Machenschaften nach außen dringen lassen. Möglichst viel verschweigen und so möglichst viel Zeit gewinnen, bis möglichst viele Schadenersatzansprüche verjährt sind.

Und weiter heißt es in der Süddeutschen Zeitung:

„Und es ist auch nicht illegal, bei Gericht nicht alles vorzulegen, was intern an Erkenntnissen vorliegt. Die Beweislast bei Schadenersatzprozessen in Deutschland und anderswo liegt bei den Klägern. Volkswagen muss sich nicht selbst belasten.“

Aber immer mehr Richtern an den Landgerichten wird das klar und sie lassen den Konzern mit dieser Haltung nicht mehr davon kommen.

22.400 Euro Schadensersatz muss VW einem Kläger mit einem VW Caddy mit EA 288 Euro 6 zahlen

Es ist bereits das dritte positive Urteil am LG Offenburg. Nun hat auch die 2. Kammer des LG Offenburg, Az. 2 O 168/20 vom 04.01.2021, VW zu Schadensersatz verurteilt. Die Richterin stellte fest:

 „Unstreitig ist in dem Fahrzeug mit EA 288 eine sogenannte Fahrkurve verbaut, mit der es der Motorsteuerung möglich ist zu erkennen, ob sich das Fahrzeug im Straßenverkehr oder auf dem Prüfstand befindet….. Bei Fahrzeugen mit einer solchen Prüfstandserkennung erfolgte Prüfung und Zulassung des Fahrzeugs nicht ordnungsgemäß….. Das Fahrzeug ist mangelhaft….. Der VW Konzern hat den Kläger über diese Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs sittenwidrig getäuscht und ist daher zum Schadensersatz verpflichtet.“

Verbraucher mit einem 1,2 bis 2,0 Liter Dieselfahrzeug ab dem Baujahr 2015 sollten sich also von einem Anwalt beraten und jetzt zeitnah ihre Rechte prüfen lassen.