EA288 Klagen hält VW für aussichtslos. Immer mehr Gerichte sehen das anders und verurteilen die VW AG zu Schadensersatz!
VW hätte die Gerichtsverfahren zum Motor EA288 – dem Nachfolger des Skandalmotors EA189 – am liebsten gleich im Keim erstickt und sich erst gar nicht der Verantwortung stellen wollen. Mit einer groß angelegten Medienkampagne, die Fahrern neuerer Diesel-Modelle aus dem Hause Volkswagen und seiner Tochterunternehmen suggerieren sollte, wie aussichtslos Schadensersatzklagen sind. Doch wenn immer mehr Verbraucher ihren Weg in die Gerichtssäle finden, wird es auch mehr verbraucherfreundliche Urteile geben. Die Tendenz ist steigend – Klagen wurden in der jüngsten Vergangenheit immer öfter gewonnen.
Zum Beispiel am Landgericht Bonn (Urt. v. 21.10.2021, Az.: 19 O 172/20). Dort wurde die VW AG verurteilt an den Kläger € 13.649,- gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Es ging hier um einen Audi A3 2.0 TDI Sportback, den der Kläger als Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis von € 27.270,- gekauft hatte. Das LG Bonn sieht bereits im Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden für den Käufer. Auch durch das Aufspielen eines Software-Updates kann dieser Schaden nicht mehr beseitigt werden.
EA288: Gerichte ziehen nach – Für VW wird es eng
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 16.09.2021, Az.: I-20 U 14/21 die Berufung der VW AG direkt zurückgewiesen. Vielmehr gehe das OLG in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Gericht davon aus, dass der im streitgegenständlichen Fahrzeug verbaute Motor des Typs EA288 mit einer „Schummel-Software“ ausgestattet war. Das OLG erachtete den Vortrag des Klägers, dass der Motor EA288 mit einer Fahrkurvenerkennung ausgestattet ist, als hinreichend belegt. Der Motor ist mit einer Abschaltvorrichtung versehen, die erkennt, wann sich der Wagen auf dem Prüfstand befindet und reduziert dann die Abgaswerte. Anders können man den Sachverhalt nicht beurteilen. Die von Volkswagen vorgebrachten Argumente reichten den Richtern nicht aus, um das erstinstanzliche Urteil vom Landgericht Duisburg zu kippen. Eine bekannte Methode also und nichts anderes als beim Motor EA189.
Besonders erfreulich in diesem Verfahren ist der Umstand, dass der Senat die Berufung durch einen einstimmigen Beschluss zurückgewiesen hat. Dies tut er nur, wenn die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
Es zeigt sich also immer mehr, dass man als Verbraucher nicht unbedingt gegen die VW-AG von vornherein auf verlorenem Posten steht – auch wenn Volkswagen mit seiner Kampagne gegen EA288-Klagen dem Verbraucher dies glauben machen will. Abgerechnet wird erst zum Schluss und wer nicht versucht gegen die Ungerechtigkeit vorzugehen, hat bereits verloren.
Erfolgsaussichten der EA288 Klagen steigen stetig
Deswegen empfehlen wir jedem Fahrer eines Diesels mit Schadstoffklasse Euro 6 aus dem Volkswagen-Konzern – sei es Audi, Seat, Skoda oder Volkswagen – sich anwaltlichen Rat einzuholen. Denn der stete Tropfen höhlt den Stein.
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