Aktuelle Urteile zugunsten der Verbraucher.
Durch den VW-Abgasskandal haben viele Diesel-Modelle auf dem Gebrauchtwagenmarkt massiv an Wert verloren. Verbraucher, die ihr Fahrzeug wegen des Abgasskandals mit Wertverlust verkaufen mussten, haben ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies bestätigen aktuelle Urteile des Landgerichts sowie des Amtsgerichts in Ingolstadt.
Die Differenz-Klage nach Verkauf
Sie können die Differenz zwischen dem Betrag, zu dem sie den Wagen verkaufen konnten und dem Betrag, den sie durch eine Schadensersatzklage, hätten bekommen können, ersetzt verlangen. Denn eine Rückgabe des Fahrzeugs an den haftenden Hersteller war nicht mehr möglich.
3 aktuelle Urteile zugunsten der Dieselskandal-Geschädigten:
1. Betroffenes Fahrzeug: Audi (Q3)
- Kaufdatum/-preis: Januar 2014, EUR 37.600
- Verkaufsdatum/-preis: Dezember 2019, EUR 12.000
- Kilometerstand beim Verkauf: 69.050 km
Schadensersatz nach Verkauf: EUR 17.960,91
(LG Ingolstadt vom 06.08.2020, Az. 34 O 2655/18)
2. Betroffenes Fahrzeug: Audi
- Kaufdatum/-preis: September 2010, EUR 30.480
- Verkaufsdatum/-preis: Dezember 2019, EUR 7.500
- Kilometerstand beim Verkauf: 161.450 km
Schadensersatz nach Verkauf: EUR 7.366,02
(LG Ingolstadt vom 14.08.2020, Az. 63 O 2062/19)
3. Betroffenes Fahrzeug: Audi
- Kaufdatum/-preis: November 2011 EUR 34.090,96
- Verkaufsdatum/-preis: November 2018, EUR 1.460 (Verkauf nach Totalschaden)
- Kilometerstand beim Verkauf: ca. 170.000 km
- Schadensersatzanspruch: EUR 15.460,02
- abzüglich Vollkaskoversicherung: EUR 9.800
- abzüglich Verkaufspreis: EUR 1.460
Schadensersatz nach Verkauf: EUR 4.200,02
(AG Ingolstadt vom 07.08.2020 Az. 10 C 1774/19)
Abgasskandal: Ihr Schadensersatzanspruch besteht auch nach Verkauf
In allen drei Fällen spielte der Verkauf des Fahrzeugs für die Gerichte keine Rolle.
In allen drei Fällen sind die Kläger zu ihrem Recht gekommen. Audi als Hersteller der manipulierten Fahrzeuge wurde zur Zahlung von Schadensersatz wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung verurteilt.
In allen drei Fällen bejahten die Richter die Verwerflichkeit des Handelns. Sie stellten fest, dass die Kläger die betroffenen Fahrzeuge nicht gekauft hätten, wenn sie von der Manipulation wüssten.
Der Verkauf der Wagen führe auch nicht zur Unbegründetheit der Klage. Die Gerichte betrachteten es einheitlich als unbillig, den Geschädigten zu untersagen, die Fahrzeuge anderweitig wirtschaftlich zu verwerten. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn das Fahrzeug grundlos unter Wert veräußert worden wäre, würden sie die Grenze ziehen. Der erzielte Kaufpreis war in allen vorliegenden Fällen realistisch.
Wenn Sie Ihr Dieselfahrzeug zu einem Spottpreis verkaufen müssten, weil durch den Abgasskandal die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen eingebrochen ist, haben einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller. Lassen Sie Ihre Schadensersatzansprüche von Rogert & Ulbrich, der führenden Kanzlei im Abgasskandal, prüfen.
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