Spektakuläres Urteil des OLG Köln.
Der 20. Senat des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln vom 18.12.2020, Az. 20 U 288/19) gibt Käufern von 2 Liter VW, Seat, Audi und Skoda Dieselfahrzeugen, die das Auto erst nach Herbst 2015 gekauft haben, wieder Hoffnung.
Das OLG Köln folgte dem Kläger und wies trotz des Urteils des BGH vom 30. Juli 2015 – VI ZR 5/20 die Berufung der in der ersten Instanz unterlegenen Volkswagen AG ab. In diesem Verfahren ging es um die Klage eines Tiguan-Fahrers, der sein Auto zwar nach der sog. ad-hoc-Mitteilung von VW im September 2015 jedoch bereits mit aufgespieltem Software-Update im Dezember 2016 gekauft hatte.
„Der BGH schien im letzten Jahr die Tür für Ansprüche von Spätkäufern, die ihr Fahrzeug nach dem 22.09.2015 gekauft haben, zugemacht zu haben. Das OLG Köln hat nun erfreulicherweise gegen die allgemeine Tendenz der Obergerichte, die BGH-Rechtsprechung–blind, also ohne Berücksichtigung des konkreten Vortrags im jeweiligen Einzelfall zu übernehmen, pro Kläger entschieden. Das muss Schule machen, denn das BGH-Urteil beruht auf einem für viele Fälle unzutreffenden, also nicht übertragbaren Sachverhalt. Wir haben daher weiter für die Rechte der Betroffenen gekämpft- nun endlich mit Erfolg!“
Partner Dr. Marco Rogert
OLG Köln gibt Spätkäufern, also Käufern, die ihr Dieselfahrzeug erst nach Herbst 2015 erworben haben, wieder Hoffnung
Der BGH hatte im Juli 2020 noch angenommen, dass VW durch diese ad- hoc- Mitteilung reinen Tisch gemacht hatte und Käufer von 2 Liter Fahrzeugen mit Euro 5 Norm nach dieser Mitteilung nicht mehr arglos waren und deshalb kein sittenwidriges Verhalten mehr seitens VW gegeben sei, was aber die Voraussetzung ist, um Schadensersatz fordern zu können.
Dr. Rogert: „Das sieht das OLG Köln nun anders. Der 20. Senat spricht in seinem Urteil davon, dass das Software-Update nicht zu einem gesetzeskonformen Zustand des Fahrzeugs geführt und die Volkswagen AG dies durch eine weitere Manipulation des „On Board Diagnosis-Systems“ zu verschleiern versucht habe. Daher sei das von VW an den Tag gelegte Verhalten weiterhin als sittenwidrig zu bewerten und ein Schadensersatzanspruch weiter gegeben.“
Software Update beseitigt die Mängel am Fahrzeug nicht und führt nicht zu gesetzmäßigem Zustand
Und die Richter am OLG Köln werden noch deutlicher: Im Gesamtzusammenhang des Verhaltens von Volkswagen zielte die Mitteilung im September 2015 tatsächlich im Gegenteil eher darauf ab, soviel wie möglich von dieser Arglosigkeit (bei den Käufern) zu erhalten, also sie über die Manipulationen an den Fahrzeugen weiter zu täuschen und mit der Zusage eines vom KBA genehmigten Updates, welches angeblich alle Mängel beseitigen würde, weiterhin- auf Deutsch gesagt- für dumm zu verkaufen.
Auch der zweite Satz der ad hoc Mitteilung „Die aktuell in der Europäischen Union angebotenen Neuwagen mit Dieselantrieb EU 6 aus dem Volkswagen Konzern erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen“ erscheint rückblickend wenig glaubwürdig.
Tatsächlich sind fast alle 3.0 Liter Diesel-Fahrzeugmodelle der Marken VW, Audi und Porsche, der Schadstoffklasse Euro 6, bereits wegen illegaler Abschaltvorrichtungen vom KBA zurückgerufen worden. Weitere Rückrufe ergehen derzeit auch bei den 3.0 Liter Modellen der Schadstoffklasse Euro 5. Dr Rogert: Und auch da ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Es bestehen auch bei den 2.0 Liter Dieselmodellen des Konzerns berechtigte Zweifel daran, dass der Nachfolger des Skandalmotors EA189- der EA 288- sauber ist. Wir haben auch hier schon 15 Landgerichte, die VW diesbezüglich zu Schadensersatz in erster Instanz verurteilt haben.
Der Dieselabgasskandal wirft immer neue Spielarten auf, ist aber noch lange nicht vorbei. Lassen Sie sich von einem unserer Anwälte beraten.
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