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Verjährung bei Mercedes-Benz zum Ende des Jahres 2021

Sie fahren einen Mercedes-Benz GLC, V-Klasse, Vito oder Marco Polo? Dann sollten Sie beachten, dass eventuelle Schadenersatzansprüche möglicherweise zum Ende des Jahres 2021 verjähren. Bereits 2018 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen für mehr als eine halbe Millionen von Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz Rückrufschreiben erlassen. Dabei ging es um Funktionen, wie die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Reglung, das sogenannte Thermofenster, eine Dosierung für die Beimischung von AdBlue und andere. Im Oktober 2018 informierte das KBA die ersten betroffenen Halter der aufgeführten Fahrzeuge über ein Software-Update. Durch den Erhalt dieser Information, der sogenannten Rückrufschreiben, haben die betroffenen Halter der genannten Fahrzeuge Kenntnis von der Manipulation und damit auch vom möglichen Schadensersatzanspruch erhalten. Ab diesem Zeitpunkt der Kenntnis tritt nach der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres die Verjährung ein. In diesem Fall sollten also die Gerichte eine Verjährung zum 31. Dezember 2021 annehmen dürfen.

Schnell Schadensersatz für Mercedes-Benz sichern

Diese Modelle sind konkret betroffen:

  • GLC 220 d,
  • GLC 250 d,
  • V-Klasse,
  • Vito,
  • Vito Tourer,
  • Marco Polo

Der Mercedes GLC 220d 4Matic und GLC 250d 4Matic mit 2143 cmm und 120 kW, 125 kW, 150 kW mit der Euro 6 Abgasnorm und dem Bauzeitraum Juni 2015 bis November 2016 ist betroffen. Außerdem betroffen ist der Mercedes V-Klasse (Marco Polo) und der Mercedes Vito mit 2143 ccm und 100 kW, 120 kW und 140 kW der Baujahre 2014 bis 2018.

Halter dieser Fahrzeuge sollten daher nun schnell handeln und Ihre Chancen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG nutzen.

Seit 2018 gab es auch zahlreiche weitere Rückrufe von Daimler. 1,4 Millionen Daimler-Fahrer erreichte die Nachricht, dass auch in ihren Diesel-Fahrzeugen mit einer Abschalteinrichtung Abgaswerte manipuliert wurden. Daher ist ein Ende der Mercedes-Rückrufe noch nicht absehbar.

Derzeit werden Einladungen zu „freiwillige Rückrufmaßnahmen“ von Daimler versendet. Im Rahmen dieser Servicemaßnahmen wird den Haltern über das KBA ein Informationsschreiben von Mercedes übermittelt. In diesen Rückrufmaßnahmen wird den Mercedes-Fahrern ein Software-Update nahegelegt. Jedoch lauern in dem Aufspielen des Software-Updates erhebliche Gefahren. Die Maßnahmen können sich negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Viele Automobilbesitzer berichten von Folgeschäden wie Leistungsverlust, erhöhtem Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch und sogar Ausgehen des Motors. Als Experten im Abgasskandal raten wir Ihnen von der Durchführung des Software-Updates ab.

Die Vergangenheit zeigt auch, dass aus solchen „freiwilligen Rückrufmaßnahmen“ schnell ein verpflichtender Rückruf werden kann und spätestens dann droht die Stilllegung des Fahrzeuges.

Rogert & Ulbrich empfiehlt

Sie fahren einen betroffenen Mercedes-Benz? Dann sollten Sie auch vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung schnell handeln und Ihre Erfolgschancen gegen Daimler durch uns prüfen lassen. Verhindern Sie, dass Ihre möglichen Ansprüche verjähren und der Wertverlust Ihres Fahrzeuges weitersteigt. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Ansprüche bei uns kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen.

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