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Rogert & Ulbrich erzielt rechtskräftiges Urteil gegen die Daimler AG

Durch Berufungsrücknahme vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erzielte nun ein durch unsere Kanzlei vertretener Kläger eines der ersten rechtskräftigen Urteile gegen die Daimler AG. In dem Urteil des LG Stuttgart vom 17.10.2019, Az.: 20 O 9/18, wird die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 44.926,85,- nebst Zinsen gegen Rücknahme des manipulierten Fahrzeuges verurteilt. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLC 220d 4 MATIC mit Erstzulassung aus Juni 2016 und Euro 6-Abgasnorm. Der Kläger erwarb das Fahrzeug zu einem Neupreis von rund € 51.000,-.

Daimler AG immer mehr in Bredouille

Durch das rechtskräftige Urteil erreichen wir wieder ein großen Meilenstein im Abgasskandal gegen die Daimler AG. Das Landgericht Stuttgart bejaht mit seinem Urteil gegen die Daimler AG einen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB, was bereits 2019 unüblich war. Dem Kläger ist durch den Kauf des streitgegenständlichen Fahrzeuges ein Schaden entstanden. Dieser resultiert daraus, dass das Fahrzeug nicht den zugelassenen Grenzwerten entsprach. Zwar wurden die Grenzwerte von 80 mg/km Stickstoffoxide im Prüfstand eingehalten, im realen Fahrbetrieb aber überstiegen sie den Grenzwert um das 6-fache.

Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bringt für den Kläger die Gefahr der Stilllegung mit sich, woraus der Schaden resultiert. Ein Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenraum nicht fahren darf, erfüllt auch nicht seinen gewünschten Zweck, so die Richter des LG Stuttgart. Diese haben somit noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Mai 2020, in dem der BGH keinen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB zuließ, einen solchen Anspruch bejaht.

Vorreiter im Diesel-Abgasskandal – auch gegen Daimler AG

Wir sind eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz und Vorreiter im Abgasskandal. Zudem können wir sagen, dass wir die erste Kanzlei in Deutschland sind, die eine positive Entscheidung vor dem BGH in einem Daimler-Verfahren erwirkt hat. Das ist nicht nur ein enormer Erfolg für uns als Kanzlei, sondern vor allem ein unglaublicher Erfolg für jeden betroffenen und geschädigten Fahrzeughalter. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ansprüche bei uns kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen.

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