Myokarditis

OLG Köln 5 U 126/24: Myokarditis-Klage gegen BioNTech wird neu verhandelt

Myokarditis nach Comirnaty: Landgericht Aachen muss die Klage neu prüfen

Das Oberlandesgericht Köln hat das Urteil des Landgerichts Aachen in einem Verfahren wegen einer Herzmuskelentzündung nach der Corona-Impfung aufgehoben. Rogert & Ulbrich vertritt die Klägerin.

Der Fall

Die Klägerin wurde im November und Dezember 2021 mit Comirnaty geimpft. Etwa zehn bis zwölf Tage nach der zweiten Impfung verspürte sie nach ihrer Darstellung Herzrasen, Schwindel und starken Druck in der Brust. Im Krankenhaus wurde eine Myokarditis diagnostiziert, es folgten weitere Klinikaufenthalte und eine Rehabilitation. Die Myokarditis wurde vom Versorgungsträger als Impfschaden anerkannt. Das Landgericht Aachen wies die Zivilklage dennoch ab.

Die Entscheidung

Das OLG Köln hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück (5 U 126/24). Der enge zeitliche Zusammenhang war dargelegt. Ob die Impfung die Myokarditis verursacht hat und ob die Herstellerin dafür nach dem Arzneimittelgesetz haftet, muss nun mit sachverständiger Hilfe geklärt werden. Allgemein gilt nach dem Urteil:

  • Maßvolle Anforderungen: Von Geschädigten darf kein medizinisches Fachwissen verlangt werden. Konkreter Vortrag zum zeitlichen Zusammenhang genügt.
  • Gutachten erforderlich: Medizinische Fragen darf das Gericht nicht ohne Sachverständigen beurteilen.
  • Zulassung ersetzt keine Beweisaufnahme: Für das Nutzen-Risiko-Verhältnis zählt der Wissensstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
  • Auskunft vorab: Der Auskunftsanspruch nach § 84a AMG darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht einen Schadensersatzanspruch verneint.

Mit der Zurückverweisung ist noch nicht entschieden, ob die Impfung die Beschwerden verursacht hat. Das Landgericht muss nun Beweis erheben, in der Regel durch ein medizinisches Gutachten. Das OLG Köln stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2026 (VI ZR 335/24). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Urteil im Volltext

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 5 U 126/24) können Sie hier im Volltext herunterladen: Urteil 5 U 126/24 als PDF. Personenbezogene Daten sind geschwärzt.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Impfschäden

Rogert & Ulbrich vertritt Impfgeschädigte bundesweit gegenüber Impfstoffherstellern und Rechtsschutzversicherern. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen zahlreiche Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz, von der Auskunftsklage bis zur Berufung.

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FAQs zum Urteil 5 U 126/24