Justiz

VW-Musterfeststellungsklage: Ende eines spektakulären Verfahrens

235.000 Autokäufer akzeptieren den VW Vergleich.

Mit dem Ablauf der Frist für die Annahme des VW Vergleichsangebots im Abgasskandal ist ein historisches Verfahren zu Ende. Erstmals wurde in Deutschland das Instrument einer Musterfeststellungklage angewandt. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich haben als führende Anwälte im Abgasskandal gemeinsam mit den Anwälten Dr. Stoll, Sauer und Grotz die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Volkswagen AG geführt, den notwendigen Rahmenvertrag ausverhandelt und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Davon profitieren jetzt 235.000 geschädigte VW Kunden.

Die Musterfeststellungsklage gegen VW ist beendet; das Vergleichsverfahren  abgeschlossen.  235.000 anspruchsberechtigte Kunden des Autokonzerns haben je nach Fahrzeugmodell und -alter zwischen 1.350 und 6.257 Euro Entschädigung erhalten. Insgesamt hat der Vergleich VW mehr als 750 Millionen Euro gekostet; ursprünglich stand eine Summe von 830 Millionen im Raum.

Beste Chancen für Individualklagen

„Noch nie haben so viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen Schlag profitieren können“, unterstreicht Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Der Verband hat die Musterfeststellungsklage zurückgenommen und damit den Weg für Individualklagen frei gemacht. Käufer von VW Dieselfahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung, die im Klageregister angemeldet sind, aber kein Angebot von VW erhalten oder dieses nicht angenommen haben, können ihre Ansprüche nun im Rahmen einer Individualklage geltend machen – und das ohne Sorge vor Verjährung.

Wir haben Rechtsgeschichte Geschrieben – Jetzt verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht!

„Mit der Musterfeststellungsklage haben wir Rechtsgeschichte geschrieben: Erstmals konnten sich hunderttausende Geschädigte gemeinsam gegen einen Großkonzern wehren. Und mit dem VW Vergleich haben wir für die geschädigten Autokäufer ein optimales Ergebnis herausgeholt. Nun geht es um die 27.000 Anspruchsberechtigten, die den Vergleich nicht akzeptiert haben, und die 168.000 Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage, die kein Angebot von VW erhalten haben. Ihre Chancen auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs und Erstattung des Kaufpreises sind besser, denn je. Denn die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Abschalteinrichtungen für illegal erklärt  – und damit ein klares Signal gesetzt. Wenn der BGH am 5. Mai ähnlich verbraucherfreundlich entscheidet, sind auch noch deliktische Zinsen drin. Wir raten allen Betroffenen, jetzt ihre individuellen Ansprüche geltend zu machen.“

Partner Dr. Marco Rogert

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