Bundesgerichtshof: Zum Beweis der ordnungsgemäßen Übernahme durch den Frachtführer bei (Tief-)Kühlgut
Der Bundesgerichtshof klärt: Der Anspruchsteller muss bei der Forderung nach Ersatz nachweisen, dass die Tiefkühlware unbeschädigt und ordnungsgemäß gekühlt übergeben wurde. Die Übernahmequittung gilt als widerlegliche Vermutung für die Richtigkeit der Angaben, wenn der Frachtführer ohne vorherige Prüfung unterschreibt. Dies stärkt die Position der Anspruchsteller und betont die Bedeutung einer sorgfältigen Überprüfung.