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Software-Update reduziert die Reichweite von Elektroautos – welche Rechte Sie haben

Was gilt, wenn der Hersteller die Leistung Ihres Elektroautos nachträglich per Update drosselt

Nach einem Software-Update schafft Ihr Elektroauto plötzlich weniger Kilometer oder lädt langsamer? Eine nachträgliche Drosselung ohne Ihre Zustimmung kann einen Sachmangel darstellen und Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz auslösen. Dieser Beitrag zeigt, worauf es rechtlich ankommt.

Wenn das Update die Leistung senkt statt sie zu erhalten

Moderne Elektroautos erhalten regelmäßig Software-Updates. Meist verbessern sie das Fahrzeug. Es gibt aber Fälle, in denen ein Update die Leistung spürbar verringert, etwa durch eine reduzierte nutzbare Batteriekapazität oder eine gedrosselte Ladegeschwindigkeit. Betroffene bemerken das häufig erst am Alltagsverhalten des Fahrzeugs.

Hersteller begründen solche Eingriffe typischerweise mit dem Schutz der Batterie, mit längerer Lebensdauer oder mit Sicherheitserwägungen. Diese Begründung kann im Einzelfall berechtigt sein. Sie ändert jedoch nichts daran, dass Sie ein Fahrzeug mit einer bestimmten zugesagten Leistungsfähigkeit gekauft haben.

Der entscheidende Punkt ist die Einseitigkeit. Ein Kaufvertrag lässt sich nicht nachträglich dadurch ändern, dass der Hersteller die Eigenschaften des Fahrzeugs per Update anpasst. Wer weniger bekommt als vereinbart, hat grundsätzlich Rechte.

Ihr Fahrzeug leistet nach einem Update weniger als zuvor? Lassen Sie prüfen, ob darin ein Sachmangel liegt.

Die Rechtsgrundlage: Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen

Ein modernes Elektroauto ist rechtlich eine Ware mit digitalen Elementen. Für solche Waren gilt seit dem 1. Januar 2022 eine besondere Regelung in § 475b BGB. Sie erweitert den Mangelbegriff über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus.

Der Kern der Vorschrift: Der Verkäufer muss dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums die Aktualisierungen bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind. Updates sollen also sicherstellen, dass das Fahrzeug weiterhin so funktioniert wie bei der Lieferung. Ein Update, das die Reichweite oder die Ladeleistung dauerhaft verringert, kehrt diesen Zweck um. Es erhält die vereinbarte Beschaffenheit nicht, sondern beeinträchtigt sie.

Damit kann eine Drosselung nach denselben Grundsätzen zu beurteilen sein wie jeder andere Sachmangel nach § 434 BGB. Maßgeblich bleibt die Beschaffenheit, die Sie nach Vertrag und öffentlichen Herstellerangaben erwarten durften.

Wichtig zu wissen: Die Regelung des § 475b BGB gilt für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden. Bei älteren Fahrzeugen kommt es auf die allgemeinen Regeln zum Sachmangel an.

Ob in Ihrem Fall die Aktualisierungspflicht greift, hängt vom Kaufdatum ab. Wir ordnen Ihre Vertragslage rechtlich ein.

Der Blick nach Norwegen: was die Tesla-Verfahren zeigen

Ein bekanntes Beispiel für eine nachträgliche Drosselung stammt aus Norwegen. Tesla hatte im Jahr 2019 für frühe Model S ein Software-Update ausgeliefert, das nach Angaben des Herstellers die Batterie schützen und deren Lebensdauer verlängern sollte. Zahlreiche Besitzer stellten danach eine geringere Reichweite und längere Ladezeiten fest.

Der Fall durchlief mehrere Stationen, die auseinandergehalten werden sollten. Im Mai 2021 sprach eine norwegische Schlichtungsstelle rund 30 Fahrzeugbesitzern jeweils etwa 13.300 Euro zu. Diese Entscheidung erging jedoch in Abwesenheit von Tesla und wurde vom Unternehmen angefochten. In der weiteren Instanz verurteilte das Berufungsgericht Borgarting Tesla im Jahr 2024 dazu, vier Fahrzeugbesitzern jeweils einen Preisnachlass von umgerechnet rund 4.300 Euro zu gewähren, weil die Ladegeschwindigkeit reduziert worden war.

Für deutsche Käufer sind diese Entscheidungen nicht bindend. Norwegisches Recht ist nicht deutsches Recht, und ausländische Urteile entfalten hier keine unmittelbare Wirkung. Sie zeigen aber, dass Gerichte eine nachträgliche Drosselung nicht ohne Weiteres hinnehmen und dass ein Ausgleich in Geld in Betracht kommt.

Weitere Konstellationen rund um Tesla, von Reichweitenproblemen bis zur Mängelhäufung, behandeln wir gesondert auf unserer Seite zu Tesla-Mängeln.

Ausländische Entscheidungen ersetzen keine Prüfung nach deutschem Recht. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall trägt.

Ihre Rechte bei einer nachträglichen Drosselung

Stellt die Drosselung einen Sachmangel dar, stehen Ihnen die gestuften Mängelrechte aus § 437 BGB zu. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Ausmaß der Einbuße ab.

  • Nacherfüllung: Sie können verlangen, dass der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt wird, etwa durch eine Software, die die ursprüngliche Leistung zurückbringt.
  • Minderung: Sie behalten das Fahrzeug und verlangen einen Teil des Kaufpreises zurück. Das ist bei einer dauerhaften, aber begrenzten Einbuße oft der praktikabelste Weg.
  • Rücktritt: Bei einer erheblichen Einbuße kommt die Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Betracht.
  • Schadensersatz: Ersetzt verlangt werden können etwa Gutachterkosten oder ein durch die Drosselung entstandener Minderwert.

Für die Frage, ab wann eine Reichweiteneinbuße erheblich genug für einen Rücktritt ist, gelten dieselben Maßstäbe wie beim allgemeinen Reichweitenmangel. Diese erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zur Rückabwicklung eines E-Autos wegen zu geringer Reichweite.

Welcher Anspruch für Sie wirtschaftlich am sinnvollsten ist, lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen. Wir ordnen Ihre Optionen ein, bevor Sie sich festlegen.

So sichern Sie Beweise für die Drosselung

Die größte Hürde ist der Nachweis, dass sich das Fahrzeug nach dem Update anders verhält als davor. Wer erst nach Monaten reagiert, hat es schwerer. Diese Unterlagen helfen.

  • Werte vor dem Update: Ladestände, Reichweitenanzeigen und Ladezeiten aus der Zeit vor der Aktualisierung sind besonders wertvoll.
  • Update-Historie: Notieren Sie Datum und Versionsnummer des Updates sowie den Zeitpunkt der ersten Veränderung.
  • Werte nach dem Update: Dokumentieren Sie über mehrere Ladezyklen hinweg, wie sich Reichweite und Ladeleistung verändert haben.
  • Schriftverkehr: Sichern Sie Kaufvertrag, Herstellerangaben zur Reichweite sowie jede Reklamation und die Antwort darauf.

Wo eigene Aufzeichnungen fehlen, kann ein technisches Gutachten weiterhelfen, insbesondere zur Kapazität und zum Ladeverhalten der Batterie.

Je vollständiger Ihre Dokumentation, desto stärker Ihre Position. Wir sagen Ihnen, welche Nachweise im Streitfall wirklich zählen.

Fristen und was Sie jetzt tun sollten

Mängelansprüche gegen den Händler verjähren bei einem Neuwagen regelmäßig in zwei Jahren ab Übergabe. Für Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht gilt eine Besonderheit: Sie verjähren nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Aktualisierungszeitraums. Beide Fristen sollten Sie im Blick behalten.

Zeigen Sie die Veränderung gegenüber dem Händler schriftlich an und beschreiben Sie konkret, was sich seit dem Update verändert hat. Nehmen Sie kein Vergleichsangebot an, bevor Sie den Wert Ihrer Ansprüche kennen.

Die juristische Mechanik hinter nachträglichen Softwareeingriffen ist Rogert & Ulbrich bestens vertraut. Im Abgasskandal ging es über Jahre hinweg um genau diese Frage, etwa bei den Software-Updates und Thermofenstern, bei denen nachträgliche Eingriffe in die Fahrzeugsteuerung im Zentrum standen. Diese Erfahrung überträgt die Kanzlei nun auf die Softwarefälle bei Elektroautos.

Installieren Sie kein weiteres Update, bevor der bisherige Zustand dokumentiert ist.

Je früher Ihr Fall geprüft wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Sichern Sie Ihre Ansprüche, solange die Fristen laufen.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im E-Auto-Mängelrecht

Rogert & Ulbrich vertritt Verbraucher bundesweit im Fahrzeugmängelrecht und verfügt über einen eigenen Automotive-Bereich. Die Kanzlei von Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich hat im Abgasskandal über 40.000 Mandate übernommen und mehr als 25.000 Klagen eingereicht. Diese Durchsetzungserfahrung kommt jetzt Käufern von Elektroautos zugute.

Wir prüfen, ob das Update Ihre Fahrzeugleistung rechtswidrig gemindert hat, beziffern Ihre Ansprüche und verhandeln außergerichtlich mit Händler und Hersteller. Kommt keine angemessene Lösung zustande, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch, von der Nacherfüllung über die Minderung bis zum Schadensersatz.

Ihr Elektroauto wurde per Update gedrosselt? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Reichweitenreduzierung durch Software-Updates