e-auto zurückgeben

E-Auto zurückgeben – Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz?

Welche Wege es gibt, sich von einem Elektroauto zu lösen oder den Preis zu senken, und wann sich welcher lohnt

Sie möchten Ihr Elektroauto zurückgeben oder einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen? Je nach Situation kommen Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Widerruf oder die Button-Lösung in Betracht. Dieser Beitrag ordnet die Optionen als Entscheidungshilfe und zeigt, wann sich welcher Weg lohnt und worauf es dabei ankommt.

Fünf Wege, ein E-Auto zurückzugeben oder den Preis zu senken

Wer mit seinem Elektroauto unzufrieden ist, hat mehr Möglichkeiten, als viele denken. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob ein Mangel vorliegt, wie Sie gekauft haben und ob Sie das Fahrzeug behalten oder zurückgeben möchten.

  • Nacherfüllung: Der Händler beseitigt den Mangel oder liefert ein mangelfreies Fahrzeug. Das ist meist der erste Schritt bei einem Sachmangel.
  • Rücktritt: Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Voraussetzung ist ein erheblicher Mangel.
  • Minderung: Sie behalten das Fahrzeug und verlangen einen Teil des Kaufpreises zurück.
  • Schadensersatz: Sie verlangen Ersatz für einen Minderwert oder für zusätzliche Kosten, etwa ein Gutachten.
  • Widerruf oder Button-Lösung: Beim Onlinekauf können Sie sich unter Umständen ganz ohne Mangel vom Vertrag lösen.

Sie sind unsicher, welcher Weg für Sie infrage kommt? Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie sich festlegen.

Behalten oder zurückgeben? Die erste Weichenstellung

Am Anfang steht eine einfache Frage: Möchten Sie das Fahrzeug behalten oder loswerden? Ihre Antwort grenzt die sinnvollen Wege bereits stark ein.

Wenn Sie das Elektroauto behalten möchten, aber einen Ausgleich für seinen Minderwert suchen, führen die Minderung oder der Schadensersatz zum Ziel. Sie senken den Preis, das Fahrzeug bleibt bei Ihnen. Möchten Sie das Fahrzeug dagegen abgeben, kommen der Rücktritt, der Widerruf oder die Button-Lösung in Betracht. In diesen Fällen geben Sie den Wagen zurück und erhalten den Kaufpreis, ganz oder teilweise.

Diese Grundentscheidung ist deshalb wichtig, weil sie über die weitere Strategie bestimmt. Wer nur einen finanziellen Ausgleich möchte, sollte nicht vorschnell den Rücktritt erklären, und wer das Fahrzeug loswerden will, sollte die Minderung nicht als einzige Option betrachten.

Ob Behalten oder Zurückgeben für Sie wirtschaftlich sinnvoller ist, klären wir gemeinsam. Wir zeigen Ihnen die Folgen jeder Variante.

Die Sachmangel-Wege: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz

Setzt Ihr Anliegen an einem Mangel an, etwa an einer zu geringen Reichweite oder einer vorzeitig alternden Batterie, greifen die gesetzlichen Mängelrechte aus § 437 BGB. Sie sind gestuft aufgebaut.

In der Regel steht die Nacherfüllung am Anfang. Erst wenn sie fehlschlägt, unmöglich ist oder eine angemessene Frist ohne Erfolg verstreicht, kommen Rücktritt oder Minderung in Betracht. Der Rücktritt setzt einen erheblichen Mangel voraus, für den als Orientierung die Zehn-Prozent-Linie aus der Rechtsprechung gilt. Die Minderung ist auch bei kleineren Mängeln möglich. Schadensersatz kann daneben treten, etwa für Gutachterkosten.

Ob ein Mangel vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Die beiden häufigsten Ansatzpunkte behandeln wir ausführlich auf unseren Seiten zur Rückabwicklung eines E-Autos wegen zu geringer Reichweite und, sobald veröffentlicht, im Beitrag zum Batteriemangel.

Sie vermuten einen Mangel an Reichweite, Batterie oder Software? Wir prüfen, welcher der gestuften Wege für Sie der beste ist.

Die vertraglichen Wege: Widerruf und Button-Lösung

Haben Sie Ihr Elektroauto vollständig online gekauft, etwa im Direktvertrieb eines Herstellers, können Sie sich unter Umständen auch ohne jeden Mangel vom Vertrag lösen. Zwei Wege sind dabei zu unterscheiden.

  • Widerruf: Beim Fernabsatz besteht regelmäßig ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann sich diese Frist erheblich verlängern, unter Umständen auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.
  • Button-Lösung: War der Bestellbutton nur neutral beschriftet und fehlte der Hinweis auf die Zahlungspflicht, kann bereits kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein.

Dass beide Wege beim Autokauf funktionieren können, zeigen Entscheidungen zu Tesla. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sowohl das Widerrufsrecht bei der Onlinebestellung eines Tesla bestätigt als auch die erfolgreiche Rückgabe eines online gekauften Tesla möglich gemacht. Der Vorteil dieser Wege: Auf einen Mangel des Fahrzeugs kommt es nicht an.

Sie haben Ihr Fahrzeug online gekauft? Wir prüfen, ob Widerruf oder Button-Lösung für Sie den schnelleren Weg eröffnen.

Was den richtigen Weg bestimmt: der Entscheidungsbaum

Welcher Weg der stärkste ist, ergibt sich aus wenigen Leitfragen. Sie lassen sich wie ein Entscheidungsbaum abarbeiten.

  • Mangel oder nicht: Liegt ein Mangel vor, stehen die Sachmangel-Wege offen. Fehlt ein Mangel, bleiben nur Widerruf oder Button-Lösung, und diese nur beim Onlinekauf.
  • Behalten oder zurückgeben: Wollen Sie das Fahrzeug behalten, führt die Minderung zum Ziel. Wollen Sie es abgeben, kommen Rücktritt, Widerruf oder Button-Lösung in Betracht.
  • Online oder beim Händler: Nur beim Onlinekauf greifen Widerruf und Button-Lösung. Beim Kauf im Autohaus bleiben die Mängelrechte.
  • Laufleistung: Bei hoher Laufleistung kann die Nutzungsentschädigung einen Rücktritt wirtschaftlich unattraktiv machen, während Widerruf oder Button-Lösung günstiger ausfallen können.

Oft lassen sich mehrere Wege kombinieren oder hilfsweise geltend machen. Welche Reihenfolge die beste ist, entscheidet sich am Einzelfall.

Sie möchten wissen, welcher Weg bei Ihnen am meisten herausholt? Wir stellen Ihre Optionen gegenüber und empfehlen den stärksten Ansatz.

Fristen im Überblick und was Sie jetzt tun sollten

Jeder Weg hat seine eigene Frist, und wer zu lange wartet, verliert Möglichkeiten. Die wichtigsten Fristen im Überblick.

  • Widerruf: 14 Tage ab den gesetzlichen Voraussetzungen, bei fehlerhafter Belehrung deutlich länger.
  • Mängelrechte: Verjährung bei einem Neuwagen regelmäßig zwei Jahre ab Übergabe.
  • Rückabwicklung nach der Button-Lösung: Regelmäßige Verjährung von drei Jahren für den Rückzahlungsanspruch.

Beim geleasten Elektroauto gelten Besonderheiten, sowohl bei den Mängelrechten als auch bei der Rückgabe. Diese behandeln wir auf unserer Seite zur Leasing- und Mietwagen-Rückgabe. Die Durchsetzung solcher Ansprüche gegen Hersteller ist Rogert & Ulbrich aus zahlreichen Fahrzeugverfahren des Abgasskandals vertraut.

Unterschreiben Sie keine Verzichts- oder Vergleichserklärung und nehmen Sie kein Angebot des Händlers an, bevor Ihr Fall geprüft ist.

Je früher Ihr Fall geprüft wird, desto mehr Wege bleiben offen. Sichern Sie Ihre Ansprüche, solange die Fristen laufen.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im E-Auto-Mängelrecht

Rogert & Ulbrich vertritt Verbraucher bundesweit im Fahrzeug- und Vertragsrecht und verfügt über einen eigenen Automotive-Bereich sowie eine gebündelte Seite zu Tesla-Mängeln. Die Kanzlei von Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich hat im Abgasskandal über viele Jahre in großem Umfang Verbraucher vertreten und Fahrzeugverfahren gegen Hersteller geführt. Diese Durchsetzungserfahrung kommt jetzt Käufern von Elektroautos zugute.

Wir prüfen alle Wege, von der Nacherfüllung über die Minderung und den Rücktritt bis zum Widerruf und zur Button-Lösung, beziffern Ihre Ansprüche und verhandeln mit Händler und Hersteller. Kommt keine angemessene Lösung zustande, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch.

Sie möchten Ihr Elektroauto zurückgeben oder den Preis senken? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Rückgabe eines E-Autos