Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung klargestellt, unter welchen Bedingungen Palettentauschklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam sein können. Insbesondere ging es um die Anforderungen an die Vergütung für den Palettentausch und die Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Verkehr.
Urteil Landgericht Düsseldorf
Auch über AGB kann eine Pflicht zum Palettentausch wirksam begründet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für den Palettentausch eine Vergütung vorgesehen ist; diese muss nicht gesondert ausgewiesen sein. Für die Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Verkehr reicht der bloße Hinweis auf ihre Geltung aus; eine unaufgeforderte Übermittlung ist nicht erforderlich. Entscheidend für die Wirksamkeit ist die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall.
Fazit
Das LG Düsseldorf entschied, dass eine Pflicht zum Palettentausch auch über AGB wirksam begründet werden kann, sofern eine Vergütung für den Tausch vorgesehen ist, die nicht gesondert ausgewiesen werden muss. Für die Geltung der AGB im kaufmännischen Verkehr reicht der bloße Hinweis auf ihre Anwendung aus, eine unaufgeforderte Übermittlung ist nicht notwendig. Entscheidend bleibt die konkrete Ausgestaltung der Klausel im Einzelfall.