Das OLG Köln spricht unserem Mandanten (Az. I-25 U 91/20) einen Schadensersatz in Höhe von € 48.000,- zu. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um ein Wohnmobil der Marke VW. Das Wohnmobil des Klägers ist mit dem Skandalmotor EA189 ausgestattet, welcher – so das Gericht – ebenfalls mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist.
Entschädigung auch ohne offiziellen KBA-Rückruf
Obwohl es für den VW T5 nie einen offiziellen Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt gab, sprach das Gericht unserem Mandanten Schadensersatz zu. Das Wohnmobil ist nämlich mit dem selben Motor (EA189) ausgestattet, wie auch andere VW-Fahrzeuge mit offiziellem KBA-Rückruf. Der Vorteil: Da es für dieses Modell bislang keinen offiziellen Rückruf gab, ist auch keine Verjährung eingetreten. „Ich rate jedem, der einen T5 sein Eigen nennt, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen,“ sagt Dr. Marco Rogert, dessen Kanzlei diesen Prozess in Köln geführt hat.
Rogert & Ulbrich empfiehlt
Wir sind eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Wir beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer im Diesel-Abgasskandal. Deshalb empfehlen wir auch Ihnen Ihre Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und geltend zu machen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Fiat-Abgasskandal: Abschalteinrichtungen in Sunlight-Wohnmobil
Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 15. September 2023 entschieden, dass Stellantis, der Mutterkonzern von Fiat-Chrysler,…
Fiat-Abgasskandal: Immer mehr Wohnmobile betroffen
Das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau verurteilte die FCA Italy S.p.A. (Fiat Chrysler Automobiles) zur Zahlung von…
Fiat-Abgasskandal: Chancen für Verbraucher steigen
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln kündigte in einem Beschluss vom 24.02.2022 an, dass es beabsichtige, die…