Kündigung von Mercedes-Benz – Ihre Rechte als Betroffener
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Kündigung erhalten? Was betroffene Mercedes-Benz-Beschäftigte jetzt rechtlich wissen sollten

Mercedes-Benz baut bis 2027 tausende Stellen ab – offiziell freiwillig, mit teils sehr hohen Abfindungsangeboten. Doch was attraktiv wirkt, ist kein neutrales Angebot. Wer unterschreibt, gibt Rechte auf. Rogert & Ulbrich beraten betroffene Daimler- und Mercedes-Benz-Beschäftigte: bei der Prüfung von Aufhebungsverträgen, bei der Verhandlung besserer Konditionen und bei allen Fragen rund um das Abfindungsprogramm.

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Was bei Mercedes-Benz gerade passiert

Die Mercedes-Benz Group AG – hervorgegangen aus der früheren Daimler AG – hat seit 2024 ein umfassendes Sparprogramm aufgesetzt. Ziel ist es, bis 2027 rund fünf Milliarden Euro pro Jahr einzusparen. Ein wesentlicher Teil dieser Einsparungen soll durch Personalabbau erreicht werden: Bis zu 20.000 Stellen sollen in Deutschland abgebaut werden, hauptsächlich in indirekten Bereichen wie Verwaltung, Entwicklung und Technik.

Das Besondere an der Situation bei Mercedes-Benz: Rund 91.000 tarifgebundene Mitarbeiter in Deutschland sind durch eine Betriebsvereinbarung bis Ende 2034 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Mercedes-Benz kann diese Mitarbeiter also nicht einfach kündigen – sondern muss sie mit attraktiven Abfindungsangeboten zum freiwilligen Ausscheiden bewegen. Das Abfindungsprogramm startete Anfang April 2025 und läuft bis Ende März 2026.

In der Praxis berichten Beschäftigte jedoch von internem Druck: Gesprächsangebote, die sich wie Erwartungen anfühlen, Hinweise auf unsichere Zukunftsperspektiven und ein Klima, in dem das Wort „freiwillig” weniger neutral wirkt, als es klingt.

Sie haben ein Abfindungsangebot von Mercedes-Benz erhalten oder spüren internen Druck zum Ausscheiden? Lassen Sie die Situation und das Angebot prüfen, bevor Sie sich entscheiden.

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Der Aufhebungsvertrag: Was Sie aufgeben – und was verhandelbar ist

Mercedes-Benz setzt auf Aufhebungsverträge statt Kündigungen. Das ist für das Unternehmen komfortabel: kein Kündigungsschutzverfahren, keine Betriebsratsanhörung im klassischen Sinne, kein Risiko einer Unwirksamkeit. Für Sie als Mitarbeiter bedeutet ein Aufhebungsvertrag: Sie beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und verzichten damit auf alle Schutzrechte, die das Gesetz bei einer Kündigung vorsieht.

Das schließt insbesondere ein: den Anspruch auf Weiterbeschäftigung, das Recht auf eine Kündigungsschutzklage und unter Umständen einen Teil des Anspruchs auf Arbeitslosengeld – wenn die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt. Ob eine Sperrzeit droht, hängt von den konkreten Umständen ab, lässt sich aber im Vorfeld einschätzen.

Gleichzeitig ist ein Aufhebungsvertrag kein Formular, das Sie nehmen oder lassen. Er ist ein Vertragsangebot, das verhandelt werden kann – über die Abfindungshöhe, das Beendigungsdatum, die Freistellung, das Zeugnis und mögliche Wettbewerbsverbote. Was Mercedes-Benz zuerst anbietet, ist nicht das Maximum.

Aufhebungsvertrag erhalten? Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie wissen, was möglich wäre.

Abfindungshöhe: Was ist realistisch?

Mercedes-Benz zahlt im laufenden Abfindungsprogramm in Einzelfällen sehr hohe Summen. Für langjährige Beschäftigte mit höherem Gehalt sind sechsstellige Beträge keine Ausnahme – vereinzelt wurden Summen von über 500.000 Euro berichtet. Die konkreten Zahlen hängen von Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehaltshöhe und dem Zeitpunkt der Unterzeichnung ab. Im sogenannten Turbozeitraum bis Juli 2025 waren die Angebote besonders hoch; danach wurden die Summen reduziert.

Für viele Betroffene stellt sich die Frage: Ist das Angebot fair? Und: Könnte ich mehr herausholen? Beides lässt sich erst beurteilen, wenn das konkrete Angebot bekannt ist und der individuelle Rahmen – Vertragsinhalt, Betriebszugehörigkeit, eventuelle Sonderzahlungen, Pensionsansprüche – geprüft wurde. Dinge wie betriebliche Altersversorgung, Boni und Aktienanteile werden von Abfindungsangeboten nicht immer vollständig erfasst und können separat verhandelt werden.

Sie wollen wissen, ob das Angebot von Mercedes-Benz angemessen ist? Lassen Sie die Zahlen und den Vertragsentwurf prüfen.

Interner Druck und das Konzept der “doppelten Freiwilligkeit”

Mercedes-Benz bewirbt den Stellenabbau als auf „doppelter Freiwilligkeit” basierend: Weder können Mitarbeiter gegen ihren Willen gekündigt werden, noch können sie ohne Zustimmung des Unternehmens gehen. In der Theorie klingt das ausgewogen. In der Praxis schildern Beschäftigte ein anderes Bild: Gespräche mit Vorgesetzten, die sich wie Erwartungen anfühlen, Hinweise auf ungewisse Jobperspektiven innerhalb des Unternehmens und ein Klima, das Zögern sanktioniert.

Rechtlich ist es wichtig zu verstehen: Wenn ein Arbeitgeber Druck ausübt, um einen Aufhebungsvertrag zu erreichen – etwa durch Drohung mit einer Kündigung, die rechtlich gar nicht möglich wäre –, kann das zur Anfechtbarkeit des Aufhebungsvertrags führen. Widerrechtliche Drohung ist ein anerkannter Anfechtungsgrund nach § 123 BGB. Das setzt voraus, dass die Drohung konkret und widerrechtlich war – aber es zeigt: Auch scheinbar einvernehmliche Vertragsbeendigungen können rechtlich angegriffen werden.

Sie fühlen sich unter Druck gesetzt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben? Lassen Sie die Situation einordnen, bevor Sie handeln.

Besonderer Schutz: Wer nicht einfach gehen muss

Nicht alle Mercedes-Mitarbeiter können gleich behandelt werden. Für bestimmte Gruppen gelten erhöhte Anforderungen oder sogar Kündigungsverbote – unabhängig davon, wie groß der Stellenabbau ist.

  • Schwerbehinderte: Vor einer Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen (§ 168 SGB IX). Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam.
  • Schwangere: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung gilt ein gesetzliches Kündigungsverbot (§ 17 MuSchG).
  • Elternzeit: Während der Elternzeit ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig (§ 18 BEEG). Ausnahmen sind eng gefasst und bedürfen behördlicher Genehmigung.
  • Betriebsratsmitglieder: Ordentliche Kündigungen sind gegenüber Betriebsratsmitgliedern grundsätzlich ausgeschlossen (§ 15 KSchG).

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und trotzdem eine Kündigung erhalten haben, ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam.

Besonderer Kündigungsschutz und trotzdem eine Kündigung erhalten? Lassen Sie das sofort prüfen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Der wichtigste Grundsatz: Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Anders als bei einer Kündigung gibt es bei einem Aufhebungsvertragsangebot keine gesetzliche Frist, die Sie zwingt, sofort zu handeln. Mercedes-Benz setzt eigene Fristen – aber diese dienen in erster Linie dem Unternehmen, nicht Ihnen. Nutzen Sie die Zeit für eine fundierte Prüfung.

  • Angebot sichern: Lassen Sie sich das vollständige Aufhebungsvertragsangebot schriftlich geben. Mündliche Zusagen sind keine Grundlage.
  • Gesamtpaket prüfen: Nicht nur die Abfindungssumme zählt. Betriebliche Altersversorgung, Boni, Aktienanteile, Outplacement-Leistungen und die Zeugnisformulierung können erheblichen finanziellen Wert haben.
  • Sperrzeit-Risiko einschätzen: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Das lässt sich im Vorfeld einschätzen – tun Sie das, bevor Sie zustimmen.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Viele Rechtsschutzversicherungen decken arbeitsrechtliche Beratung ab. Klären Sie das vor dem ersten Anwaltsgespräch.

Sie wollen wissen, ob und wie Sie das Angebot von Mercedes-Benz verbessern können? Nehmen Sie Kontakt auf, bevor die interne Frist abläuft.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Massenentlassung bei Mercedes-Benz

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Arbeitsrecht

Rogert & Ulbrich vertreten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht – bei Aufhebungsverträgen, Abfindungsverhandlungen, Kündigungen und allen Fragen rund um Stellenabbauprogramme. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich beraten betroffene Beschäftigte, die wissen wollen, ob ein Angebot fair ist, was verhandelbar ist und wie sie ihre Position stärken können.

Haben Sie ein Aufhebungsvertragsangebot von Mercedes-Benz erhalten oder spüren Sie Druck, das Unternehmen zu verlassen? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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