Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wurde durch das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 03.08.2021 um Erteilung einer Auskunft gebeten. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC Diesel mit 125 kW und Euro 5-Abgasnorm. Laut dem KBA weist das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung hinsichtlich des Emissionsverhaltens auf. Bereits am 21.06.2019 erließ die Behörde daher einen Rückrufbescheid für Fahrzeuge dieses Modells.
Kühlmittelsolltemperatur ist unzulässig
Hintergrund des Rückrufs bei einigen Fahrzeugen des Typs Mercedes-Benz GLK ist, dass die Schadstoff- und Abgasstrategie durch ein „geregeltes Kühlmittelthermostat“ im Motorwarmlauf als unzulässig eingestuft wurde.
Bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Im realen Fahrbetrieb hingegen wird diese Funktion deaktiviert und der gesetzliche Grenzwert von 180 mg/km deutlich überstiegen. Festgestellt wurde die Softwarefunktion bei Emissionsmessungen an einem Mercedes GLK 220 CDI mit dem OM 651-Dieselmotor und Euro 5-Norm.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon mehrfach positiv für Verbraucher geurteilt. Erst kürzlich entschied der BGH erneut in einem von uns geführten Verfahren, dass das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden müsse (BGH-Beschluss v. 20.04.2022, Az. VII ZR 720/21). In diesem Verfahren ging es ebenfalls um einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI BE 4M (Schadstoffklasse Euro 5). Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet.
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