Es gibt, bis auf ganz wenige Ausnahmen, keine legalen Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit der Abgasreinigung.
Klare Worte vom Europäischen Gerichtshof in einem Urteil vom 17.12.2020. Das, was uns die Autoindustrie seit Jahren als Ausrede für den Verbau solcher Abschalteinrichtungen erzählt hat, nämlich dass diese angeblich zum Motorschutz erforderlich und deshalb auch zulässig bzw. legal sind, ist eben nichts anderes als ein weiterer Versuch gewesen, einen weiteren Betrug am Endkunden zu verschleiern bzw. herunter zu spielen.
EuGH macht der Autoindustrie ordentlich Feuer unterm Hintern
Machen wir uns das Ausmaß dieser Entscheidung ganz klar. Was bedeutet es für uns, die wir ein Auto fahren und gekauft haben?
Abschalteinrichtungen haben Hersteller wie VW, AUDI, Seat, Skoda, Daimler etc. pp. in nahezu jedem Auto verbaut. Egal ob Diesel oder Benziner! Die gesamte Branche manipuliert mit Abschalteinrichtungen. Herauszuheben ist hierbei das sogenannte Thermofenster, dass die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur regelt. Das Thermofenster entfaltet besondere Brisanz, denn da es nun auch höchstrichterlich als illegale Abschalteinrichtung deklariert wurde, ist es unter dem Decknamen des sogenannten Software Updates in den Dieseln verbaut, in denen schon andere illegale Abschalteinrichtungen aufgeflogen waren und die im Dieselabgasskandal im großem Stil zurückgerufen wurden.
Da heißt, das gesamte Spiel geht wieder von vorne los! Der Autoindustrie steht die größte Rückruf Welle aller Zeiten bevor! Gut, in diesem Fall trifft es wohl nicht die Falschen. Denn die Wortklaubereien der letzten Jahre, machten schon klar, auch hier war man mit System am Werk, ohne sich- wie immer- einer Schuld bewusst zu sein. Das hat schon bezüglich der zunächst im Abgasskandal bekannt gewordenen Betriebsmodi-Wechsel- Abschalteinrichtung nicht geklappt, aber Gerichte und Kläger wenigstens jahrelang hingehalten, bis der BGH am 25.05.202O endlich ein Machtwort sprach, den Verbrauchern Recht gab und Schadensersatz zusprach. Aber die Leitragenden sind wieder die, die ein Auto mit dieser Abschalteinrichtungen fahren, die Endverbraucher. Die haben wieder den Ärger und die Rennerei.
EuGH wertet Thermofenster als illegal- nahezu alle Fahrzeuge sind betroffen- Was Sie jetzt tun können!
Käufer eines Fahrzeugs mit einem Motor mit illegaler Abschalteinrichtung können auf Rückabwicklung des Kaufvertrages klagen. Das heißt, dass der für das Fahrzeug gezahlte Kaufpreis zurück verlangt wird und das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeht. Hierbei muss man sich nur eine sogenannte Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Das ist ein Abzug in Geld für die Kilometer, die man das Fahrzeug selbst genutzt hat, in der Regel ein Betrag von nur einigen Cent pro Kilometer.
Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind nicht genehmigungsfähig gewesen und hätten daher nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden dürfen, weswegen Käufern zusätzlich Fahrverbote oder Stilllegungen drohen. Unsere Anwälte raten daher, jetzt zu handeln!
Das Urteil des EuGH kann auch für alle, deren Ansprüche nach der BGH Rechtsprechung vermeintlich verjährt sind oder die ein Dieselfahrzeug erst nach September 2015 gekauft haben, neue Schadensersatzansprüche begründen. Lassen Sie sich dazu von unseren Anwälten beraten!
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