Blaue Karte EU für britische Staatsbürger
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Arbeiten in Deutschland für britische Staatsangehörige nach dem Brexit

Seit dem Brexit sind britische Fachkräfte nicht mehr als EU-Bürger anerkannt und benötigen für eine Beschäftigung in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wie die Blaue Karte EU. Vor dem EU-Austritt Großbritanniens konnten britische Staatsangehörige uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten. Heute unterliegen sie den gleichen Einwanderungsregeln wie Fachkräfte aus anderen Drittstaaten. Trotzdem bleibt Deutschland ein begehrtes Ziel für qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Vereinigten Königreich. Die Blaue Karte EU bietet britischen Bewerbern eine attraktive Option, legal in Deutschland zu arbeiten und langfristig sesshaft zu werden. Diese Karte eröffnet ihnen auch die Möglichkeit auf eine Niederlassungserlaubnis und sichert langfristige Perspektiven für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, was britischen Fachkräften eine stabile Zukunftsperspektive in Deutschland bietet.

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Was britische Fachkräfte jetzt wissen müssen – Arbeiten in Deutschland mit der Blauen Karte EU

Seit dem 1. Januar 2021 gelten britische Staatsangehörige nicht mehr als EU-Bürger und benötigen für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland einen Aufenthaltstitel gemäß dem Aufenthaltsgesetz. Als Drittstaatsangehörige müssen sie ein entsprechendes Visum vorweisen, beispielsweise die Blaue Karte EU oder im Rahmen der ICT-Richtlinie.

Trotz dieser neuen Hürden bleibt der britische Arbeitsmarkt für Deutschland hochinteressant: Laut Umfragen planen etwa 600.000 qualifizierte Fachkräfte, Großbritannien infolge des Brexits zu verlassen, wobei Deutschland mit 44 % an erster Stelle der Wunschziele steht. Das entspricht einem Potenzial von über 260.000 gut ausgebildeten Arbeitskräften, die den deutschen Fachkräftemangel spürbar lindern könnten.

Britische Fachkräfte bringen oft exzellente Qualifikationen und internationale Erfahrung mit sich, sowie Englisch als Muttersprache, was ihnen einen echten Vorteil in international agierenden Unternehmen verschafft. Auch die kulturelle Nähe und der hohe Bildungsstandard des Vereinigten Königreichs erleichtern die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.

Interessiert an einer Beschäftigung in Deutschland? Unsere Anwälte für Migrationsrecht unterstützen Sie bei der Beantragung der Blauen Karte EU und begleiten Sie sicher durch alle aufenthaltsrechtlichen Schritte.

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Einfacher nach Deutschland einwandern
für britische Fachkräfte ohne Visum

Für viele Drittstaatsangehörige ist der Weg zur Beschäftigung in Deutschland mit hohen bürokratischen Hürden verbunden, insbesondere durch die Pflicht zur vorherigen Visumsbeantragung. Britische Fachkräfte hingegen profitieren von einer Sonderregelung: Als privilegierte Drittstaatenangehörige im Sinne des Aufenthaltsrechts dürfen Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs visumfrei nach Deutschland einreisen.

Das bedeutet, Briten können ohne Visum nach Deutschland reisen und vor Ort direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde ihren Aufenthaltstitel – wie z. B. die Blaue Karte EU – beantragen. Diese persönliche Anwesenheit im Land vereinfacht und beschleunigt das Einwanderungsverfahren erheblich, was sowohl für Arbeitnehmer als auch deutsche Arbeitgeber einen klaren Vorteil darstellt.

Interessiert an einer schnellen und rechtssicheren Beschäftigung in Deutschland? Unsere Anwälte für Migrationsrecht unterstützen Sie effizient bei der Beantragung Ihrer Blauen Karte EU.

Wie unsere Anwälte Sie bei der Beantragung der Blauen Karte EU unterstützen

Für viele Drittstaatsangehörige ist der Weg zur Beschäftigung in Deutschland mit hohen bürokratischen Hürden verbunden, insbesondere durch die Pflicht zur vorherigen Visumsbeantragung. Britische Fachkräfte hingegen profitieren von einer Sonderregelung: Als privilegierte Drittstaatenangehörige im Sinne des Aufenthaltsrechts dürfen Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs visumfrei nach Deutschland einreisen.

Das bedeutet, Briten können ohne Visum nach Deutschland reisen und vor Ort direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde ihren Aufenthaltstitel – wie z. B. die Blaue Karte EU – beantragen. Diese persönliche Anwesenheit im Land vereinfacht und beschleunigt das Einwanderungsverfahren erheblich, was sowohl für Arbeitnehmer als auch deutsche Arbeitgeber einen klaren Vorteil darstellt.

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