Was Unternehmen mit Containerverkehr über Antwerpen, Rotterdam und Hamburg über Standgeld, Liegegebühren und ihre Abwehrmöglichkeiten wissen müssen
Demurrage- und Detention-Forderungen treffen Importeure und Spediteure oft unvorbereitet und erreichen schnell fünfstellige Beträge. Demurrage ist das Standgeld für Container, die zu lange im Hafen verbleiben; Detention die Gebühr für die verspätete Rückgabe des Containers. Rogert & Ulbrich prüft, ob die Forderungen der Reederei überhaupt durchsetzbar sind, und setzt Ihre Einwendungen durch.
Demurrage und Detention – was die Begriffe wirklich bedeuten
In der Praxis werden Demurrage und Detention oft in einen Topf geworfen, obwohl sie zwei unterschiedliche Sachverhalte abrechnen. Wer die Trennlinie nicht kennt, akzeptiert Forderungen, die sich bei genauer Betrachtung gar nicht oder nur teilweise rechtfertigen lassen. Der Unterschied entscheidet auch darüber, wer im Streitfall haftet – der Verlader, der Spediteur oder die Reederei.
- Demurrage: Standgeld für den vollen Container, der nach Ablauf der vereinbarten Freistellzeit weiterhin auf dem Terminal steht und nicht abgeholt wird. Abgerechnet wird hier die blockierte Stellfläche im Hafen.
- Detention: Gebühr für die verspätete Rückgabe des Containers, nachdem dieser das Terminal bereits verlassen hat. Hier zahlt der Empfänger für die überlange Nutzung des reedereieigenen Equipments außerhalb des Hafens.
- Free Days: Vertraglich eingeräumte freie Tage, in denen weder Demurrage noch Detention anfallen. Erst nach deren Ablauf beginnt die Uhr zu laufen – häufig mit gestaffelten, steigenden Tagessätzen.
Entscheidend ist, dass beide Forderungen auf den Beförderungsbedingungen der Reederei beruhen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht automatisch wirksam, nur weil sie auf dem Konnossement abgedruckt sind. Genau hier setzt die rechtliche Prüfung an.
Forderung über Standgeld erhalten? Klären Sie zuerst, ob es sich um Demurrage oder Detention handelt – die Abwehrstrategie unterscheidet sich grundlegend.
Free Days und Tarife der großen Reedereien im Überblick
Maersk, MSC, Hapag-Lloyd, CMA CGM, ONE und Cosco gewähren unterschiedliche Freistellzeiten und berechnen nach Ablauf gestaffelte Tagessätze. Die konkreten Werte hängen vom Fahrtgebiet, vom Hafen, von der Containerart und vom individuellen Vertrag ab und werden von den Reedereien regelmäßig angepasst. Die folgende Übersicht zeigt die übliche Struktur – die exakten Tage und Sätze sind vor jeder Disposition am aktuellen Tarif der jeweiligen Reederei zu prüfen.
| Reederei | Free Days (typische Spanne) | Staffelung Tagessatz | Besonderheit |
| Maersk | ca. 3–7 Tage | steigend nach Tagesblöcken | Demurrage und Detention teils getrennt |
| MSC | ca. 3–7 Tage | steigend nach Tagesblöcken | regionale Tarifunterschiede |
| Hapag-Lloyd | ca. 4–7 Tage | steigend nach Tagesblöcken | Detention-Sätze hafenabhängig |
| CMA CGM | ca. 3–7 Tage | steigend nach Tagesblöcken | kombinierte Free-Time-Modelle möglich |
| ONE | ca. 4–7 Tage | steigend nach Tagesblöcken | trade-lane-spezifisch |
| Cosco | ca. 3–7 Tage | steigend nach Tagesblöcken | abweichende Sätze in Spitzenzeiten |
Redaktionshinweis: Die angegebenen Spannen dienen der Orientierung. Vor Veröffentlichung sind die aktuellen, hafen- und fahrtgebietsbezogenen Tarife der einzelnen Reedereien aus deren offiziellen Quellen zu verifizieren und einzutragen.
Wer die Freistellzeiten und die Staffelung der Tagessätze früh kennt, kann seine Abholung und Rückgabe so steuern, dass Standgeld gar nicht erst entsteht. In der Praxis scheitert das jedoch häufig an Verzögerungen, die der Empfänger nicht zu verantworten hat – etwa an Zollbeschau, Terminalstaus oder Streiks. In diesen Fällen lohnt sich der genaue Blick auf die Ursache.
Unklar, ob die berechneten Tagessätze dem vereinbarten Tarif entsprechen? Lassen Sie die Abrechnung prüfen, bevor Sie zahlen.
Wann Demurrage- und Detention-Forderungen rechtlich angreifbar sind
Standgeldforderungen wirken auf den ersten Blick wie eine reine Rechenaufgabe: Tage über der Freistellzeit, multipliziert mit dem Tagessatz. Tatsächlich entscheidet aber das Recht darüber, ob die zugrunde liegende Klausel überhaupt trägt. Die Beförderungsbedingungen der Reedereien sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen – soweit deutsches Recht anwendbar ist – der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
Auch im kaufmännischen Verkehr sind AGB nicht jeder Höhe nach zulässig. Eine Klausel, die pauschalierte Tagessätze ohne Bezug zum tatsächlichen Schaden festlegt, kann den Vertragspartner unangemessen benachteiligen und nach § 307 BGB unwirksam sein. Häufige Ansatzpunkte:
- Pauschalierte Tagessätze: Liegen die Sätze deutlich über dem branchenüblichen Schaden, kann die Pauschale als unangemessen hoch beanstandet werden.
- Intransparente Staffelung: Wenn die Erhöhungslogik der Tagessätze nicht klar nachvollziehbar ist, kann die Klausel am Transparenzgebot scheitern.
- Fehlende Einbeziehung: Wurden die Bedingungen dem Vertragspartner gar nicht wirksam zugänglich gemacht, sind sie schon nicht Vertragsbestandteil geworden.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Verweisen die Bedingungen auf ausländisches Recht oder ein ausländisches Gericht, ist zuerst zu klären, welche Rechtsordnung überhaupt gilt.
Welche Rechtsordnung auf das Konnossement anwendbar ist, ist dabei keine Nebenfrage, sondern oft der Hebel des gesamten Verfahrens. Die deutsche AGB-Kontrolle greift nicht in jedem Fall – umso wichtiger ist die anwaltliche Vorprüfung. Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarung, bevor die Wirksamkeit der zugrunde liegenden Klausel geklärt ist.
Eine vierstellige oder fünfstellige Standgeldforderung erhalten? Lassen Sie die zugrunde liegende Reederei-Klausel auf Wirksamkeit prüfen, statt vorschnell zu zahlen.
Typische Streitfälle aus Antwerpen, Rotterdam und Hamburg
Die meisten Demurrage-Streitigkeiten entstehen nicht aus Nachlässigkeit des Empfängers, sondern aus Störungen in der Lieferkette, die niemand allein steuert. Drei Konstellationen sehen wir besonders häufig:
- Zollbeschau und Beschlagnahme: Wird ein Container für eine Beschau festgesetzt, läuft die Demurrage-Uhr oft weiter, obwohl der Empfänger den Container nicht abholen darf. Wer die Verzögerung zu tragen hat, ist eine Frage der vertraglichen Risikoverteilung.
- Terminalstaus und Streiks: Engpässe in Antwerpen sowie Tarifkonflikte und Streiks in Hamburg und Bremerhaven führen zu Verzögerungen, die der Empfänger nicht verschuldet hat. Solche höhere-Gewalt-nahen Umstände sind ein wichtiges Verteidigungsargument.
- Verspätete Dokumente: Fehlt das Originalkonnossement oder ein Telex Release, kann der Container nicht freigegeben werden – das Standgeld läuft weiter, obwohl die Verzögerung an der Dokumentenkette liegt.
Gerade bei Containerverkehr über die großen Nordrange-Häfen summieren sich solche Verzögerungstage schnell. Die zentrale Frage lautet stets: Lag die Ursache im Verantwortungsbereich des Empfängers – oder bei der Reederei, dem Terminal oder einem Dritten? Wer das sauber dokumentiert, hat im Streit deutlich bessere Karten.
Container hängt im Hafen fest und das Standgeld läuft? Dokumentieren Sie die Ursache lückenlos und lassen Sie Ihre Einwendungen frühzeitig prüfen.
So wehren Sie überhöhte Forderungen ab – Ihr Handlungsleitfaden
Wer eine Standgeldforderung systematisch angeht, kann sie häufig deutlich reduzieren oder vollständig abwehren. Entscheidend ist, schnell und strukturiert vorzugehen, bevor Verjährung oder eine vorschnelle Zahlung die Position schwächen.
- Forderung prüfen, nicht reflexhaft zahlen: Ordnen Sie zu, ob Demurrage oder Detention abgerechnet wird, und gleichen Sie Tage und Sätze mit dem vereinbarten Tarif ab.
- Ursache der Verzögerung dokumentieren: Halten Sie Beschau, Stau, Streik oder Dokumentenprobleme mit Daten, E-Mails und Terminalnachweisen fest.
- Klausel und Recht prüfen lassen: Lassen Sie die Wirksamkeit der Reederei-AGB und das anwendbare Recht anwaltlich bewerten.
- Fristen im Blick behalten: Transportrechtliche Ansprüche unterliegen kurzen Verjährungsfristen – ein Versäumnis kann den gesamten Einwand entwerten.
- Einwendungen formell erheben: Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und qualifiziert, statt sie unkommentiert verstreichen zu lassen.
In vielen Fällen lässt sich bereits außergerichtlich eine erhebliche Reduktion erreichen, weil die Reederei ihre Pauschale nicht vollständig belegen kann. Bleibt eine Einigung aus, ist die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr der nächste Schritt. Je früher die Strategie steht, desto stärker ist Ihre Verhandlungsposition.
Je länger Sie warten, desto schwächer wird Ihre Position. Lassen Sie Ihre Einwendungen prüfen, solange die Forderung noch offen ist.
Weiterberechnung durch den Spediteur und Regress
Häufig erreicht die Demurrage den Verlader nicht direkt von der Reederei, sondern als Weiterbelastung durch den Spediteur. Dann stellt sich die Frage, ob der Verlader diese Rechnung überhaupt akzeptieren muss. Maßgeblich ist, was vertraglich vereinbart wurde und ob der Spediteur die Forderung ihrerseits zu Recht trägt.
Eine pauschale Weiterbelastung ohne Nachweis ist nicht hinzunehmen. Der Verlader kann die gleichen Einwendungen geltend machen, die auch gegenüber der Reederei bestünden, und im Gegenzug Regress nehmen, wenn der Spediteur die Verzögerung mitverursacht hat. Wer die Schnittstelle Verlader–Spediteur–Reederei kennt, verhindert, dass er für fremde Versäumnisse zahlt. Mehr dazu in unserem Spezialbeitrag zur Weiterberechnung durch den Spediteur.
Spediteur-Rechnung über Demurrage erhalten? Prüfen Sie Ihre Einwendungen und Regressmöglichkeiten, bevor Sie ausgleichen.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Transport- und Speditionsrecht
Rogert & Ulbrich berät Importeure, Spediteure und Logistikunternehmen bei allen Fragen rund um Demurrage, Detention und Containerverkehr. Die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich und ihr mehrsprachiges Team verfügen über umfassende Erfahrung im Transport- und Speditionsrecht und kennen die Streitfelder der großen Reedereien und der Nordrange-Häfen aus der Praxis.
Wir prüfen die Wirksamkeit der zugrunde liegenden Beförderungsbedingungen, klären das anwendbare Recht und setzen Ihre Einwendungen durch – außergerichtlich gegenüber Reederei und Spediteur ebenso wie vor Gericht. Über unseren Dutch Desk decken wir auch die Schnittstelle zum niederländischen Frachtrecht ab, die für Verkehre über Rotterdam und Antwerpen entscheidend ist.
Ob fünfstellige Standgeldforderung, weiterbelastete Spediteur-Rechnung oder festgesetzter Container im Zollhafen: Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.



