Landgericht Stuttgart schafft Gewissheit.
Die Daimler AG wurde vom Landgericht Stuttgart zu Schadenersatz verurteilt wegen Verstoßes gegen europäisches Zulassungsrecht. Aus der Urteilsbegründung geht unmissverständlich hervor, dass die Pflichten des Fahrzeugherstellers beinhalten, die genannten Grenzwerte im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten. Somit hätte das Fahrzeug niemals zugelassen und verkauft werden dürfen.
Das positive Urteil für unseren Mandanten wird für weitere Verfahren wegweisend sein. Denn es macht klar, dass die Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs von Anfang an bestand. Das Besondere an dem Fall: Durch das Landgericht Stuttgart wurde erstmals ein Fahrzeughersteller im Abgasskandal zu Schadenersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises wegen Verletzung des europäischen Zulassungsrechts verurteilt.
In der Urteilsbegründung bezieht sich das Landgericht Stuttgart auf die Pflichten des Herstellers im Rahmen des europäische Zulassungsrecht Artikel 4 und Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2017 und führt dazu aus: „Nach der zutreffenden höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die genannten Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten.“
Daimler erstmalig nach europäischem Zulassungsrecht verurteilt
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