VW Abgasskandal.
Trotz eines offiziellen Schuldeingeständnisses und eines Vergleichs mit der Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) drohen dem Autokonzern in den USA weitere Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Ein Berufungsgericht hat entschieden, dass regionale Behörden zusätzliche Sanktionen verhängen dürfen.
Als „Clean Diesel“ hatte Volkswagen seine Selbstzünder in den USA beworben. Doch sauber waren die mit unerlaubten Abschalteinrichtungen versehenen Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand. Im Realbetrieb auf der Straße stießen sie bis zu 40 Mal mehr Stickoxide aus als nach den strengen Vorgaben des Luftreinhaltegesetzes Clean Air Act erlaubt. Allein in den USA waren rund 585.000 Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Porsche von illegalen Software-Manipulationen betroffen.
30 Milliarden EURO Rechtskosten
Diese vorsätzlichen und systematischen Abgasmanipulationen ließen US-Behörden und Gerichte nicht durchgehen. Mit der Umweltbehörde EPA einigte sich der Konzern auf ein offizielles Schuldeingeständnis und einen Vergleich. Hinzu kamen weitere Strafzahlungen sowie Entschädigungen für getäuschte Autokäufer. Insgesamt belaufen sich die Rechtskosten für Volkswagen bislang auf rund 30 Milliarden Euro; der Löwenanteil entfällt auf Verfahren in den USA. In Deutschland hat der Autohersteller mit den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Vergleich in Höhe von 650.000 Millionen Euro geschlossen.
Vertösse gegen regionale Umweltbestimmungen
Für Volkswagen war der Fall mit dem EPA-Vergleich erledigt, nicht aber für die amerikanischen Behörden. Neben der Umweltbehörde hatten auch Bezirksregierungen einiger Counties den Autokonzern und den Zulieferer Bosch wegen Verstößen gegen regionale Umweltbestimmungen verklagt. Bosch hatte die Dosiersteuergeräte für die Softwaremanipulationen geliefert und wurde dafür sowohl in den USA als auch in Deutschland zu Strafzahlungen verpflichtet.
Gericht lässt trotz Vergleich weitere Klagen zu
Die Klagen der US-Counties wurden von einem kalifornischen Gericht zunächst zurückgewiesen. Die Richter folgten der Argumentation des Volkswagen-Konzerns, dass der US-Kongress die Zuständigkeit für die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Clean Air Act an die Umweltschutzbehörde EPA übertragen habe. Gegen diese Entscheidung riefen das Salt Lake City County (Utah) und das Hillsborough County (Florida) ein Berufungsgericht in Anchorage (Alaska) an. Die Richter entschieden, dass trotz der bereits geschlossenen Vergleiche zusätzliche Sanktionen der beiden Counties aus Florida und Utah zulässig seien.
11 Milliarden US-Dollar weitere Strafzahlungen
Das könnte VW einmal mehr teuer zu stehen kommen. Sollte die Entscheidung des Berufungsgerichts Bestand haben, könnten sich die Forderungen der beiden Counties auf rund 11 Milliarden US-Dollar pro Jahr belaufen – und weitere Klagen von Bezirksregierungen nach sich ziehen. VW will das Urteil nicht akzeptieren und notfalls vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ziehen.
„Den Richtern des US-Berufungsgerichts ist völlig bewusst, dass ihr Votum gigantische Strafzahlungen für Volkswagen nach sich ziehen kann. Doch ihre Entscheidung gründet darauf, dass der Autohersteller die illegalen Abschalteinrichtungen nicht nur in Neufahrzeuge eingebaut, sondern auch noch nachträglich manipuliert habe, was die Schadstoffemissionen sogar noch weiter erhöht habe. Damit wird klar: Aufgrund des fortgesetzten Betrugs ist das Ende der Fahnenstange für VW noch lange nicht erreicht. Weder in den USA noch in Deutschland, wo das klare Urteil des Bundesgerichtshofs geschädigten Autokäufern gute Chancen auf höhere Entschädigungen eröffnet. Mindestens 60.000 Verfahren gegen Volkswagen sind hier noch offen.“
Partner Dr. Marco Rogert
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