Wieder einmal verurteilte das Landgericht (LG) Stuttgart die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz (Urt. 29.10.2021, Az. 14 O 72/21). In dem Verfahren ging es um einen gebrauchten Mercedes-Benz des Typs C 220 d 4MATIC. Das LG verurteilte die Daimler AG zur Zahlung von € 29.566,- gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wurde gebraucht zu einem Kaufpreis von € 38.000,- im September 2017 erworben und der Halter ist damit 68.569 km gefahren.
Für das benannte Fahrzeug ist oder war ein Software-Update im Rahmen einer freiwilligen Servicemaßnahme vorgesehen. Das LG sieht bereits in einer freiwilligen Servicemaßnahme greifbare Anhaltspunkte für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Schließlich handele es sich um eine bloße Änderung der Steuerung unter Einsatz der vorhandenen Bauteile ohne Änderung der Hardware. Ein solches Update sei aus heutiger Sicht auch nicht notwendig gewesen.
Mercedes-Benz: NOx-Emissions Optimierung nur auf dem Prüfstand
Die Abgasrückführung werde bei dem benannten Fahrzeug unter anderem temperaturabhängig gesteuert. Laut dem LG stelle die Motorsteuerungsfunktion, die lediglich auf dem Prüfstand durch eine prüfstandsbezogene Steuerung die NOx-Emission optimiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Bei einer nur auf dem Prüfstand wirksamen Funktion, liege der Nachteil des Klägers auch drin, dass der Rückruf und die Stilllegung des Fahrzeuges drohen. Auch ein späteres Update durch Mercedes könne daran nichts ändern, daher habe der Kläger bereits mit dem Kauf des Fahrzeuges einen Schaden erlitten. Das Fahrzeug entspreche nicht den europarechtlichen Vorschriften nach Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 715/2007 (Fahrzeugemissionen-Verordnung). Denn nach dieser Verordnung sollen auch unter normalen Betriebsbedingungen die NOx-Emissionswerte eingehalten werden.
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