Vorhofflimmern und Thrombose nach Comirnaty: Neue Verhandlung vor dem Landgericht Aachen
Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil des Landgerichts Aachen aufgehoben, das die Klage einer Impfgeschädigten gegen BioNTech ohne Beweisaufnahme abgewiesen hatte. Rogert & Ulbrich vertritt die Klägerin.
Der Fall
Die Klägerin erhielt vier Impfungen. Sie macht geltend, danach unter anderem an Synkopen und Vorhofflimmern mit Schwindel und Herzrasen sowie an einer Venenentzündung und einer Thrombose im Bein erkrankt zu sein. Das Landgericht Aachen hielt ihren Vortrag nicht für ausreichend.
Die Entscheidung
Das OLG Köln sah das anders (5 U 99/24). Die Klägerin hatte zeitlich geordnet und weitgehend mit Datum dargelegt, welche Beschwerden nach welcher Impfung aufgetreten sind. Ein offensichtlicher Schreibfehler bei einem Impfdatum und ungenauere Darstellungen an anderer Stelle machen den Vortrag nicht unschlüssig. Allgemein gilt nach dem Urteil:
- Maßvolle Anforderungen: Von Geschädigten darf kein medizinisches Fachwissen verlangt werden. Konkreter Vortrag zum zeitlichen Zusammenhang genügt.
- Gutachten erforderlich: Medizinische Fragen darf das Gericht nicht ohne Sachverständigen beurteilen.
- Zulassung ersetzt keine Beweisaufnahme: Für das Nutzen-Risiko-Verhältnis zählt der Wissensstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
- Auskunft vorab: Der Auskunftsanspruch nach § 84a AMG darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht einen Schadensersatzanspruch verneint.
Mit der Zurückverweisung ist noch nicht entschieden, ob die Impfung die Beschwerden verursacht hat. Das Landgericht muss nun Beweis erheben, in der Regel durch ein medizinisches Gutachten. Das OLG Köln stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2026 (VI ZR 335/24). Die Revision wurde nicht zugelassen. Hinsichtlich einzelner Auskunftsfragen blieb die Berufung ohne Erfolg.
Das Urteil im Volltext
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 5 U 99/24) können Sie hier im Volltext herunterladen: Urteil 5 U 99/24 als PDF. Personenbezogene Daten sind geschwärzt.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Impfschäden
Rogert & Ulbrich vertritt Impfgeschädigte bundesweit gegenüber Impfstoffherstellern und Rechtsschutzversicherern. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen zahlreiche Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz, von der Auskunftsklage bis zur Berufung.
Sie leiden seit einer Corona-Impfung an Herz- oder Gefäßproblemen? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.



