Was Anleger über die aktuelle Warnung, ihre Ansprüche und die nächsten Schritte wissen sollten
Die BaFin warnt aktuell vor einer ganzen Reihe von Webseiten, die mit einer angeblichen KI-Plattform für die Geldanlage werben. Wer dort eingezahlt hat, riskiert den Verlust des gesamten Kapitals. Rogert & Ulbrich prüft für Betroffene, welche Ansprüche bestehen und auf welchen Wegen sich Geld zurückholen lässt. Entscheidend ist, schnell zu handeln und Beweise zu sichern.
Wovor die BaFin aktuell warnt
Nach einem Bericht von Börse Online vom 8. Oktober 2026 warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor zahlreichen Webseiten, die alle mit nahezu demselben Werbetext arbeiten. Sinngemäß heißt es dort, immer mehr deutsche Haushalte würden eine neue Einkommensquelle entdecken: eine Künstliche Intelligenz, die ihnen ihre Bank nie angeboten habe. Die Plattform sei nun in Deutschland für die Öffentlichkeit freigegeben, eine Redaktion habe das System 30 Tage lang getestet.
Auffällig ist, dass der Text sogar einen Risikohinweis enthält. Gewinngarantien gebe es nicht, Ergebnisse könnten variieren. Genau das soll Seriosität vermitteln. Der Plattformname wird je nach Webseite einfach ausgetauscht.
Dem Bericht zufolge führt die BaFin bislang folgende Webseiten auf:
- goldoren-ki.io
- wertoren-ki.io und wertorenki24.app
- zinsoren-ki.de
- rendzyx.de, rendzyx-ki.de und rendzyxki.de
- nevaldki.io, nevaldki.de und nevaldki24.de
- nevald-direkt.de, nevald-finanz.de, nevald-geld.de und nevald-kapital.de
- nevald-konto.de, nevald-sparen.de und nevald-system.de
- nevalfinanz.de
Die Liste ist erfahrungsgemäß nicht abschließend. Solche Webseiten werden in Serie angelegt, abgeschaltet und unter neuem Namen wieder online gestellt. Steht eine Adresse nicht auf der Liste, ist das deshalb kein Zeichen für Seriosität. Mehr zum Aufbau solcher Angebote lesen Sie auf unserer Seite zu Fake-Trading-Plattformen.
Sie haben auf einer dieser Seiten Ihre Daten hinterlassen oder bereits Geld überwiesen? Dann sollten Sie jetzt keine weiteren Zahlungen leisten und Ihren Fall prüfen lassen.
So funktioniert die Masche mit der KI-Geldanlage
Der Ablauf folgt bei Angeboten dieser Art einem Muster, das wir aus vielen Mandaten zum Online-Betrug kennen. Die Webseite selbst ist meist nur der Köder. Das eigentliche Geschäft beginnt erst nach der Registrierung.
- Anmeldung: Sie tragen Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer in ein Formular ein. Diese Daten werden häufig an Hintermänner weitergegeben.
- Anruf vom Berater: Kurz darauf meldet sich ein angeblicher Finanzexperte. Er wirkt freundlich, kompetent und drängt auf eine erste kleine Einzahlung, oft rund 250 Euro.
- Scheingewinne: In einem Online-Konto steigen die Kurse. Die Zahlen sind in vielen Fällen frei erfunden. Ein echter Handel findet nicht statt.
- Nachschüsse: Mit dem Verweis auf die guten Ergebnisse werden höhere Beträge verlangt, teils auch Kredite oder der Umtausch in Kryptowährungen.
- Fernzugriff: Manche Täter lassen sich über Programme wie AnyDesk Zugriff auf Rechner und Online-Banking geben.
- Auszahlungssperre: Wer sein Geld zurückfordert, soll erst Steuern, Gebühren oder eine Freischaltung bezahlen. Danach bricht der Kontakt ab.
Nach Erfahrungsberichten, auf die Börse Online verweist, haben Anleger bei einzelnen Anbietern sämtliche Einzahlungen verloren. Das deckt sich mit dem typischen Verlauf: Das Geld wird nicht angelegt, sondern über mehrere Konten und oft über Krypto-Wallets weitergeleitet.
Wird von Ihnen eine Gebühr für die Auszahlung verlangt? Zahlen Sie nicht. Solche Forderungen dienen nur dazu, den Schaden weiter zu erhöhen.
Rechtliche Einordnung: Fehlende Erlaubnis und Betrugsverdacht
Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Das regelt § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG). Für Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen gelten vergleichbare Zulassungspflichten. Ob ein Anbieter zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.
Fehlt die Erlaubnis, ist das mehr als ein Formfehler. Das Betreiben solcher Geschäfte ohne Erlaubnis ist nach § 54 KWG strafbar. Zugleich schützt die Erlaubnispflicht nach der Rechtsprechung gerade die Anleger. Wer ohne Erlaubnis Gelder einsammelt, kann deshalb nach § 823 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz haften.
Werden Gewinne nur vorgespiegelt und Einzahlungen nie investiert, steht zusätzlich Betrug nach § 263 StGB im Raum. Zivilrechtlich kommen dann Ansprüche wegen unerlaubter Handlung und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB in Betracht. Antworten auf Grundfragen haben wir unter Häufige Fragen zum Anlagenbetrug zusammengestellt.
Wichtig für die Einordnung: Eine Warnung der BaFin ist kein Urteil. Sie zeigt aber, dass die Aufsicht konkrete Anhaltspunkte für unerlaubte Geschäfte sieht. Für Betroffene ist sie ein starkes Indiz, das sich in der rechtlichen Auseinandersetzung verwenden lässt.
Sie sind unsicher, ob Ihr Anbieter über eine Erlaubnis verfügt? Lassen Sie das prüfen, bevor Sie weitere Entscheidungen treffen.
Geld zurückholen: Welche Wege in Betracht kommen
Die Täter selbst sitzen meist im Ausland und treten unter falschen Namen auf. Ansprüche gegen sie bestehen, sind aber oft schwer durchzusetzen. In der Praxis richtet sich der Blick deshalb auch auf die Beteiligten, über die das Geld geflossen ist.
- Rückruf der Überweisung: Ist die Zahlung erst wenige Stunden oder Tage alt, kann die eigene Bank einen Rückruf versuchen. Je früher, desto eher ist das Geld noch auf dem Empfängerkonto.
- Kreditkarte und Lastschrift: Bei Kartenzahlungen kommt ein Chargeback-Verfahren in Betracht. Lastschriften lassen sich innerhalb von acht Wochen zurückgeben.
- Nicht autorisierte Zahlungen: Haben Täter per Fernzugriff selbst Überweisungen ausgelöst, muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB grundsätzlich erstatten. Näheres dazu finden Sie auf unserer Seite zum Betrug über AnyDesk.
- Pflichten der Banken: Banken müssen in Ausnahmefällen warnen, wenn sich ein Betrug geradezu aufdrängt. Auch die Empfängerbank kann bei Verstößen gegen Prüfpflichten in der Verantwortung stehen.
- Zahlungsdienstleister und Kryptobörsen: Lief das Geld über Zahlungsdienste oder Handelsplätze, können auch dort Ansatzpunkte bestehen. Hintergründe erläutern wir unter Zahlungsdienstleister bei Kryptobetrug.
- Spur des Geldes: Wurde in Kryptowährungen gezahlt, lässt sich der Weg der Coins häufig nachvollziehen. Das ermöglicht eine Blockchain-Analyse.
Welcher Weg im Einzelfall trägt, hängt von der Zahlungsart, vom Zeitablauf und von den vorhandenen Belegen ab. Eine Garantie für die Rückzahlung gibt es nicht. Ohne Prüfung bleiben mögliche Ansprüche aber in jedem Fall ungenutzt.
Liegt Ihre Zahlung erst kurz zurück? Informieren Sie sofort Ihre Bank und lassen Sie parallel Ihre Ansprüche prüfen. Hier zählt jeder Tag.
Was Betroffene jetzt konkret tun sollten
- Zahlungen stoppen: Überweisen Sie nichts mehr, auch keine angeblichen Steuern oder Gebühren.
- Beweise sichern: Speichern Sie Screenshots der Webseite und des Kontos, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern und alle Zahlungsbelege.
- Bank informieren: Melden Sie den Vorgang schriftlich und verlangen Sie den Rückruf der Zahlungen. Lassen Sie Karten und Online-Banking sperren, wenn Zugangsdaten betroffen sind.
- Fernzugriff beenden: Deinstallieren Sie Fernwartungsprogramme und ändern Sie alle Passwörter von einem anderen Gerät aus.
- Strafanzeige erstatten: Die Anzeige ist bei jeder Polizeidienststelle oder online möglich. Sie ist auch für die Auseinandersetzung mit Banken wichtig.
- BaFin informieren: Hinweise von Betroffenen helfen der Aufsicht, weitere Webseiten zu erfassen.
- Ansprüche prüfen lassen: Eine anwaltliche Prüfung klärt, gegen wen sich ein Vorgehen lohnt und welche Fristen laufen.
Unterschreiben Sie keine Erklärungen, die Ihnen die Plattform oder ein angeblicher Berater vorlegt. Weitere Hinweise zum Vorgehen finden Sie unter Anwalt für Betrugsfälle.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser lässt sich Ihr Fall beurteilen. Sichern Sie die Beweise heute, bevor die Webseite abgeschaltet wird.
Vorsicht vor dem zweiten Schaden: Recovery Scam
Viele Geschädigte werden nach einigen Wochen erneut kontaktiert. Angebliche Anwälte, Ermittler, Behörden oder Rückholdienste behaupten, das verlorene Geld sei gefunden worden. Für die Auszahlung müsse nur noch eine Gebühr, eine Steuer oder eine Kaution überwiesen werden.
Dahinter stehen häufig dieselben Täter oder Käufer der Opferdaten. Seriöse Stellen verlangen keine Vorauszahlung, um Geld freizugeben. Auch die BaFin und die Polizei melden sich nicht mit solchen Angeboten per Telefon oder Messenger. Welche Unterstützung tatsächlich möglich ist, beschreiben wir unter Geld zurückholen mit rechtlicher Unterstützung.
Prüfen Sie jede Kontaktaufnahme kritisch. Seriöse Kanzleien sind über ihre eigene Webseite und das amtliche Anwaltsverzeichnis auffindbar.
Jemand verspricht Ihnen die Rückzahlung gegen Vorkasse? Zahlen Sie nicht und lassen Sie das Angebot prüfen.
Rogert & Ulbrich: Ihre Anwälte bei Anlagebetrug
Rogert & Ulbrich vertritt Verbraucher bundesweit bei Anlagebetrug, Kryptobetrug und im Bankrecht. Die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich stehen mit ihrem Team für die Erfahrung aus über 40.000 übernommenen Mandaten und über 25.000 eingereichten Klagen.
Wir prüfen Ihre Unterlagen, ordnen die Zahlungswege ein und klären, gegen wen Ansprüche bestehen können. Dazu gehören die Korrespondenz mit Banken und Zahlungsdienstleistern, die Begleitung der Strafanzeige und, wenn nötig, die gerichtliche Durchsetzung.
Haben Sie auf einer der genannten Webseiten Geld eingezahlt oder Ihre Daten hinterlassen? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.



