Gestaltung von Logistik-Veträgen
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Erstellung und Prüfung von Transport- und Speditionsverträgen

Möchten Sie Ihre Fracht sicher versenden, sind sich jedoch bei den Speditionsverträgen unsicher? Im Transport- und Speditionsrecht bildet der Vertrag die Grundlage für einen reibungslosen Transportablauf. Ob es sich um Speditions-, Frachtverträge oder Logistikverträge mit Logistik-AGB handelt, entscheidend ist, dass Ihre Ware auf sämtliche Transportrisiken vorbereitet ist. Mit einer sorgfältigen vertraglichen Regelung können Sie den Transport rechtlich absichern. Als Fachkanzlei für Transport- und Speditionsrecht unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Überprüfung Ihrer Verträge und klären Sie über die wesentlichen Aspekte im Transport- und Speditionsrecht auf.

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Speditionsvertrag

Vertragsinhalt eines Speditionsvertrages: Ein Speditionsvertrag regelt die Übernahme der Transportorganisation durch einen Spediteur, die neben den Hauptleistungen wie Transport auch Zusatzdienste wie Verpackung, Verladung, Kennzeichnung und Zollabwicklung umfassen kann. Sollte der Spediteur das Transportgut selbst befördern, fungiert er als Frachtführer durch sogenannten Selbsteintritt.

Vertragsparteien: Der Vertrag wird zwischen dem Absender bzw. Versender und dem Spediteur geschlossen. In bestimmten Konstellationen kann auch der Empfänger als begünstigter Dritter Rechte aus dem Vertrag ableiten.

Formvorschrift: Der Abschluss eines Speditionsvertrages bedarf keiner speziellen Form und kann sowohl mündlich als auch konkludent erfolgen.

Rechtliche Grundlage: Die rechtliche Basis bildet das Handelsgesetzbuch (HGB), wobei oft die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) als allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen werden, allerdings nicht gegenüber Verbrauchern. Zusätzlich können spezifische Regelungen für bestimmte Transportmittel wie die CMR, COTIF, das Warschauer Abkommen oder das Budapester Übereinkommen Teil des Vertrages sein.

Rechte und Pflichten des Versenders: Der Versender ist verpflichtet, alle notwendigen Dokumente zu übergeben und auf potenzielle Gefahren hinzuweisen. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung sowie der Erstattung von Nebenkosten wie Spesen, Verwaltungsgebühren und Lagerkosten. Oft wird eine Fixvergütung vereinbart.

Wichtige Aspekte der Vertragsgestaltung: Es sollten Regelungen bezüglich der Lagerhaltung, der Übernahme von Verwaltungsaufgaben wie der Zollabwicklung, der Ausschluss bestimmter Transportmodalitäten, der Einbeziehung von Fremdunternehmern, der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgeltregelungen getroffen werden. Ebenfalls wichtig sind Bestimmungen zum Umfang des Pfandrechts des Spediteurs und mögliche Haftungsbegrenzungen.

Beratung und rechtliche Absicherung: Aufgrund der Komplexität von Speditionsgeschäften und den individuellen Risiken jedes Transports ist eine professionelle rechtliche Beratung essenziell. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite, um einen maßgeschneiderten und rechtlich abgesicherten Speditionsvertrag zu erstellen.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Frachtvertrag

Ein Frachtvertrag regelt den Transport Ihrer Fracht im Detail. Wichtige Aspekte, die zu beachten sind:

Vertragsinhalt: Der Frachtführer übernimmt den Transport der Fracht. Es können zudem Vereinbarungen zur Verpackung, Verladung, Kennzeichnung oder Zollabwicklung getroffen werden.
Vertragsparteien: Der Vertrag wird zwischen dem Absender/Versender und dem Frachtführer geschlossen. In manchen Fällen kann auch der Empfänger als begünstigter Dritter bestimmte Rechte aus dem Vertrag ableiten.
Formvorschriften: Für einen Frachtvertrag gibt es keine spezifischen Formvorgaben. Er kann sowohl mündlich als auch durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden.
Rechtliche Grundlage: Die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) gelten für den Vertrag. Der Frachtbrief erfüllt dabei eine Beweis-, Quittierungs- und Informationsfunktion bezüglich des Vertrages.

Je nach Transportmittel werden unterschiedliche Frachtbriefe verwendet:

  • Straßenverkehr: Frachtbrief
  • Schienenverkehr: Eisenbahnfrachtbrief
  • Binnenschifffahrt: Ladeschein
  • Luftfrachtverkehr: Luftfrachtbrief
  • Seeschifffahrt: Konnossement

Der Frachtbrief muss bestimmte Mindestinformationen enthalten, wie:

  • Ausstellungs- und Annahmedatum sowie -ort
  • Angaben zu Absender, Frachtführer und Empfänger
  • Menge, Gewicht und Anzahl der Frachtgüter

Bei der Vertragserstellung sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

Bei der Planung von Lagerung und Transport sind bestimmte Bedingungen zu beachten. Falls eine Lagerhaltung vorgesehen ist, müssen spezifische Lagerbedingungen eingehalten werden. Hinsichtlich der Transportmodalitäten kann es Einschränkungen geben, beispielsweise die Nichtnutzung bestimmter Strecken oder spezielle Anforderungen an die Art der Lagerung während des Transports.

Zudem regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die grundsätzlichen Verfahrensweisen und Rechte beider Parteien. In Bezug auf die Vergütung sind die Regelungen zu Entgelt und Zahlungsmodalitäten klar definiert, um Missverständnisse zu vermeiden.

Das Pfandrecht ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt in den Vereinbarungen. Hierbei wird festgelegt, in welchem Umfang oder unter welchen Bedingungen das Pfandrecht des Frachtführers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.

Schließlich sind die Bestimmungen zur Versicherung essentiell, insbesondere wenn es um Haftungsbeschränkungen geht. Diese regeln, welche Schäden abgedeckt sind und welche Obliegenheiten die Vertragsparteien im Schadensfall treffen.

Frachtvertrag professionell gestalten

Für einen rechtskonformen und gut strukturierten Frachtvertrag ist der passende rechtliche Rahmen entscheidend. Unsere Kanzlei für Transportrecht unterstützt Sie bei der Ausgestaltung des Vertrages und prüft alle relevanten Regelungen.

Lagervertrag, Logistikvertrag und Logistik-AGB

Zusätzlich zum reinen Transport gibt es verschiedene Vertragsmodelle, die die Abwicklung des Transports regeln:

Lagervertrag: Dieser Vertrag regelt die fachgerechte Lagerung des Transportgutes, sei es vor, nach oder während des Transports. Der Lagerhalter übernimmt die vollständige Verantwortung für die Sorgfalt und Obhut des gelagerten Gutes.

Logistikvertrag: Hier werden spezifische logistische Dienstleistungen wie Montage, Etikettierung oder Qualitätskontrolle vertraglich festgelegt.

Logistik-AGB: Die Logistik-AGB sind standardisierte Vertragsbedingungen für das moderne Logistikgeschäft, die den Wandel vieler Speditionen zu Logistikunternehmen widerspiegeln.
Speditionen erweitern ihr Leistungsangebot zunehmend um logistische Zusatzdienste wie Vormontage oder Regalservice, die über die klassischen, durch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) abgedeckten Leistungen hinausgehen. Während die ADSp die Basisleistungen wie Transport und Lagerung abdecken, bieten speziell entwickelte Logistik-AGB eine rechtssichere Grundlage für diese Zusatzleistungen. Diese Zusatzvereinbarungen ergänzen die ADSp und etablieren klare Regelungen für logistische Dienstleistungen, die die Interessen beider Vertragsparteien fair berücksichtigen und so die Zusammenarbeit im Tagesgeschäft auf eine verlässliche Basis stellen.

Als Ihre Kanzlei für Transportrecht unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Verträge. Unsere Fachanwälte erläutern Ihnen genau, welche vertraglichen Punkte Sie beachten müssen, damit Ihr Transport rechtlich einwandfrei abgesichert ist.

Mit einem Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sicher unterwegs

Haben Sie Herausforderungen beim Transport? Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Transport rechtlich einwandfrei abgesichert ist? Oder sind Sie unsicher bei bestimmten Vertragsklauseln? Das Transport- und Speditionsrecht ist ebenso vielfältig wie die Fracht selbst und erfordert maßgeschneiderte Verträge. Unsere Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht wissen, worauf es ankommt. Mit unserer Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und -prüfung sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche rechtlich korrekt umgesetzt werden.

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