Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat erstmals mit Urteil vom 12.03.2020 (Az. 3 U 55/19) Ergebnisse von Abgastests als Indiz für den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen anerkannt und so ganz im Sinne der Verbraucher entschieden. Dadurch hat das OLG Köln wieder eine spektakuläre Entscheidung im Abgasskandal getroffen.
Vor dem Landgericht Bonn hatte der Halter eines VW Touareg 3.0 V6 TDI 176 kW BMT mit einem Dieselmotor der Schadstoffklasse 5 auf Rückabwicklung des Kaufs geklagt. Die von uns umfangreich vorgelegten Testergebnisse der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen, dass die Abgaswerte dieses Modells im realen Fahrbetrieb die Werte auf dem Prüfstand um ein Vielfaches übersteigen. Die Messungen zeigen im Durchschnitt 1.597 mg/km an. Der Grenzwert liegt bei 180 mg/km, womit der gemessene Wert den NOx-Wert um den Faktor 8,9 übersteigt. Somit legen die Testergebnisse nahe, dass in dem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist.
Das Landgericht Bonn hatte die Klage in der 1. Instanz abgewiesen: Die von uns vorgebrachten Argumente seien lediglich „ins Blaue hinein gemacht“ und rechtfertigen keine Rückabwicklung.
Abgastest als Indiz für illegale Abschalteinrichtung anerkannt
Im Berufungsverfahren hat das OLG Köln das Urteil des Bonner Landgerichts nun aufgehoben und den Fall zur weiteren Aufklärung und erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Laut dem OLG Köln können Testergebnisse sehr wohl ein Indiz für das Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen sein. Der von uns vertretene Kläger habe mit den öffentlich zugänglichen Tests fundierte Angaben zur technischen Ausstattung der Motorsteuerung vorgelegt. Mangels eigener Sachkunde und tieferer Einblicke in die Funktionsweise des Dieselmotors können keine detaillierteren Argumente verlangt werden. Dies muss nun das Landgericht klären.
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