Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in vier Verfahren bestätigt, dass die Audi AG auch für die Verwendung der EA189-Motoren von VW gerade zu stehen hat. Eines der vier Verfahren (BGH vom 25.11.2021, Az. VII ZR 257/20) wurde dabei von uns geführt. Im Ergebnis konnten wir für unseren Mandanten eine Rückzahlung in Höhe von EUR 29.970,- erstreiten.
Auch das Landgericht Ingolstadt und das Oberlandesgericht München waren zuvor bereits zu der Auffassung gekommen, dass zumindest ein Verantwortlicher der Audi AG über die Manipulation der EA189-Motoren der Konzernmutter VW Bescheid wusste und die Fahrzeuge dennoch veräußert wurden; nun hat sich der Ingolstädter Tochterkonzern dafür zu verantworten.
Rogert & Ulbrich liefert konkrete Anhaltspunkte
In früheren Verfahren hat der BGH die Klagen gegen die Audi AG noch abgewiesen, da keine konkreten Anhaltspunkte gegeben waren, dass ein Verantwortlicher der Audi AG über die illegalen Abschalteinrichtungen Bescheid wusste. Wir von Rogert & Ulbrich konnten aber nun ausreichende Anhaltspunkte liefern, sodass der Anspruch unseres Klägers auf Schadenersatz durchgesetzt wurde.
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