Was der Beweisbeschluss zum Taycan für Käufer bedeutet und welche Rechte bei einer zu geringen Reichweite bestehen
Erreicht Ihr Porsche Taycan die beworbene Reichweite nicht? Am Landgericht Osnabrück wird derzeit geprüft, ob eine zu geringe Reichweite beim Taycan einen Sachmangel darstellt. Dieser Beitrag ordnet das laufende Verfahren ein und zeigt, welche Rechte Käufern eines Premium-Elektroautos zustehen.
Worum es im Verfahren am LG Osnabrück geht
Das Landgericht Osnabrück befasst sich mit der Klage eines Käufers, der geltend macht, dass sein Porsche Taycan die beworbene Reichweite nicht erreicht. Konkret geht es um einen Taycan 4 Cross Turismo, für den eine WLTP-Reichweite von 482 Kilometern angegeben war.
Mit einem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 8. April 2026 hat das Gericht ein Sachverständigengutachten angeordnet (Az. 5 O 1312/25). Ein Gutachter soll prüfen, ob der Taycan die angegebenen WLTP-Werte tatsächlich erreicht. Wichtig zur Einordnung: Ein Beweisbeschluss ist noch kein Urteil. Er zeigt aber, dass das Gericht einen Reichweitenmangel beim Taycan ernst nimmt und den Sachverhalt aufklären lässt.
Für Besitzer eines Taycan ist das ein relevantes Signal, auch wenn die abschließende Entscheidung noch aussteht.
Ihr Taycan bleibt hinter der beworbenen Reichweite zurück? Lassen Sie prüfen, ob Ihr Fall mit der Konstellation vor dem LG Osnabrück vergleichbar ist.
Die rechtliche Einordnung: Reichweite als Beschaffenheit
Die rechtliche Grundlage ist dieselbe wie bei anderen Elektroautos. Nach § 434 BGB muss ein Fahrzeug die Beschaffenheit aufweisen, die der Käufer aufgrund öffentlicher Aussagen des Herstellers erwarten darf. Die beworbene WLTP-Reichweite ist eine solche Angabe und prägt die geschuldete Beschaffenheit.
Als Orientierung für die Erheblichkeit dient die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Mehrverbrauch bei Verbrennern, wonach eine Abweichung von mehr als zehn Prozent als erheblich gilt. Das Landgericht Wuppertal hat diese Linie bereits auf die Reichweite von Elektroautos übertragen. Die Grundsätze dazu erläutern wir auf unserer Seite zur Rückabwicklung eines E-Autos wegen zu geringer Reichweite.
Maßgeblich ist der Vergleich unter WLTP-Bedingungen, nicht eine einzelne Alltagsfahrt. Genau das lässt das Gericht im Taycan-Verfahren durch einen Sachverständigen prüfen.
Ob Ihre Abweichung die Schwelle erreicht, hängt vom Einzelfall ab. Wir ordnen Ihren Taycan-Fall am richtigen Maßstab ein.
Besonderheiten bei einem Premium-Elektroauto
Beim Taycan geht es um ein hochpreisiges Fahrzeug. Das wirkt sich auf die wirtschaftliche Bedeutung eines Mangels aus, denn Kaufpreis und möglicher Rückzahlungsbetrag sind entsprechend hoch. Auch die Nutzungsentschädigung, die bei einem Rücktritt für die gefahrenen Kilometer anzurechnen ist, fällt bei einem teuren Fahrzeug höher aus.
Gerade bei Premium-Modellen wird außerdem eine hohe Reichweite als zentrales Leistungsmerkmal beworben. Bleibt das Fahrzeug deutlich dahinter zurück, betrifft das einen Kern des Kaufversprechens. Das kann die Erheblichkeit eines Mangels stützen.
Sie fahren einen Taycan oder ein anderes Premium-Elektroauto? Wir prüfen, welcher Weg für Sie wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Ihre Rechte bei einem Reichweitenmangel
Bestätigt sich ein erheblicher Sachmangel, stehen Ihnen die gestuften Mängelrechte aus § 437 BGB zu.
- Nacherfüllung: Sie können Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.
- Rücktritt: Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
- Minderung: Sie behalten das Fahrzeug und verlangen einen Teil des Kaufpreises zurück.
- Schadensersatz: Zusätzliche Kosten, etwa für ein Gutachten, können ersetzt verlangt werden.
Beim Kauf vom Händler als Verbraucher wird im ersten Jahr nach Übergabe vermutet, dass ein gezeigter Mangel bereits bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Mängelansprüche verjähren bei einem Neuwagen regelmäßig in zwei Jahren ab Übergabe.
Welcher Weg für Sie der beste ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beziffern Ihre Ansprüche und ordnen die Optionen ein.
Was Taycan-Fahrer jetzt tun sollten
Auch wenn die Entscheidung im Osnabrücker Verfahren noch aussteht, sollten Sie Ihre eigene Position frühzeitig sichern.
- Reichweite dokumentieren: Halten Sie über mehrere Ladezyklen fest, wie weit Sie unter welchen Bedingungen kommen.
- Herstellerangaben sichern: Bewahren Sie Konfigurator, Prospekt und Kaufvertrag mit dem beworbenen WLTP-Wert auf.
- Fristen beachten: Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, bevor die zweijährige Verjährung abläuft.
Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Hersteller ist Rogert & Ulbrich aus zahlreichen Fahrzeugverfahren des Abgasskandals vertraut und lässt sich auf die Reichweitenfälle bei Elektroautos übertragen.
Unterschreiben Sie keine Verzichtserklärung, bevor Ihr Fall geprüft ist. Je früher Ihr Taycan geprüft wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im E-Auto-Mängelrecht
Rogert & Ulbrich vertritt Verbraucher bundesweit im Fahrzeugmängelrecht und verfügt über einen eigenen Automotive-Bereich sowie eine gebündelte Seite zu Tesla-Mängeln. Die Kanzlei von Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich hat im Abgasskandal über viele Jahre in großem Umfang Verbraucher vertreten und Fahrzeugverfahren gegen Hersteller geführt. Diese Durchsetzungserfahrung kommt jetzt Käufern von Elektroautos zugute.
Wir prüfen Ihren Taycan-Fall, ordnen die Reichweitenabweichung rechtlich ein und beziffern Ihre Ansprüche. Außergerichtlich verhandeln wir mit Händler und Hersteller. Kommt keine angemessene Lösung zustande, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch.
Ihr Porsche Taycan verfehlt die zugesagte Reichweite? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.



