Am 30.06.2021 entschied das Landgericht Mönchengladbach für unseren Mandanten und gegen die Daimler AG. In dem Verfahren (Az. 6 O 89/20) ist beim streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 250 BT 4M festzustellen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Daraus folgend erhält der Kläger nach der Rückgabe seines Fahrzeuges den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung in Höhe von € 20.271,- wieder.
Das Gericht stellt klar, dass das die Programmierung der Motorsteuerungssoftware gesetzeswidrig ist. Das bedeutet, dass im streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 250 BT 4M verschiedene Vorrichtungen verbaut sind, die zwischen einer Situation auf dem Prüfstand und außerhalb des Prüfstands unterscheiden. Aus unserer Sicht bestätigt sich dadurch, dass die Daimler AG gesetzliche Abgasgrenzwerte manipuliert hat.
Illegale Abschalteinrichtungen auch bei Daimler AG bestätigt
Immer mehr Zugeständnisse jetzt auch bei der Daimler AG. Die Fahrzeuge mit dem Motortyp OM651 sind auch von illegalen Abschalteinrichtungen betroffen auch ohne bestätigten KBA Rückruf. Aktuell werden immer mehr Verfahren gegen die Daimler AG geführt und für die Verbraucher entschieden. Das liegt unter anderem daran das die Daimler AG nur unzureichend darlegen kann, dass keine illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz Fahrzeugen verbaut sind.
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