Rechtsanwaltskanzlei für Verbraucher im Bereich Automotive

Gehen Sie jetzt gegen Fahrzeughersteller oder Händler vor!

Die Automobilbranche ist ständig in Bewegung, und damit auch Ihre Rechte als Verbraucher.

Informieren Sie sich über wichtige Themen wie den Rückruf von BMW-Bremsen, die Herausforderungen bei Elektrofahrzeugen und Hybridfahrzeugen sowie Ihre Optionen bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen. Auch im Kontext des Dieselskandals stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Vertrauen auch Sie der Kompetenz und Durchsetzungsstärke der R&U Anwälte. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung prüfen wir für Sie, ob Ihr Fahrzeug von einem der Fälle betroffen ist und beraten Sie individuell zum optimalen Vorgehen. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich Ihren Wunschtermin.

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    Aktuelle Themen im Automotive-Bereich

    Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen genau und setzen uns für Ihre Ansprüche ein!

    BMW Bremsen Rückruf

    Am 20. Oktober 2024 wurde ein schwerer Autobahnunfall mit einem BMW X7 gemeldet, der kürzlich aufgrund einer Störung des Bremssystems zurückgerufen wurde. Der Fahrer, der das Fahrzeug erst wenige Monate zuvor erworben hatte, musste während einer Fahrt plötzlich und unerwartet die Bremskraft dramatisch erhöhen, da das Antiblockiersystem (ABS) und die dynamische Stabilitätskontrolle (DSC) ausgefallen waren. Trotz erhöhter Bremskraft und einem Bremsweg von etwa 200 Metern kam es zum Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Obwohl das Fahrzeug durch eine Mobilitätsgarantie nicht fahrbereit war, verwies BMW den Fahrer auf öffentliche Verkehrsmittel, ohne eine sofortige Lösung anzubieten. Erst drei Tage nach dem Unfall erhielt der Fahrer den Rückruf und die Information, dass ABS und DSC möglicherweise ausfallen könnten.

    Nach Rückfragen einer renommierten Zeitung stellte BMW fest, dass keine Fehler am Bremssystem vorlagen. Später wurde jedoch bestätigt, dass bei dem Fahrzeug eine Systemstörung vorlag und das integrierte Bremssystem (IBS) ausgetauscht werden müsse. Diese Widersprüche werfen Fragen über die Transparenz und Verantwortung von BMW auf. In Reaktion auf die Vorfälle kündigte BMW einen Auslieferungsstopp für etwa 400.000 Fahrzeuge an, die erst nach einem Software-Update und gegebenenfalls einem Austausch des Bremssystems ausgeliefert werden. Dies könnte mehrere Monate dauern.

    Rechte der BMW-Kunden

    Betroffene Kunden sollten wissen, dass sie bei Neuwagen unter der gesetzlichen Sachmängelhaftung stehen, die für zwei Jahre ab Kauf gilt. Ansprüche auf Gewährleistung verjähren für 2022 gekaufte Fahrzeuge zum Jahresende 2024.

    Käufer haben das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag und können, bei Verschulden, auch Schadensersatz verlangen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn das Auto für längere Zeit in der Werkstatt bleibt.

    Gerichte tendieren dazu, Verbrauchern das Recht zur Rückgabe des Fahrzeugs mit Abzug einer Nutzungsentschädigung oder zur Gewährung von Schadensersatz zuzusprechen. Aktuell übernehmen alle Rechtsschutzversicherungen in Deutschland die Kosten, sofern ein entsprechender Vertrag beim Kauf abgeschlossen wurde.

    Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte stehen bereit, um betroffenen Verbrauchern rechtlich zur Seite zu stehen und bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

    BMW muss aufgrund von Bremsproblemen insgesamt 1,5 Millionen Fahrzeuge zurückrufen. Das integrierte Bremssystem zeigt in einigen Fällen Signalstörungen, die die Funktion des Antiblockiersystems (ABS) und der dynamischen Stabilitätskontrolle (DSC) beeinträchtigen. Zwar ist die Bremsleistung in der Regel gesetzeskonform, dennoch ist eine Überprüfung aller betroffenen Fahrzeuge notwendig. Dieser Rückruf führt voraussichtlich zu erheblichen Gewährleistungskosten und hat bereits Auswirkungen auf die Aktienkurse von BMW und dem Zulieferer Continental​

    BMW Rückruf Bremsen

    Plug-in-Hybride, Elektrofahrzeuge und Verbrenner

    Abweichungen beim Kraftstoffverbrauch oder der Reichweite

    Viele Fahrzeuge, insbesondere Plug-in-Hybride, zeigen signifikante Abweichungen zwischen dem angegebenen und dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch. Dies kann als Sachmangel angesehen werden, was den Käufern rechtliche Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag einräumt. Es ist wichtig zu beachten, dass ein erheblicher Mehrverbrauch von mehr als 10 Prozent erforderlich ist, um diese Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Ein solcher Mehrverbrauch kann über die Jahre hinweg zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Fahrzeughalter führen.

    Rechte der Käufer

    Betroffene Käufer haben mehrere Optionen, wenn ihr Fahrzeug mehr Kraftstoff verbraucht als angekündigt. Sie können Reparaturen oder die Lieferung eines Ersatzfahrzeugs verlangen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist ebenfalls möglich, sofern der Mehrverbrauch als erheblich angesehen wird. Käufer haben auch das Recht, den Kaufpreis zu mindern, selbst wenn der Mehrverbrauch unter 10 Prozent liegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, wenn nachweisbare Schäden durch den überhöhten Verbrauch entstanden sind. Die Überprüfung des tatsächlichen Verbrauchs sollte durch einen Sachverständigen erfolgen, um festzustellen, ob die Angaben des Herstellers korrekt sind.

    Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte stehen bereit, um betroffenen Verbrauchern rechtlich zur Seite zu stehen und bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

    FOCUS online | 23.04.2024:

    Ihr Auto trickst beim Verbrauch? Sie müssen die „10-Prozent-Regel“ kennen

    Plug-in-Hybride und andere Fahrzeuge überschreiten oft den angegebenen Kraftstoffverbrauch. Käufer können bei einem Mehrverbrauch von über 10 Prozent rechtliche Ansprüche auf Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung geltend machen.

    Der Dieselabgasskandal – auch „Dieselgate“ genannt – ist der größte Umwelt- und Industrieskandal der jüngeren deutschen Geschichte.

    Nicht etwa das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt, der TÜV oder die DEKRA haben den Skandal trotz ihrer laufenden Überwachungspflichten und der vorgeschriebenen Abgastests aufgedeckt, sondern die amerikanischen Umweltschutzbehörden EPA und CARB, in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro ICCT.

    Inhalt des Skandals ist die Tatsache, dass in den Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns, aber auch in den Fahrzeugen anderer Hersteller nach Europäischem und US-amerikanischem Recht unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet werden, die mittels perfider Sensorik erkennen, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand getestet wird.

    In einer Prüfsituation verändern diese Einrichtungen das Abgasverhalten derart, dass den Testern ein vermeintlich sauberes Dieselfahrzeug vorgespiegelt wird.

    Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Möglichkeiten Sie zur Klageerhebung haben. In unserer Erstberatung ermitteln wir für Sie den optimalen Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs.

    Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte stehen bereit, um betroffenen Verbrauchern rechtlich zur Seite zu stehen und bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

    FOCUS online | 29.03.2023:

    Der EU-Gerichtshof erleichtert Klagen

    Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Autohersteller generell auch für fahrlässige Rechtsverstöße haften, wie z.B. für die Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. Hintergrund: Nahezu alle Autos mit Euro 5 und teilweise auch mit Euro 6 besitzen eine oder mehrere Abschalteinrichtungen. Eine Klage auf Entschädigung oder Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller wird durch das Grundsatzurteil vereinfacht und beschleunigt.