Die Möglichkeit, sich nach nur drei Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern zu lassen, soll laut dem aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ab 2025 wieder aufgehoben werden. Für zahlreiche Migrantinnen und Migranten, die bislang von der verkürzten Aufenthaltsdauer profitiert haben, wird diese Änderung weitreichende Folgen haben.
Unsere Rechtsanwälte für Migrationsrecht bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Themen rund um Einbürgerung, Aufenthaltsrecht und den rechtlichen Auswirkungen der geplanten Reform. Wer aktuell eine Einbürgerung nach drei Jahren anstrebt, sollte sich rechtzeitig rechtlich beraten lassen, um Fristen und mögliche Nachteile zu vermeiden.
Welche konkreten Änderungen stehen bei der Einbürgerung an?
Die im Juni 2024 eingeführte „Turbo-Einbürgerung“, die eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren ermöglichte, wird voraussichtlich abgeschafft. Diese Regelung galt für gut integrierte Personen mit Deutschkenntnissen auf C1-Niveau sowie aktivem gesellschaftlichem Engagement. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird die „Turbo-Einbürgerung“ explizit erwähnt und deren Streichung für 2025 angekündigt.
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Was bleibt beim Einbürgerungsrecht bestehen?
Unverändert bleibt die Verkürzung der regulären Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung von 8 auf 5 Jahre, die bereits 2024 eingeführt wurde. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt weiterhin der Regelfall. Laut Koalitionsvertrag sollen weitere zentrale Elemente der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erhalten bleiben.
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Wann tritt die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung in Kraft?
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stellt zunächst eine politische Absichtserklärung dar, ohne sofortige rechtliche Wirkung. Die geplante Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren muss noch durch ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag umgesetzt werden. Bis dahin gilt die derzeitige Regelung weiterhin. Es ist jedoch zu erwarten, dass die neue Regierung bald einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts einbringen wird.
Jetzt handeln: Einbürgerung nach 3 Jahren soll bald entfallen
Personen, die aktuell alle Voraussetzungen für die Einbürgerung nach drei Jahren erfüllen, sollten umgehend prüfen, ob ein schneller Antrag sinnvoll ist. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen empfiehlt es sich, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um keine Fristen zu verpassen und die Chancen auf eine Einbürgerung zu sichern.
Unsere Anwälte für Migrationsrecht beraten Sie gerne zu den aktuellen Fristen und prüfen, ob Sie noch von der Turbo-Einbürgerung profitieren können. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!