Ehegattennachzug zu Nicht-EU-Bürgern
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Familiennachzug für Nicht-EU-/EWR-Bürger: Erforderliche Kriterien und Einreisebestimmungen

Personen, die nicht Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind, können ihre Familienangehörigen nach Deutschland begleiten. Die konkreten Voraussetzungen für den Familiennachzug variieren je nach Staatsangehörigkeit der nachziehenden Familienmitglieder. Hier erfahren Sie mehr über die erforderlichen Kriterien und die geltenden Richtlinien für die Einreise nach Deutschland.

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Ehegattennachzug aus Drittstaaten: Voraussetzungen und Ratschläge

Ihr Partner oder Ihre Partnerin stammt aus einem Nicht-EU-, EWR- oder Schweizer Staat? Kein Problem! Hier erfahren Sie, wie Sie gemeinsam in Deutschland leben können. Für den Ehegattennachzug zu Fachkräften aus Drittstaaten gelten folgende Bedingungen:

Deutschkenntnisse: Deutschkenntnisse sind für den Ehegattennachzug zu einer Fachkraft mit gültigem Aufenthaltstitel in Deutschland nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch ratsam, dass Ihre Familienmitglieder Deutsch lernen, um sich das Leben in Deutschland zu erleichtern.

Aufenthaltstitel: Als Fachkraft benötigen Sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU für Deutschland.

Krankenversicherung und finanzielle Mittel: Sie müssen über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Familie zu unterstützen.

Blaue Karte EU aus einem anderen EU-Land: Wenn Sie mit einer Blauen Karte EU aus einem anderen EU-Land nach Deutschland ziehen und hier langfristig leben möchten, genügt der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes.

Volljährigkeit des Partners: Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin muss volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt).

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Familiennachzug bei eingetragener Lebenspartnerschaft: Voraussetzungen und Empfehlungen

Auch nicht verheiratete Lebenspartner können den Familiennachzug nach Deutschland nutzen, sofern sie die Bedingungen für den Ehegattennachzug erfüllen. Wichtig ist, dass die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft den bis 2018 in Deutschland möglichen eingetragenen Lebenspartnerschaften entspricht. Dies beinhaltet:

  • Registrierung der Partnerschaft: Die Lebenspartnerschaft muss im jeweiligen Staat offiziell registriert sein.
  • Rechtliche Wirkung: Die Lebenspartnerschaft muss rechtliche Verpflichtungen und Rechte für die Partner begründen.

Diese Regelungen gelten gleichermaßen für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften oder Partnerschaften, in denen mindestens eine Person nicht dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet ist.

Als Anwälte für Ausländerrecht unterstützen wir Sie beim Familiennachzug von nicht verheirateten Lebenspartnern. Wir prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen und helfen Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen korrekt einzureichen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Ausländer- und Asylrecht.

Wie funktioniert der Familiennachzug?

Wenn Ihr Lebenspartner ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen muss, geschieht dies in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in ihrem Wohnsitzstaat. Zur Beantragung eines Visums für den Familiennachzug sind normalerweise der Reisepass und die Nachweise der Eheschließung oder Verpartnerung erforderlich.

Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft vor Ort über weitere benötigte Unterlagen. Da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen und sich rechtzeitig mit den erforderlichen Unterlagen vertraut zu machen.

Nach der Ankunft in Deutschland

Nach der Ankunft Ihrer Familie in Deutschland ist es wichtig, dass Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt anmelden. Vor Ablauf des Visums müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Es empfiehlt sich, den Termin frühzeitig zu reservieren und folgende Dokumente vorzubereiten: Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen, Mietnachweise sowie weitere Dokumente entsprechend Ihrer familiären Situation. Sobald der Aufenthaltstitel erteilt wird, erhält Ihr nachgezogener Lebenspartner das uneingeschränkte Recht, in Deutschland zu arbeiten.

Elternnachzug ab 2024: Ihre Chance, Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland zu holen

Wenn Sie ab dem 01.03.2024 ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken erhalten haben, besteht die Möglichkeit, Ihre Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland zu holen. Nähere Informationen zu den genauen Bestimmungen für den Elternnachzug erhalten Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft oder der lokalen Ausländerbehörde. Zusätzlich zu einem Elternnachzug können Ihre Familienangehörigen auch für vorübergehende familiäre Besuche nach Deutschland reisen. Alle relevanten Informationen zum Visum für Familienbesuche finden Sie auf den Websites der deutschen Botschaften.

Elternnachzug nach Deutschland: Beratung und Unterstützung durch unsere erfahrenen Anwälte

Möchten Sie Ihre Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland holen? Unsere erfahrenen Anwälte für Ausländer- und Asylrecht bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen Aspekten des Elternnachzugs. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Antragstellung, sondern begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Visumbeantragung bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um die rechtlichen Voraussetzungen effektiv zu erfüllen und Ihre Familie bald hier willkommen zu heißen.

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