Blaue Karte EU für chinesische Staatsbürger
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Blaue Karte EU für chinesische Staatsbürger – Arbeit und Leben in Deutschland
Die Blaue Karte EU bietet chinesischen Staatsbürgern eine attraktive Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Dieser Aufenthaltstitel richtet sich besonders an hochqualifizierte Fachkräfte aus China, darunter Akademiker und IT-Experten. Auch für deutsche Unternehmen, die qualifizierte Fachkräfte aus China gewinnen möchten, bietet die Blaue Karte EU zahlreiche rechtliche Vorteile und Sicherheiten.
Unsere Kanzlei informiert Sie ausführlich über die erforderlichen Voraussetzungen für die Beantragung der Blauen Karte EU, die besonderen Vorzüge im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln und unterstützt Sie erfolgreich bei der Antragstellung – unabhängig davon, ob Sie als Fachkraft oder als Arbeitgeber agieren.
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3Vorteile der Blauen Karte EU – Ihre Vorteile als Fachkraft in Deutschland
Die Blaue Karte EU bietet hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten und leben möchten, eine besonders attraktive Aufenthaltsoption. Im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln sind ihre rechtlichen und praktischen Vorteile vielfältig: Sie benötigen keine Deutschkenntnisse bei der Antragstellung, haben Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit den gleichen Rechten wie deutsche Staatsangehörige und erhalten eine gesetzliche Krankenversicherung für sich und ihre Familie. Zudem steht ihnen Kindergeld in Höhe von 250 € pro Monat und Kind zu.
Ein weiterer Pluspunkt ist der beschleunigte Weg zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis: Bereits nach 21 Monaten mit Deutsch B1 oder nach 27 Monaten mit Deutsch A1 ist dies möglich. Die Blaue Karte EU fördert somit eine schnelle Integration und bietet langfristige Planungssicherheit. Der Familiennachzug wurde seit der Gesetzesänderung im März 2024 erleichtert, sodass neben Ehepartnern und Kindern auch Eltern und Schwiegereltern nach Deutschland nachziehen können.
Diese Vorteile sind insbesondere für chinesische Fachkräfte von großer Bedeutung. Möchten Sie wissen, ob Sie die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen? Unsere Anwälte für Migrationsrecht prüfen Ihren Fall individuell und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess – rechtssicher, effizient und persönlich.
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Voraussetzungen für die Blaue Karte EU
speziell für chinesische Fachkräfte
Chinesische Staatsbürger, die in Deutschland arbeiten möchten, können mit der Blauen Karte EU einen rechtssicheren Aufenthaltstitel erhalten, vorausgesetzt sie erfüllen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen.
Um die Blaue Karte EU zu erhalten, benötigen Sie ein konkretes Arbeitsangebot oder einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen. Das Mindestbruttojahresgehalt für 2025 variiert je nach Berufsfeld: Es beträgt 48.300 Euro für reguläre Berufe und 43.759,80 Euro für Mangelberufe wie IT, Ingenieurwesen, Mathematik, Stadtplanung oder Logistik, sowie für Berufsanfänger.
Die Blaue Karte EU richtet sich vorrangig an Hochschulabsolventen. Wenn Ihr Studienabschluss außerhalb Deutschlands erworben wurde, muss er mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Diese Gleichwertigkeit können Sie über die anabin-Datenbank prüfen, wo der Abschluss als „gleichwertig“ oder „entspricht“ und die Hochschule als „H+“ gelistet sein muss, oder durch eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Für IT-Spezialisten aus China gibt es die Möglichkeit, auf einen Hochschulabschluss zu verzichten, sofern sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren nachweisen können und über theoretisches Wissen auf akademischem Niveau verfügen, das beispielsweise durch Zertifikate oder Schulungen bestätigt wird.
Unsere Anwälte für Migrationsrecht beraten Sie gerne individuell und prüfen Ihre Unterlagen, um Sie rechtssicher durch das gesamte Antragsverfahren für die Blaue Karte EU zu begleiten.
Antragsverfahren für chinesische Staatsbürger
Schritt für Schritt zur Blauen Karte EU
Chinesische Fachkräfte, die in Deutschland mit einer Blauen Karte EU arbeiten möchten, müssen ein zweistufiges Antragsverfahren durchlaufen:
1. Schritt: Visum bei der Deutschen Botschaft in China beantragen Da China nicht zu den visumsbefreiten Staaten gehört, ist vor der Einreise nach Deutschland ein nationales Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit erforderlich. Dieses Visum muss bei der für Ihre Provinz zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Eine Übersicht der Botschaften finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft in China, auch auf Chinesisch verfügbar. In bestimmten Fällen kann der Antrag auch online eingereicht werden.
2. Schritt: Antrag auf Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde in Deutschland Nach der Einreise nach Deutschland erfolgt die eigentliche Beantragung der Blauen Karte EU bei der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Wohn- oder Arbeitsort. Die erforderlichen Unterlagen ähneln denen des Visumantrags, können jedoch je nach Region unterschiedlich sein. Unsere Kanzlei kennt die Anforderungen zahlreicher Ausländerbehörden bundesweit und unterstützt Sie dabei, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen – für einen reibungslosen Ablauf und eine zügige Bearbeitung.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Blauen Karte EU aus China? Unsere erfahrenen Anwälte für Migrationsrecht begleiten Sie rechtssicher durch den gesamten Antragsprozess – vom Visum bis zur Erteilung der Blauen Karte EU.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren für chinesische Bewerber
schneller zur Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU ist bei hochqualifizierten Fachkräften aus China äußerst beliebt. Jedoch können die Bearbeitungszeiten aufgrund hoher Nachfrage und Personalmangels bei der Deutschen Botschaft in China stark variieren – häufig dauert das reguläre Verfahren mehrere Monate bis zu einem Jahr.
Um diese Engpässe zu umgehen, bietet sich das beschleunigte Fachkräfteverfahren an. Es ermöglicht eine zügigere Bearbeitung Ihres Antrags auf eine Blaue Karte EU sowohl bei der Visumbeantragung durch die Botschaft als auch bei der Ausländerbehörde in Deutschland. Der Antrag wird direkt vom Arbeitgeber in Deutschland gestellt, was zu schnelleren Terminen und verkürzten Bearbeitungszeiten führt.
Gerade für chinesische Fachkräfte ist dieses Verfahren eine ideale Lösung, um lange Wartezeiten zu vermeiden und möglichst schnell in den neuen Job in Deutschland zu starten.
Möchten Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen und Zeit sparen? Unsere erfahrenen Anwälte für Migrationsrecht beraten Sie individuell und übernehmen die gesamte Abwicklung – in Zusammenarbeit mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber.
Wie unsere Anwälte Sie bei der Beantragung der Blauen Karte EU unterstützen
Die deutsche Bürokratie kann besonders für ausländische Fachkräfte und internationale Unternehmen herausfordernd sein. Doch mit der richtigen Unterstützung lassen sich viele Hürden vermeiden. Unsere erfahrenen Anwälte für Migrationsrecht bieten Ihnen eine individuelle Beratung und begleiten Sie rechtssicher durch das gesamte Verfahren. Ob Sie als chinesische Fachkraft einen Antrag stellen oder als Arbeitgeber qualifizierte Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen möchten, wir prüfen Ihre Unterlagen im Vorfeld auf Vollständigkeit und Erfolgschancen, klären offene Fragen mit den Behörden, unterstützen bei Visa-Anträgen und der Beantragung der Blauen Karte EU, vermeiden Formfehler und Verzögerungen, und sorgen für eine schnelle und rechtssichere Bearbeitung.
So ersparen Sie sich lange Wartezeiten und Unsicherheiten – und können sich ganz auf Ihre berufliche Zukunft in Deutschland konzentrieren. Lassen Sie sich jetzt individuell beraten – unsere Kanzlei bringt Sie sicher zur Blauen Karte EU!

Professionelle Beratung & Betreuung
Wir bieten Ihnen eine professionelle & umfassende Erstberatung im Bereich Migrationsrecht an. Nutzen Sie Ihre Chance & vermeiden Sie Fehler.