Cybertrading-Betrug – was Geschädigte nach dem Airsoft-Urteil jetzt tun können

Cybertrading-Betrug – was Geschädigte nach dem Airsoft-Urteil jetzt tun können

Wie Fake-Trading-Plattformen funktionieren und welche Ansprüche Anleger haben

Wer über eine Online-Tradingplattform sein Geld verloren hat, ist oft nicht an der Börse gescheitert, sondern Opfer eines organisierten Betrugssystems geworden. Das Landgericht Bamberg hat im Sommer 2026 den früheren Chef des israelischen Softwareanbieters Airsoft wegen Beihilfe zum Betrug zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Verfahren zeigt: Auch Hintermänner im Ausland lassen sich belangen. Rogert & Ulbrich prüft Ihre Ansprüche und begleitet Sie bei der Rückforderung.

Das Airsoft-Verfahren: Was über das Betrugssystem bekannt ist

Das Landgericht Bamberg hat im Sommer 2026 den früheren Geschäftsführer des israelischen Softwareanbieters Airsoft wegen Beihilfe zum Betrug zu vier Jahren Haft verurteilt. Airsoft soll über Jahre die technische Grundlage für Hunderte betrügerische Anlageportale geliefert haben, allein in der Amtszeit des Verurteilten von 2015 bis 2021 für 443 Plattformen. Angeklagt waren Taten rund um 24 dieser Portale, über die Anleger aus Deutschland etwa 68 Millionen Euro verloren haben sollen.

Ermittelt hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, unterstützt von der israelischen Polizei. Der Manager legte ein Geständnis ab und zahlte 1,2 Millionen Euro an Geschädigte. Für Betroffene ist die Botschaft eindeutig: Auch wer nur die Technik liefert, kann zur Verantwortung gezogen werden, selbst wenn er im Ausland sitzt. Die Ermittlungen gegen mutmaßliche Hintermänner laufen weiter.

Sie haben über eine Plattform investiert, die inzwischen nicht mehr erreichbar ist? Lassen Sie prüfen, ob Ihr Fall zu einem bekannten Ermittlungskomplex gehört.

So funktionieren Fake-Trading-Plattformen

Die Portale wirken wie seriöse Onlinebroker. Anleger sehen echte Börsenkurse, professionelle Charts und ein eigenes Handelskonto. Tatsächlich wird das eingezahlte Geld nie am Markt angelegt. Die angezeigten Gewinne sind Zahlen auf einem Bildschirm, die die Betreiber beliebig steuern.

Nach den bekannt gewordenen Details erlaubte es die Software, Anleger in Gruppen einzuteilen und für jede Gruppe festzulegen, ob das Konto Gewinne oder Verluste zeigt. Liefen echte Kurse gegen eine Position, glich eine Bonusfunktion den Verlust optisch aus. Wurde eine Plattform als Betrug gemeldet, entstand unter neuem Namen ein Nachfolgeportal. Der Softwareanbieter erhielt auf jede Einzahlung eine Provision von meist fünf bis acht Prozent und verdiente umso mehr, je weniger an die Anleger zurückfloss.

Den Kontakt zu den Anlegern halten Callcenter, häufig in Osteuropa. Die Mitarbeiter treten unter falschen Namen auf, nennen Geschäftsadressen in westeuropäischen Finanzzentren und rufen mit manipulierten Telefonnummern an. Typisch ist ein fester Betreuer, der Vertrauen aufbaut und zu immer höheren Einzahlungen drängt. Diese Warnzeichen sollten Sie kennen:

  • Unrealistische Renditen: Das Konto wächst über Wochen fast ausschließlich, Verluste tauchen kaum auf.
  • Druck auf Nachzahlungen: Der Betreuer drängt auf höhere Einsätze und beruft sich auf angebliche Insiderinformationen.
  • Fehlende Zulassung: Der Anbieter ist in der Unternehmensdatenbank der BaFin nicht mit einer Erlaubnis verzeichnet.
  • Wechselnde Empfänger: Einzahlungen gehen an ständig neue Konten, Zahlungsdienstleister oder Kryptobörsen im Ausland.
  • Auszahlung nur gegen Gebühr: Vor einer Auszahlung werden Steuern, Gebühren oder eine Kaution verlangt.

Weitere Merkmale beschreiben wir auf unserer Seite zu Fake-Trading-Plattformen.

Ihr Kontostand steigt, aber eine Auszahlung klappt nicht? Überweisen Sie kein weiteres Geld, bevor Sie die Plattform prüfen lassen.

Welche Ansprüche Geschädigte haben

Wer durch eine Fake-Plattform geschädigt wurde, hat zivilrechtliche Schadensersatzansprüche. Grundlage ist vor allem § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Betrugstatbestand des § 263 StGB sowie die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Bieten die Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an, kommt zusätzlich ein Anspruch wegen eines Verstoßes gegen § 32 KWG in Betracht.

Entscheidend ist der Kreis der Anspruchsgegner. Nach § 830 Abs. 2 BGB stehen Gehilfen den Tätern gleich. Wer Software, Webseiten oder Zahlungswege bewusst für den Betrug bereitstellt, kann deshalb für den gesamten Schaden einstehen müssen. Mehrere Beteiligte haften nach § 840 BGB als Gesamtschuldner. Sie können sich also an denjenigen halten, bei dem tatsächlich Vermögen vorhanden ist.

Die eigentliche Hürde liegt in der Durchsetzung. Die Täter sitzen im Ausland, arbeiten mit Scheinfirmen und verschieben das Geld über mehrere Stationen. Deshalb kommt es darauf an, Zahlungsflüsse früh zu dokumentieren und die Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren zu nutzen.

Sie wissen nicht, gegen wen sich Ihre Ansprüche richten? Lassen Sie Zahlungswege und Beteiligte anwaltlich auswerten.

Wege zur Rückholung: Strafverfahren, Zahlungswege und Blockchain-Analyse

Der erste Schritt ist die Strafanzeige. Erst sie ermöglicht es den Ermittlungsbehörden, Konten zu sperren und Vermögen zu sichern. Als Verletzter erhalten Sie über einen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte (§ 406e StPO). Dort finden sich häufig Empfängerkonten, beteiligte Zahlungsdienstleister und die Namen von Verantwortlichen.

Stellt die Staatsanwaltschaft Vermögen sicher und ordnet das Gericht die Einziehung an (§§ 73 ff. StGB), wird der Erlös an die Verletzten ausgekehrt (§ 459h StPO). Dafür müssen Sie Ihren Anspruch fristgerecht anmelden. Zusätzlich können Sie Schadensersatz bereits im Strafverfahren geltend machen, im sogenannten Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO). Auch Zahlungen, die Angeklagte im Rahmen einer Verständigung leisten, kommen Geschädigten zugute, wie das Bamberger Verfahren zeigt.

Parallel lohnt sich der Blick auf den Zahlungsweg. Bei Kreditkartenzahlungen kann ein Rückbuchungsverfahren (Chargeback) möglich sein, solange die Fristen der Kartenorganisation laufen. Bei Überweisungen muss Ihre Bank den Zweck einer Zahlung grundsätzlich nicht prüfen. Eine Warnpflicht nimmt die Rechtsprechung nur ausnahmsweise an, etwa bei offensichtlichen Betrugsanzeichen. Seit Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister vor Euro-Überweisungen zudem den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen. Ob dieser Abgleich ordnungsgemäß erfolgt ist, kann für die Haftung eine Rolle spielen.

Floss das Geld in Kryptowährungen, lassen sich die Transaktionen mit einer Blockchain-Analyse nachverfolgen. Landen die Coins bei einer regulierten Börse, können Ermittlungsbehörden dort Konten sperren lassen und Auskünfte einholen. Welche Rolle Zahlungsdienstleister bei Kryptobetrug spielen, erklären wir gesondert.

Chargeback-Fristen und Anmeldefristen laufen unabhängig voneinander. Sichern Sie Ihre Belege und lassen Sie alle Wege parallel prüfen.

Vorsicht vor der zweiten Welle: Auszahlungsgebühren und Recovery-Betrug

Viele Geschädigte verlieren ein zweites Mal Geld, kurz bevor oder nachdem der Betrug auffliegt. Die Betreiber behaupten, die Gewinne lägen zur Auszahlung bereit, vorher seien aber Steuern, Bearbeitungsgebühren oder eine Sicherheitsleistung fällig. Diese Beträge fließen in dieselben Taschen wie das ursprüngliche Investment.

Ebenso verbreitet sind angebliche Rückholdienste. Sie melden sich unaufgefordert, geben sich als Anwälte, Behörden oder Blockchain-Ermittler aus und versprechen, das verlorene Geld gegen Vorkasse zurückzuholen. Nicht selten stehen dahinter dieselben Netzwerke, die schon den ursprünglichen Betrug begangen haben. Sie kennen Ihre Kontaktdaten und wissen, wie viel Sie investiert haben. So schützen Sie sich:

  • Keine Zahlungen zur Freigabe: Seriöse Anbieter verrechnen Gebühren mit dem Guthaben und verlangen keine Vorkasse für Auszahlungen.
  • Keine Fernwartung: Installieren Sie keine Programme wie AnyDesk oder TeamViewer auf Aufforderung von Dritten.
  • Kontakt selbst prüfen: Rufen Sie angebliche Behörden oder Kanzleien nur über selbst recherchierte Kontaktdaten zurück.
  • Keine Dokumente versenden: Schicken Sie keine weiteren Ausweiskopien, Kontodaten oder Zugangscodes an unbekannte Stellen.

Wie Betrüger Fernwartungssoftware einsetzen, lesen Sie in unserem Beitrag zum Krypto-Betrug über AnyDesk.

Man verspricht Ihnen die Auszahlung gegen eine letzte Gebühr? Zahlen Sie nicht, bevor die Forderung anwaltlich geprüft ist.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

Die deutsch-niederländische Schnittstelle wird von kaum einer deutschen Kanzlei systematisch bedient. Genau hier Je früher Sie handeln, desto größer ist die Chance, dass Vermögen noch gesichert werden kann. Auch ältere Fälle sind nicht ohne Weiteres verloren. Schadensersatzansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Werden Hintermänner wie im Airsoft-Verfahren erst Jahre später bekannt, kann die Frist ihnen gegenüber später beginnen. Daneben gelten kenntnisunabhängige Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 BGB).

  • Kontakt abbrechen: Leisten Sie keine weiteren Zahlungen und lassen Sie sich nicht auf Gespräche mit dem Betreuer ein.
  • Beweise sichern: Speichern Sie Screenshots des Handelskontos, E-Mails, Chatverläufe, Verträge, Telefonnummern und Webadressen.
  • Zahlungen dokumentieren: Stellen Sie Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und die Transaktions-IDs von Kryptoüberweisungen zusammen.
  • Bank informieren: Unterrichten Sie Ihre Bank sofort und lassen Sie einen Rückruf noch laufender Zahlungen versuchen.
  • Strafanzeige erstatten: Wenden Sie sich an die Polizei oder direkt an die Staatsanwaltschaft und nennen Sie alle Plattformnamen.
  • Zugänge sichern: Ändern Sie Passwörter und entfernen Sie Fernwartungsprogramme von Ihren Geräten.
  • Ansprüche prüfen lassen: Lassen Sie Anspruchsgegner und Fristen bewerten, bevor Sie mit Dritten verhandeln.

Antworten auf weitere Fragen finden Sie in unseren häufigen Fragen zum Anlagebetrug.

Sie haben Geld über eine Online-Tradingplattform verloren? Sichern Sie jetzt Ihre Beweise und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Anlagebetrug und Kryptobetrug

Rogert & Ulbrich vertritt Geschädigte von Online-Anlagebetrug, Fake-Trading-Plattformen und Kryptobetrug bundesweit. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich haben mit ihrem Team über 40.000 Mandate übernommen und mehr als 25.000 Klagen eingereicht. Die Kanzlei verbindet Erfahrung im Bankrecht mit der Auswertung digitaler Zahlungsströme.

Wir erstatten Strafanzeige, beantragen Akteneinsicht, melden Ihre Ansprüche im Strafverfahren an und verfolgen Zahlungswege über Banken, Zahlungsdienstleister und Kryptobörsen. Außergerichtlich setzen wir Ihre Forderungen gegenüber allen Beteiligten durch. Wo eine Einigung nicht möglich ist, führen wir Ihr Verfahren vor Gericht. Unser mehrsprachiges Team betreut Sie auch bei grenzüberschreitenden Fällen.

Ihr Geld steckt auf einer Plattform fest, der Betreuer ist nicht mehr erreichbar oder man verlangt Gebühren für die Auszahlung? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Cybertrading-Betrug